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Antrag 10 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012


Im Rahmen der Budgetkonsolidierung will die österreichische Bundesregierung unter dem Titel „Kürzung der gestaltbaren Ermessensausgaben inkl. Zuschüsse“ jährlich, beginnend mit 2012, 170 Mio. Euro einsparen.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben der Ministerien werden u.a. Soziale Vereine, welche mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. Verein Neustart, eh. Bewährungshilfe) betraut sind, oder die gesellschaftliche notwendige Leistungen erbringen (Frauenberatungseinrichtungen und -stellen) ebenso finanziert wie kulturelle Initiativen bzw. Kulturvereine.

Aus frei verfügbaren Ermessensausgaben wurden nicht zuletzt fachspezifische bzw. gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Studien außeruniversitärer ForscherInnen bzw. Forschungseinrichtungen gefördert, die nicht zuletzt im Zuge der Loipersdorfer Beschlüsse (Kürzung/Streichung von öffentlichen Mitteln für außeruniversitäre Forschung bzw. Forschungseinrichtungen) unter massiven ökonomischen Druck geraten sind.

Die Kürzung von Ermessensausgaben traf bereits in der Vergangenheit regelmäßig derartige Initiativen/Einrichtungen, deren finanzielle Situation ohnehin meist nur als „prekär“ bezeichnet werden kann. Weitere Kürzungen würden die Einkommens- und Arbeitssituation der Beschäftigten in diesen Bereichen weiter verschärfen sowie ein gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswertes, wie notwendiges Angebot an Leistungen noch weiter verschlechtern bzw. einschränken.

Seitens unterschiedlicher Ministerien – etwa des Frauenministeriums sowie des Ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur – wurde zwar bereits angekündigt, betroffenen Vereinen/Initiativen entsprechende aus Ermessensausgaben finanzierte Leistungen nicht zu kürzen, doch stellten diese Ankündigungen mehr „Willensbekundungen“ als tatsächliche Bestandsgarantien dar.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, bei der Kürzung der Ermessensausgaben nicht zulasten Sozialer Vereine, Fraueneinrichtungen und kultureller Initiativen vorzugehen, die vielfach im Erfüllung öffentlicher Aufgaben bzw. gesellschafts- wie kulturpolitisch wünschenswerter und notwendiger Leistungen betraut sind. Weiters lehnt die Bundesarbeitskammer Einsparungen bei Ermessensausgaben auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit sowie außeruniversitärer Forschung entschieden ab, da diese nicht zuletzt in Folge der Loipersdorfer Beschlüsse massive finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten.

Ein weitere Kürzung finanzieller Mittel für derartige Vereine, Einrichtungen und Initiativen würde die ohnehin bereits vielfach bestehende prekäre ökonomische Situation nur noch verschärfen und zulasten der Einkommens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie angebotener Leistungen führen.

Statt drohender Einsparungen brauchen von Ermessensausgaben abhängige Einrichtungen kurz- und mittelfristige Finanzierungs- und Bestandsgarantien.

Antrag 09 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


„Tu Gutes und rede darüber“. „Corporate Social Responsibility“ (CSR) heißt das Zauberwort – Unternehmen mit sozialer Verantwortung.

Gerne stellen Konzerne und Unternehmen öffentlichkeitswirksam ihre Wohltaten für die KonsumentInnen, die Gesellschaft und ihre Beschäftigten in den Mittelpunkt, geben sich umweltbewusst und sozial bewegt. Allerdings gar nicht selten aus PR-Zwecken um das schlechte Ansehen des Unternehmens, der Branche, international tätiger Konzerne, in der Öffentlichkeit zu korrigieren. Alle CSR-Maßnahmen basieren dabei natürlich auf dem Prinzip der „Freiwilligkeit“, dieselben Unternehmen, die sich ihrer ethischen Verantwortung gerne brüsten, wehren sich gemeinsam mit ihren Interessensvertretungen mit Händen und Füßen gegen gesetzliche Vorschriften bzw. Veröffentlichungspflichten.

Genau diese braucht es allerdings – standardisiert und vorgegeben, um einen entsprechenden Vergleich zuzulassen –, um jenseits von PR KonsumentInnen und andere Stakeholder mit entsprechend transparenten Informationen zu versorgen, um sich ein ungeschöntes Gesamtbild über ein Unternehmen jenseits von Bilanzen und freiwilligen Veröffentlichungen machen zu können.

