Antrag 14 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012

 

 Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf die Rechtsschutzlücke, die durch die Nicht-Bekämpfbarkeit der Ablehnung von Visaanträgen besteht, zu schließen und eine Informationspflicht über die Gründe einer Ablehnung einzuführen.


Begründung

Bei der Erteilung von Visa an KünstlerInnen und Vortragende kommt es immer wieder zu willkürlichen Verweigerungen und Problemen, die für VeranstalterInnen nicht nachvollziehbar sind. Die Verweigerungen sind teilweise mit hohen Kosten (in vielen Fällen aus der öffentlichen Hand) verbunden, da bei Visaantragstellung (!) bereits die Flugtickets für Hin- und Rückflug vorgelegt werden müssen (für jedes einzelne Mitglied einer Tanzcompany, eines Orchesters…)

Ein zuletzt öffentlich bekannter Fall war der von Frau Janet Arach aus Uganda, der das Visum für die Einreise nach Österreich verweigert wurde. Frau Arach hätte auf Einladung des Heeresgeschichtlichen Museums zu einem Vortrag nach Wien kommen sollen. Warum das Visum nicht erteilt wurde, war nicht zu erfahren.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in einer zwei Jahre dauernden Interministeriellen Arbeitsgruppe alle Problemfälle mit den beiden zuständigen Ministerien diskutiert. Als Ergebnis wird ein KünstlerInnen-Guide für „out-going und in-coming Artists“ erstellt. An eine Verbesserung innerhalb der Praxis der österreichischen Behörden wird jedoch nicht gearbeitet. Ein erster Schritt muss die Verbesserung der Informationlslage und die Möglichkeit eines Einspruches sein.

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