der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen zur 168. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 28. November 2019
Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB: für Zuweisung
FA: Ablehnung
Antragserledigung im BAK-Vorstand
Ziel der Bundesarbeitskammer ist nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion:
- Die Bundesarbeitskammer lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtlichen Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.
- Die Bundesarbeitskammer fordert die nächste Bundesregierung auf, das Sozialhilfe Grundgesetz mit Ziel auf existenzsicherndes Leben, Recht auf Lebensqualität und Inklusion zu reparieren.
Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich und vergrößert die Not von Menschen und vor allem Kindern.
Menschen, die vor Krieg geflohen sind, und Europäer sind, sind in Zukunft gezwungen von Euro 576 monatlich zu leben, wenn sie in Österreich – mit Aufenthaltstitel – in Not geraten sind. Dieser beschämend geringe Betrag ermöglicht keine Existenzsicherung. Das vom Landesgesetzgeber diskriminierende Gesetz verstößt nicht nur offenkundig gegen europäisches Recht, sondern verursacht manifeste Armut und Obdachlosigkeit. Die Folgekosten übersteigen die erhofften Einsparungen um ein Vielfaches.
Kinder aus kinderreichen Familien, die bereits benachteiligt sind, schlechter zustellen, als andere Kinder, wenn sie in Not geraten, ist nicht nur verfassungsrechtlich höchst umstritten, sondern im Hinblick auf die Chancengleichheit ein Rückschritt. Euro 44 für ein Kind reichen im Monat nicht. Damit nimmt man den Kindern, die sich ihre Situation nicht aussuchen können, jede Chance.
0 Euro Jobs, wie sie im Sozialhilfeausführungsgesetz vorgesehen sind, verpflichten Arme für die Gemeinde/das Land Rasen zu schneiden und Straßen zu kehren, ohne dafür ein Entgelt zu bekommen. Diese Pflichtarbeiten haben keinen Effekt auf die Reintegration in den Arbeitsmarkt und stehen zusätzlich in direkter Konkurrenz zu arbeitspolitischen Maßnahmen. Hier besteht die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping.
Zukünftig müssen Menschen, die Sozialhilfe beantragen, die Staatsangehörigkeit und den Geburtsort ihrer Eltern angeben. Diese Regelung verstößt nicht nur gegen die Datenschutzgrundverordnung, weil die Erhebung dieser Daten für die Klärung des Sozialhilfeanspruches irrelevant ist, sondern zeigt den gewollten Ethnisierungsgedanken in der Sozialhilfe.
Der vorrangig als Sachleistung zu gewährende Wohnkostenanteil in der Sozialhilfe verfehlt sein Ziel völlig. In Niederösterreich z.B. werden die Wohnkosten in den wenigsten Fällen als Sachleistung gewährt, weil dies teurer käme als lediglich den deutlich geringen Pausschalbetrag fürs Wohnen auszubezahlen. Um zu verhindern, dass die Menschen Teile des für die Lebenserhaltungskosten vorgesehen Betrags für die Mietkosten ausgeben müssen, müssten die tatsächlich angemessenen Wohnkosten übernommen werden.
Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen – Kompetenzbestimmungen – Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.
Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das dazugehörige Sozialhilfe-Ausführungsgesetz sind eine einzige Themenverfehlung. Dies zeigt auch die vernichtende Kritik am Grundsatzgesetz. Von 142 Stellungnahmen waren 139 negativ, nur die Industriellenvereinigung und die Wirtschaftskammer konnten dem Entwurf etwas abgewinnen. Ziel der Bundesregierung war es insbesondere verletzliche Personen noch mehr unter existenziellen Druck zu setzten.
Ziel des letzten Netzes des Sozialstaates sollte es dagegen sein, Menschen, die in Not geraten sind, aufzufangen – deren Existenz zu sichern – und dafür zu sorgen, dass die Betroffenen wieder auf eignen Beinen stehen können. Eine existenzsichernde Sozialhilfe sollte in Österreich im Jahr 2020 Selbstverständlichkeit sein.