Verpflichtende Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen können ein entsprechend wirkungsvolles Instrument sein, um gesellschaftlich nachteilig wirkendes unternehmerisches Handeln offen zu legen, Transparenz und Information für eine interessierte, kritische Öffentlichkeit herzustellen, um so Druck auf Gesetzgeber wie betroffenen Unternehmen auf entsprechende, rechtliche Auflagen bzw. gesellschaftlich erwünschte Verhaltensänderungen/Regulierungen ausüben zu können.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert in einem ersten Schritt, dass Aktiengesellschaften, aufsichtsratspflichtige GmbH, Unternehmen in öffentlichem Eigentum sowie öffentliche Dienstleister (d.h. auch Universitäten, Schulen, Behörden, Ämter) gesetzlich standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen erstellen müssen.

Bundesregierung und Gesetzgeber sind aufgefordert, unter Hinzuziehung von ExpertInnen aus Sozialpartnern, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen und unter besonderer inhaltlicher Bezugnahme auf den Kriterien-/Indikatorenkatalog desNetzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe), dahingehend tätig zu werden, die gesetzlichen Grundlagen für derart standardisierte, veröffentlichungspflichtige Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen zu schaffen.

In einem zweiten Schritt ist die verpflichtende Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen auf Betriebe mit mehr als 20 MitarbeiterInnen auszuweiten.

Unternehmen, welche sich um öffentliche Aufträge bzw. Wirtschaftsförderung bewerben sind jedenfalls zur Erstellung öffentlich zugänglicher Sozial-, Umwelt und Gleichbehandlungsbilanzen zu verpflichten.

Antrag 08 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14. Juni 2012

 

Im Rahmen der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Konsolidierung des österreichischen Staatshaushaltes hat die österreichische Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016 je 500 Mio. Euro (in Summe Euro 1,5 Mrd.) an zusätzlichem Steueraufkommen aus einer zumindest EU-weit eingeführten Finanztransaktionssteuer veranschlagt.

So begrüßenswert eine zumindest EU-weit eingeführte Finanztransaktionssteuer selbstverständlich wäre – ein diskussionswürdiger, wenn auch unzureichender Vorschlag seitens der EU-Kommission liegt bereits vor – so unwahrscheinlich erscheint derzeit die Umsetzung, jedenfalls bis 2014. Zusätzlich mit hoher Unsicherheit behaftet wäre der Anteil Österreichs am Gesamtsteueraufkommen einer Finanztransaktionssteuer, da zumindest seitens der EU-Kommission angedacht ist, die Finanztransaktionssteuer – zumindest weitgehend – als EU-Steuer zur Finanzierung des EU-Haushalts heranzuziehen. Das „Prinzip Hoffnung“ dass KritikerInnen des Konsolidierungspakets der Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der Budgetierung höchst unsicherer Einnahmen unterstellten, scheint zumindest bei der Finanztransaktionssteuer nicht mehr zu gelten. Damit droht nun allerdings ein wesentlicher Einnahmefaktor im Konsolidierungspaket weg zu fallen, was die Erschließung alternativer Einnahmequellen notwendig macht, sollen nicht ausgabeseitig weitere Kürzungen durchgeführt werden. Dabei scheint es jedenfalls aus arbeitnehmerInnensicht dringend geboten, entsprechend dem Ansatz der Finanztransaktionssteuer dort Einnahmequellen zu erschließen, wo Krisenursachen und Krisenverursacher getroffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene bieten sich damit einmal mehr vermögensbezogene Steuern, als Äquivalent zur Finanztransaktionssteuer jedenfalls eine reformierte Börsenumsatzsteuer an, die auch innerhalb eines kurzen Zeitraums umsetzbar ist und jedenfalls bis zur Verwirklichung einer Finanztransaktionssteuer beibehalten werden soll. Jedenfalls abzulehnen die Erhöhung von Massen- und Konsumsteuern zu Konsolidierungszwecken.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die österreichische Bundesregierung sowie der Gesetzgeber sind aufgefordert, bis zur Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer zumindest auf EU-Ebene eine refomierte Börsenumsatzsteuer mit 2013 wieder einzuführen.

