2020
Resolution 01 / Solidarität mit dem Ernst-Kirchweger-Haus (EKH)
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020
wurde zu Gemeinsamer Resolution R01
Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GLB, Kom., BDFA: ja
GA, ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA. Persp, FAIR, Türk-is: nein
Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien solidarisiert sich mit dem Ernst-Kirchweger-Haus und verurteilt die Angriffe auf das Haus und ihre (Arbeiter_innen-)Vereine und Bewohner_innen.
Weiterlesen...Antrag 07 / Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik
Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK Wien setzt sich dafür ein, dass ‚Männer‘ – und ‚Frauen‘-Berufe systematisch miteinander verglichen werden und konkrete Empfehlungen für die gleiche, d.h. gerechte Bewertung von Männer- und Frauenarbeit zu geben.
Weiterlesen...Antrag 06 / Studieren ohne Hürden
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020
Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA. Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung
ÖAAB: nein
Antragsbehandlung im Ausschuss Jugend, Bildung und Kultur
Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien setzt sich für ein Studieren ohne Hürden und ohne Zugangsbeschränkungen ein. Studieren soll für alle gut möglich sein – auch für Studierende, die Betreuungspflichten haben, Menschen mit Behinderung oder Studierende, die lohnarbeiten (müssen).
Weiterlesen...Antrag 05 / Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wienam 11. November 2020
Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, ÖAAB, FA. Persp, FAIR, ARGE, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
GA, ARGE: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Ausschuss Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik
Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, dem Nationalrat so rasch wie möglich ein Verbandsmusterfeststellungsklagegesetz zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Grundlage für Beratung und Diskussion (abgesehen von den Fristen und Teilen der Begründung) sollten die Initiativanträge sein, die in den letzten Jahren von den Abgeordneten Steinhauser, Aslan, Willi & Brunner 2015 https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_01365/fnameorig_472796.html bzw. Jarolim & Lueger 2017
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_02296/index.shtml bzw. Kolba und Noll in der letzten Gesetzgebungsperiode https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/A/A_00082/index.shtml in den Nationalrat eingebracht haben.
Antrag 04 / Antrag auf Aufnahme des Diskriminierungsgrundes „sozialer Status“ in die österreichischen Antidiskriminierungsgesetze
der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 11. November 2020
Antrag mehrheitlich zugewiesen:
Persp, GLB, Türk-is, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung
FAIR, ARGE: nein
Antragbehandlung im Ausschuss Frauen- und Familienpolitik
Die 174. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK Wien, setzt sich dafür ein, dass auf Bundesebene im Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und Bundesgleichbehandlungsgesetz (B-GlBG), aber auch auf Landesebene (ähnlich dem Berliner Modell) in Wien, im Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz) das Merkmal „soziale Herkunft“ als Diskriminierungsgrund für alle Bereiche (Arbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung) aufgenommen wird.
Begleitend setzt sich die AK Wien dafür ein, dass auch die Zuständigkeiten im Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz) angepasst werden.