Resolution 05 / Für den Schutz der Umwelt in UVP-Verfahren!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 166. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus daher auf, die geplanten Verschärfungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung zurückzunehmen und sich für offene UVP-Verfahren einzusetzen.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Regierungsparteien auf, die geplante Änderung des § 19 Abs. 6 und 8 UVP-G zurückzunehmen und sich für breite Öffentlichkeitsbeteiligung einzusetzen.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Regierungsparteien auf, das geplante Standortentwicklungsgesetz zurückzuziehen.

Im Entwurf zur derzeit im Nationalrat verhandelten Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) werden zahlreiche Verschärfungen für die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. So sollen etwa anerkannte Umweltorganisationen künftig ihre Vereinsmitglieder offenlegen, mindestens 100 Mitglieder nachweisen können und alle drei Jahre erneut nachweisen, dass die bereits kontrollierten Voraussetzungen zum Bestehen nach wie vor gegeben sind.
Diese zusätzlichen Bedingungen sind in der UVP-Richtlinie der Europäischen Union nicht vorgesehen und haben offensichtlich keine sachliche Grundlage zur Steigerung der UVP-Qualität, da das Vorhandensein von mehr Mitgliedern in keinem Verhältnis zur Professionalität von Einwendungen steht. Im Gegenteil, sind die Änderungen nach Schätzung juristischer ExpertInnen völker- und unionsrechtswidrig. Gerade solche Rechtsverstöße aus dem Unionsrecht sind geeignet, rechtskräftig entschiedene Verfahren erneut zu öffnen und so Projekte zu verzögern.
Nicht nur werden so Arbeitsplätze gefährdet, sondern auch die Umwelt und ihr Schutz. Der Erhalt unserer aller Lebensgrundlage und eine gesunde Natur sind unerlässlich. Die geplante UVP-Novelle ist geeignet, die Umwelt bzw. den Umweltschutz zu gefährden und stellt einen Angriff auf die Öffentlichkeitsbeteiligung in Verfahren und die Zivilgesellschaft dar. Umweltschutz und der Schutz von Arbeitsplätzen geht Hand in Hand, der Vorstoß der Regierung gefährdet beides.
Schließlich gehen die geplanten Verschärfungen im UVP-G mit anderen Initiativen der Regierung wie dem rechtlich höchst problematischen Standortentwicklungsgesetz (StEntG) und der nicht ausreichenden Umsetzung völker- und europarechtlicher Verpflichtungen im Aarhus-Beteiligungsgesetz einher. Österreich hat sich gemeinsam mit allen anderen EU Staaten und darüber hinaus bereits 1998 zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Umweltfragen bekannt und muss zu seinem Wort stehen.

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