Jedenfalls ist sicherzustellen, dass im Rahmen der Budgetkonsolidierung veranschlagte Einnnahmeentgänge aus einer nicht umgesetzten Finanztransaktionssteuer nicht aus Massen- und Konsumsteuern, sondern aus vermögensbezogenen Steuern – insbesondere einer reformierten Börseumsatzsteuer, einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie allgemeinen Vermögenssteuer – kompensiert werden.

Antrag 07 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


Am 16. März 2012 erließ Frauenministerien Gabriele Heinisch-Hosek einen bemerkenswerten Erlass, wonach Ausschreibungen des Bundeskanzleramt – bis 100.000 Euro – an Frauenförderung gekoppelt werden muss. Im Rahmen von Ausschreibungsverfahren werden nur noch solche Unternehmen berücksichtigt, die sich zu frauenfördernden Maßnahmen verpflichten.

Mit dieser begrüßenswerten Initiative seitens des Frauenministeriums wird einmal mehr belegt, welche Rolle öffentliche Auftragsvergabe bei der Erreichung gesellschaftspolitisch wünschenswerter Ziele – in diesem Falle Frauenförderung bzw. Gleichstellungspolitik – spielen kann. Mit dieser Maßnahme seitens des Bundeskanzleramts wird allerdings auch belegt, dass eine Ausschreibungspolitik, welche an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, auch tatsächlich möglich ist.

Mit einer entsprechende ausgerichteten, öffentlichen Auftragspolitik könnten auch andere gesellschaftspolitisch erwünschte Ziele gefördert werden – neben Geschlechtergerechtigkeit etwa auch ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verträglichkeit und hohe innerbetriebliche demokratische und arbeitsrechtliche Standards.

Öffentliche Aufträge sind daher an entsprechend objektivierbare, gesetzlich geregelte und vergleichbare Standards zu binden, z.B. an veröffentlichungspflichtige und entsprechend zugängliche Sozial-, Umwelt- und Gleichbehandlungsbilanzen.


Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

Die Bundesarbeitskammer begrüßt den Vorstoß der Bundesfrauenministerin, Ausschreibungen des Bundeskanzleramts bis 100.000 Euro an Frauenförderungsmaßnahmen zu binden. Die Bundesarbeitskammer unterstützt die Bundesfrauenministerin entsprechend, dass weitere Ressorts dem Beispiel des Bundeskanzleramts, Ausschreibungen an Frauenförderung zu knüpfen, folgen mögen.

Die Bundesarbeitskammer fordert dabei grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibungspolitik bzw. eine Politik der öffentlichen Auftragsvergabe ein, welche die Erreichung gesellschaftspolitisch erstrebenswerte Ziele – wie etwa ökologische Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Geschlechtergerechtigkeit und wirtschaftlicher Demokratie – zu unterstützen hilft.

Die Bundesarbeitskammer fordert daher Bundesregierung wie Gesetzgeber auf, entsprechend objektivierbare, transparente, gesetzliche Standards bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, welche es erlauben, öffentliche Aufträge an innerbetriebliche Gleichbehandlungs-/-stellungsmaßnahmen sowie hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards zu binden.

Zu öffentlichen Ausschreibungsverfahren sollen nur noch jene Unternehmen zugelassen werden, welche sich zu entsprechend objektivierbaren Standards verpflichten, bzw. dieselben erfüllen.

Verstöße gegen entsprechende Standards sind mit einem zeitlich befristeten Ausschluss aus Ausschreibungsverfahren zu sanktionieren, jedenfalls bis zum dem Zeitpunkt, wo vorgegebene Standards nachweislich erfüllt sind.

Antrag 06 zur 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 14.Juni 2012


Bereits Ende 2009 kündigte der damalige Finanzminister Josef Pröll im Zuge der Rettung der Hypo-Alpe-Adria ein Banken-Insolvenzrecht an. Das Gesetz sollte, so wird Pröll in der Presse vom 1. März 2012 zitiert in die Richtung gehen, dass sich kein Banker mehr auf das Auffangbecken Staat verlassen darf. Die Eigentümer der Banken sollten nicht nur dabei sein, wenn es Gewinne gibt, sondern auch, wenn es wirtschaftlich schlecht geht.

