2009

Antrag 32 / Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des AKG und der AK-Wahlordnung

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag zugewiesen (Vorstand)
ÖAAB, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, FA, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien beschliesst die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und der Arbeiterkammer-Wahlordnung. Diese soll durch alle in der Arbeiterkammer Wien vertretenen Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen paritätisch besetzt sein und von den entsprechenden ExpertInnen der Arbeiterkammer unterstützt werden.

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Antrag 31 / Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen für die Ausschussarbeit

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB: NEIN
FA, GA: für Zuweisung

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Antrag 30 / AK-Mitgliedsbeitrag

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag abgelehnt
FA, Türkis, Kom., BDFA: JA
FSG, ÖAAB, Persp.: NEIN
GA, BM, GLB: für Zuweisung

Die AK möge eine Änderung des AKG anstreben:
AKG § 61. (2) Die Höhe der Umlage wird für die einzelnen Arbeiterkammern von der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer beschlossen. Sie darf höchstens 0,5% der für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage betragen. STREICHUNG: dabei darf die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 Abs. 1 lit. a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, in der jeweils geltenden Fassung, nicht überschritten werden.

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Antrag 29 / Das Präsidium des Nationalrats ist kein Platz für antisemitische Hasstiraden!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom., BDFA: JA
ÖAAB, FA, BM: NEIN
GA, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien beschliesst daher:
• Die Vollversammlung der AK-Wien wendet sich gegen jede Form der rassistischen und antisemitischen Hetze sowie gegen jeden Versuch, Nationalsozialistische Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes straffrei zu stellen.
• Die Vollversammlung der AK-Wien stellt fest: Es ist unzumutbar, dass mit Martin Graf ein Vertreter der FPÖ das Amt des 3. Nationalratspräsidenten innehat, der sein Amt zur Relativierung rechtsextremistischer Gruppen und Aktivitäten missbraucht und selbst antisemitische Hasstiraden von sich gibt. Der Nationalrat wird aufgefordert, eine Person mit dem Amt des 3. Nationalratspräsidenten zu betrauen, der den antifaschistischen Konsens im Sinne der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 StGBl. 1/1945 achtet und als wichtige Grundlage der Republik anerkennt.

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Antrag 28 / ÖBB-Fahrplanverschlechterungen zurücknehmen!

zur 152. Vollversammlung der AK-Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, GLB, Kom., BDFA: JA
Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 152. Vollversammlung der AK-Wien, fordert die Bundesregierung als Eigentümervertretung auf, die geplanten Fahrplanverschlechterungen der ÖBB umgehend zurück zu nehmen und fordert von Bund und den Ländern, ausreichend Geld für einen attraktiven öffentlichen Verkehr zur Verfügung zu stellen.
Es ist inakzeptabel, dass Versäumnisse der Vergangenheit und desaströse Finanzspekulationen des Verkehrsunternehmens ÖBB, bei welchen hunderte Millionen Euro versenkt wurden, nunmehr von den KundInnen mit massiven Verschlechterungen bezahlt werden müssen.
Gerade in diesen für viele schwierigen Zeiten, ist es notwendig, die umweltfreundliche Mobilität der PendlerInnen zu erhalten.

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