Alle Beiträge von Willi Svoboda

Antrag 15 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl – früher nur auf Weihnachtsmärkten gesichtet, sind seit dem Rauchverbot in der Gastronomie auch vor Lokalen in Mode gekommen. Mittlerweile werden sie auch Privathaushalten feilgeboten.

Seit Jahrzehnten bemühen sich fächerübergreifend u.a. Wirtschaft, Umweltschutz und Wissenschaft die thermische Qualität von Gebäuden zu verbessern, um möglichst effizient und energiesparend zu heizen. Gleichzeitig sprießen immer mehr Heizpilze aus dem Boden, deren Aufgabe es ist, im Freien zu heizen.

Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum sechsmal so lange zu beheizen wie die im Freien befindliche Fläche. Elektrische Heizstrahler erscheinen zunächst effizienter da deren verbrauchte Energie nur 2,5-mal so lange reicht, um einen gleich großen Raum eines Niedrigenergiehauses zu erwärmen. Die energieaufwändige und CO2-intensive Stromerzeugung führt jedoch dazu, dass beide Techniken etwa gleich CO2-intensiv sind.

Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6-Mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa sechsmal so viele CO2-Emissionen.

 

Wir haben keine Daten darüber, wie viele Heizpilze allein in Wien im Einsatz sind, aber ein Spaziergang im Winter lässt erahnen, dass es sich um Tausende handelt – die tausende Tonnen CO2 ausstoßen.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Terrassenheizstrahler Energie nur sehr ineffizient nutzen. Gasbetriebene und elektrische Heizstrahler sind dabei etwa gleich ineffizient und etwa gleich CO2-intensiv. Sie belasten daher die österreichische CO2-Bilanz zusätzlich.

Dass ein Verbot möglich ist, zeigen uns Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin und Köln. Dort dürfen Gastronomien keine Heizstrahler auf ihrem Grundstück positionieren.

Vor allem im Winter, wo die erneuerbaren Energiequellen weniger produktiv sind, der Energieverbrauch aber drastisch steigt und daher vermehrt auf Atomstrom, Kohlekraftwerke und andere umweltschädigende Energieerzeugung zurückgegriffen wird, ist es unverantwortlich, diese Energie derart ineffizient zu nutzen.


Daher fordert die AK ein Verbot des Betriebs von gas- und strombetriebenen Heizstrahlern, die für die Außenflächen-Beheizung vor Gastgewerbebetrieben vorgesehen sind. Ausnahmen soll es für Weihnachtsmärkte geben. Weiters auszunehmen sind Heizgeräte, die für das Wohlbefinden von ArbeitnehmerInnen an Arbeitsplätzen im Freien erforderlich sind.

Antrag 14 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012

 

 Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, zu schließen und eine Informationspflicht über die Gründe einer Ablehnung einzuführen.


Begründung

Bei der Erteilung von Visa an KünstlerInnen und Vortragende kommt es immer wieder zu willkürlichen Verweigerungen und Problemen, die für VeranstalterInnen nicht nachvollziehbar sind. Die Verweigerungen sind teilweise mit hohen Kosten (in vielen Fällen aus der öffentlichen Hand) verbunden, da bei Visaantragstellung (!) bereits die Flugtickets für Hin- und Rückflug vorgelegt werden müssen (für jedes einzelne Mitglied einer Tanzcompany, eines Orchesters…)

Ein zuletzt öffentlich bekannter Fall war der von Frau Janet Arach aus Uganda, der das Visum für die Einreise nach Österreich verweigert wurde. Frau Arach hätte auf Einladung des Heeresgeschichtlichen Museums zu einem Vortrag nach Wien kommen sollen. Warum das Visum nicht erteilt wurde, war nicht zu erfahren.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in einer zwei Jahre dauernden Interministeriellen Arbeitsgruppe alle Problemfälle mit den beiden zuständigen Ministerien diskutiert. Als Ergebnis wird ein KünstlerInnen-Guide für „out-going und in-coming Artists“ erstellt. An eine Verbesserung innerhalb der Praxis der österreichischen Behörden wird jedoch nicht gearbeitet. Ein erster Schritt muss die Verbesserung der Informationlslage und die Möglichkeit eines Einspruches sein.