Im Herbst 2010 stellte Finanz-Staatssekretär Schieder ein Konzept zu einer schärferen Kontrolle der Finanzbranche vor und erinnerte daran, dass der internationale Währungsfonds Österreich aufgefordert hatte, ein Banken-Insolvenzrecht einzuführen.

Im Juni 2011 kündigte Bundeskanzler Werner Faymann an, dass mit Winter 2011 ein Banken-Insolvenzrecht stehen würde. Passiert ist bislang nichts.

Eine milliardenschwere Volksbanken-Rettung und Notverstaatlichung später kündigt nun Finanz-Staatssekretär Schieder einmal mehr für Sommer 2012 ein entsprechendes Banken-Insolvenzrecht an und auch Finanzministerin Fekter soll laut Wirtschaftsblatt vom 7. März 2012 noch im Sommer ein entsprechendes Bankeninsolvenzrecht durch das Parlament bringen.

Gerade aus ArbeitnehmerInnensicht erscheint die Umsetzung eines Banken-Insolvenzrechts als dringliche, längst überfällige Maßnahme: kein Bankinstitut darf sich mehr als „too big too fail“ in Sicherheit wiegen, von den SteuerzahlerInnen aufgefangen zu werden. Es widerspricht zusätzlich geradezu marktwirtschaftlichen Prinzipien, dass das EigentümerInnenrisiko im Falle von Bankpleiten Dank staatlicher Rettungsmaßnahmen minimiert wird. Ein Banken-Insolvenzrecht könnte – in Kombination mit vielen anderen notwendigen Maßnahmen – außerdem einen Beitrag dazu leisten, den im Verhältnis zur österreichischen Wirtschaftsleistung überdimensionierten Bankensektor auf ein veträgliches Maß „gesundschrumpfen“ zu lassen.

Allein die Möglichkeit, Banken in eine „geordnete“ Insolvenz zu schicken, reicht dafür jedoch nicht. Vielmehr braucht es Bankenregulierungsmaßnahmen, um marktbeherrschende, „too big too fail“ Stellungen von Banken zu verhindern, die strikte Trennung von Geschäfts- von Investmentbanken, eine Stärkung der Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten der Aufsichtsorgane, sowie strengere und transparentere Bilanzierungsregeln.


Die 150. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge daher beschließen:

 

Die Bundesarbeitskammer fordert die Österreichische Bundesregierung sowie den österreichischen Gesetzgeber auf, so rasch wie möglich ein Banken-Insolvenzrecht zu verabschieden, das einegeordneteAbwicklung von Banken, die die regulatorischen Eigenmittelerfordernisse nicht mehr erfüllen können, erlaubt. Dabei ist aus Sicht der Bundesarbeitskammer jedenfalls zu berücksichtigen, dass


  • die EigentümerInnen/AktionärInnen entsprechend dem Verschuldens- und Verantwortungsprinzip verpflichtend beteiligt werden
  • entsprechend Banken aufgespaltet, restrukturiert und teilabgewickelt werden können
  • Aufsichtsorgane auch gegen den Willen von Vorstand und Eigentümern schon vor dem Krisenfall bzw. bei sich abzeichnenden Problemen, die möglicherweise zu einer späteren Insolvenz führen, entsprechend eingreifen können.


Die Bundesarbeitskammer fordert von der österreichischen Bundesregierung zusätzliche Regulierungsmaßnahmen, wie

  • die strikte Trennung des traditionellen Bankengeschäfts vom Investmentbanking (Verbot von Eigenhandel)
  • Beschränkung von Boni und Dividendenausschüttungen sowie Verbot von Akquisitionen für Banken, die staatliche Unterstützung erhalten bzw. erhalten haben
  • eine effektive Beschränkung desGrößenwachstumvon Banken (z.B. Teilrückzug aus riskanten Geschäftsbereichen Zentral- und Osteuropas), sowie gegebenenfalls die Zerschlagung von Großbanken auf wirtschaftlich verträgliches Niveaukeine Bank darf mehrtoo big too failsein.
  • strenge und transparente Bilanzierungsvorschriften (wie zum Beispiel die volle Transparenz der Geschäfte sämtlicher Zweckgesellschaften im In- und Ausland)