Antrag 13 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) dahingehend zu novellieren, dass der Zuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch im Falle eines Pensionsbezuges bzw. einer Pensionsanwartschaft gewährt wird.


Begründung

Im Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) kommt es nach der letzten Novelle zu einer Schlechterstellung von KünstlerInnen, die ab 2008 Pension beziehen, oder auch nur den Pensionsanspruch erreichen, ohne Pension zu beziehen.

Im Falle der weiteren aktiven Berufsausübung gemäß § 17 Abs. 7 wird der Zuschuss zu ihren Sozialversicherungsleistungen gestrichen. Dazu ist anzumerken, dass die weitere Berufsausübung auch im Alter für KünstlerInnen den Normalfall darstellt, weil sie nur in den seltensten Fällen genügend anrechenbare Jahre gesammelt haben, um sich auch tatsächlich „zur Ruhe setzen“ zu können – ganz abgesehen davon, dass das künstlerische Wollen nicht einfach erlischt, bloß weil man ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Konkret stellt sich die Situation für KünstlerInnen, die Pension beziehen und weiterhin aktiv tätig sind, folgendermaßen dar:

Von der bezogenen Pension müssen Lohnsteuer und Krankenversicherung bezahlt werden. Für die Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Arbeit sind ganz normal Steuern zu entrichten sowie die darauf basierenden Sozialversicherungsbeiträge, ohne dass eine Zuschussleistung möglich wäre. Im Vergleich zu jüngeren, aktiven, zuschussberechtigten KünstlerInnen, denen Einkünfte zusätzlich zu jenen aus selbständiger Arbeit zugestanden werden (bis zur festgelegten Einkommenshöchst-grenzen), gilt dies für die BezieherInnen von Alterspension nicht.

Diese Regelung entbehrt jeglicher Logik und lässt sich mit einer weiteren Novelle des Gesetzes rasch beheben.

Antrag 12 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Das ISTA in Maria Gugging hat von der österreichischen Bundesregierung eine langfristige Finanzierungszusage (für die Jahre 2017 bis 2026) über eine Milliarde Euro erhalten (plus rund 400 Millionen vom Land Niederösterreich).

Der Hinweis von Verantwortlichen, u.a. Bundesminister Töchterle, dass das ISTA eine längerfristige Finanzierungsgarantie benötige, ist ein Hohn gegenüber Österreichs Universitäten. Eine längerfristige Finanzierungssicherheit mag für das ISTA notwendig sein, um als exzellente Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung Fuß zu fassen; für die Arbeit der bestehenden Universitäten ist diese jedoch ebenso essentiell. Leistungs-vereinbarungen mit diesen werden aber nur auf drei Jahre abgeschlossen und bieten demnach keine derartige Planungssicherheit.

Österreichs Universitäten bilden die WissenschafterInnen und ForscherInnen der Zukunft ausdas ISTA selbst bietet keineUndergraduate-Ausbildungan und ist somit auf Nachwuchs angewiesen, den die Universitätenzur Verfügungstellen. Wollen die Universitäten diesem Auftrag der Ausbildung der WissenschafterInnen der Zukunft weiter nachkommen, so benötigen sie die ausreichenden Mittel und eine finanzielle Sicherheit, die länger als drei Jahre umfasst. Lehre, Wissenschaft und Forschung müssen geplant, finanziert und umgesetzt werdennur so kann Österreich seine noch gute Positionierung als Forschungs- und Wissensstandort weiter ausbauen.


Die 150. Hauptversammlung der BAK möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, Österreichs Universitäten eine ausreichende Finanzierung (eine jährlichen und stetigen Anhebung der Finanzierung auf zumindest 2% des BIP) mit einem langfristigen Planungshorizont zukommen zu lassen, wie sie diese auch dem Institute of Science and Technology Austria zur Verfügung stellt und kein „Zweiklassensystem bei Forschungs- und Bildungseinrichtungen“ aufkommen zu lassen.

Antrag 11 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. April 2012


Auf der Suche nach zusätzlichen Energiequellen besteht nun auch in Österreich die Absicht, Schiefergas und Tight Oil gewinnen zu wollen: Im November 2011 gab die OMV bekannt, im nördlichen Weinviertel zwei Probebohrungen zur Schiefergasgewinnung durchführen zu wollen, zur Gewinnung von Tight Oil wurden bereits zumindest zwei Probebohrungen durchgeführt.

Weltweit ist die Schiefergas- und Tight Oil-Gewinnung wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Landschaft heftig umstritten. Bei der üblichen Hydrofracking-Technologie wird das Gestein über Bohrungen aufgebrochen, in die mit hohem hydraulischem Druck ein Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisch eingepresst wird. Dabei werden beinahe 35 t Chemikalien in jedes Bohrloch gepumpt, die Hälfte davon ist toxisch, die riesigen Mengen Wasser (bis zu 174.000m³/Bohrung) sind nach der Verwendung Sondermüll, etwa 5mal so salzig wie Meerwasser und mit Schwermetallen, Radionukliden und Kohlen­wasser­stoffen kontaminiert; die Gefahr der Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser ist hoch. Klimaschädliche Treibhausgase wie CO2 und Methan werden freigesetzt, wobei letzteres häufig zu Explosionen führt.

 

Eine EU-Studie zu „Auswirkungen der Gewinnung von Schiefergas und Schieferöl auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit“ vom Juni 2011 kommt zu dem Ergebnis: Die Technologie der Schiefergaserschließung weist Merkmale auf, die u.a. mit unvermeidbaren Auswirkungen auf die Umwelt einhergehen, hohe Risiken bergen, wenn die Technik nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird, und selbst bei ordnungsgemäßer Handhabung der Technik mit erheblichen Gefahren für Umwelt und menschliche Gesundheit verbunden sind.

 

Die OMV hat angekündigt, dass anstelle der herkömmlichen Fracking-Methode mit einem neuen, gerade in Entwicklung befindlichen, umweltfreundlicheren Verfahren gearbeitet werden soll. Zu diesem Verfahren ist derzeit wenig bekannt, die Folgen nicht abschätzbar.

 

Aufgrund der Belastung für das Klima durch bis zu einer Milliarde Tonnen CO2-Äquivalent aus dem von der OMV erhofften Schiefergasfund widerspricht diese Technologie sowohl den Klimazielen der EU also auch Österreich und ist schon aus diesem Grund grundsätzlich abzulehnen. Auch die zitierte EU-Studie kommt zu dem Schluss: Investitionen in Schiefergasprojekte hätten wahrscheinlich nur kurzfristige Auswirkungen auf die Gasversorgung, was zudem kontraproduktive Folgen insofern haben könnte, als der Eindruck einer gesicherten Gasversorgung entstünde, während in Wirklichkeit das Signal an die Verbraucher sein sollte, die Erdgasabhängigkeit durch Einsparungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Alternativen zu verringern.Und hinsichtlich der Tight Oil-Gewinnung:Sofern es sich dabei um für Tight Oil typische Bohrlöcher handelt, wären die beim Bohren und Hydrofracking entstehenden Gesamt-Treibhausgas-Emissionen höher als bei der konventionellen Ölgewinnung (…).


Daher spricht sich die Bundesarbeitskammer grundsätzlich gegen Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen aus, da Beeinträchtigungen für die Gesundheit der Menschen und der Umwelt nicht ausgeschlossen werden können. Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, in diesem Sinne bezüglich der aktuellen Projekte tätig zu werden.

Die Bundesregierung und der Nationalrat werden darüberhinaus aufgefordert, ein dauerhaftes Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung in Österreich nach dem Vorbild des CCS-Gesetztes 2011 (Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid) und des Atomsperrgesetzes (Bundesgesetz vom 15. Dezember 1978 über das Verbot der Nutzung der Kernspaltung für die Energieversorgung in Österreich) zu beschließen.

Ebenso wird die Bundesregierung aufgefordert, sich in diesem Sinne auf EU-Ebene für ein EU-weites Verbot der Schiefergas- und Tight Oil-Förderung einzusetzen.

Die Bundesregierung und der Nationalrat werden aufgefordert, verstärkt Massnahmen in Sachen Klimaschutzpolitik zu setzten, um so schnell als möglich das gesetzte Kyoto-Ziel zu erreichen.