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Informationen zu den AK Wahlen 2024

2024 hast Du bei den Arbeiterkammer-Wahlen die Möglichkeit, den Kurs Deiner Interessenvertretung mitzubestimmen! In jedem Bundesland wird eine eigenständige Wahl abgehalten. Wahlberechtigt bist Du in dem  Bundesland, in dem Du arbeitest.
Wir empfehlen dir die beste Liste zu wählen: Die mit AUGE/UG im Namen!

Wen wählen?
Uns! 🙂 Wir die AUGE/UG treten in allen neuen Bundesländer an zur AK-Wahl. Allerdings mit unterschiedlichen Namen. Du erkennst du uns aber ganz einfach an dem AUGE/UG im Namen. Unsere Forderungen unsere Ziele findest du auf unseren Webseiten, sowie auf der Wiener GEMEINSAM AUGE/UG – Wahlwebseite.

Unsere Listennamen:
AUGE/UG – Salzburg
GEMEINSAM AUGE/UG  – Vorarlberg
Grüne in der AK Tirol & AUGE/UG – Tirol
AUGE/UG – Kärnten
AUGE/UG – Oberösterreich
GEMEINSAM AUGE/UG – Wien
GEMEINSAM AUGE/UG – Niederösterreich
GEMEINSAM AUGE/UG – Burgenland
AUGE/UG – Steiermark

Wann wird gewählt?

Was sind AK-Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist in erster Linie für ihre Serviceleistungen bekannt. Kaum eine:r die/der nicht schon die Leistungen der Arbeiterkammern in der einen oder anderen Form in Anspruch genommen hat: Die AK berät in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich des Konsument:innenschutzes. AK ist allerdings nicht nur Service. AK ist auch Politik.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen Arbeitnehmer:innen – unabhängig von ihrer Staatsbürger:innenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. AK-zugehörige Arbeitnehmer:innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter:innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben. Wahlberechtigt ist jedenfalls jede:r, der/die AK-Umlage zahlt.

Weiters wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und seit 1. Jänner 2008 auch freie DienstnehmerInnen.

Achtung! Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als Wähler:innen erfasst, sondern müssen sich eigens in die Wähler:innenliste aufnehmen lassen

Was, wann, wie wird gewählt

Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer:innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre. Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammern.

Die Arbeitnehmer:innenparlamente werden auf Landesebene gewählt. Die Vollversammlungen der jeweiligen Länderarbeiterkammern beschicken schließlich auf Basis des Wahlergebnisses die Bundesarbeitskammer, das Bundes-Arbeitnehmer:innenparlament.

Wie zu den Nationalratswahlen kandidieren auch zu den AK-Wahlen unterschiedliche Listen und Fraktionen – meist Gruppierungen, die auch in den Gewerkschaften ihre fixe Verankerung haben.

 

Es stehen wieder AK-Wahlen an! 10.04 – 23.04 Liste 4 – GEMEINSAM AUGE/UG

Wir nähern uns mit großen Schritten den Arbeiterkammer Wahlen in Wien, Niederösterreich und Burgenland

Dort wird bestimmt wie die politische Ausrichtung einer der wichtigsten Institutionen der Arbeitnehmer:innen-Vertretung in den nächsten 5 Jahren aussehen wird.

Auch für unsere Arbeit ist ein gutes Ergebnis bei der Arbeiterkammerwahl von 10.04 bis 23.04 wichtig. Wir wollen auch weiterhin die linke und öko-soziale Stimme der Beschäftigten sein. Dafür brauchen wir eure Unterstützung!

  • Bewerbt und verlinkt unsere Website zur AK Wahl: akwahl2024.at
  • Gerne könnt ihr auch eines unserer Sharepics auf euren Social Media Kanälen teilen. Am besten mit Link zur Website.

  • Wenn ihr Flyer oder Plakate für euren Betrieb braucht, schreibt uns einfach ein Mail an auge@ug-oegb.at

Wozu AUGE:UG Flyer

Was sind AK-Wahlen?

Die Arbeiterkammer ist in erster Linie für ihre Serviceleistungen bekannt. Kaum eine:r die/der nicht schon die Leistungen der Arbeiterkammern in der einen oder anderen Form in Anspruch genommen hat: Die AK berät in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen und leistet wertvolle Arbeit im Bereich des Konsument:innenschutzes. AK ist allerdings nicht nur Service. AK ist auch Politik.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind einmal alle AK-zugehörigen Arbeitnehmer:innen – unabhängig von ihrer Staatsbürger:innenschaft – die an einem bestimmten Stichtag in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. AK-zugehörige Arbeitnehmer:innen sind dabei alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft – Arbeiter:innen wie Angestellte – aber auch öffentlich Bedienstete in ausgegliederten Betrieben – z.B. in Krankenhäusern, an Universitäten, in Verkehrsbetrieben. Wahlberechtigt ist jedenfalls jede:r, der/die AK-Umlage zahlt.

Weiters wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und seit 1. Jänner 2008 auch freie DienstnehmerInnen.

Achtung! Arbeitslose, Karenzierte, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Zivil– und Präsenzdiener werden nicht automatisch als Wähler:innen erfasst, sondern müssen sich eigens in die Wähler:innenliste aufnehmen lassen

Was, wann, wie wird gewählt

Gewählt wird die politische Zusammensetzung des Arbeitnehmer:innenparlaments, der „AK-Vollversammlung“ für die nächsten fünf Jahre. Dieses beschließt die grundlegende politische und inhaltliche Arbeit der Arbeiterkammern.

Die Arbeitnehmer:innenparlamente werden auf Landesebene gewählt. Die Vollversammlungen der jeweiligen Länderarbeiterkammern beschicken schließlich auf Basis des Wahlergebnisses die Bundesarbeitskammer, das Bundes-Arbeitnehmer:innenparlament.

Wie zu den Nationalratswahlen kandidieren auch zu den AK-Wahlen unterschiedliche Listen und Fraktionen – meist Gruppierungen, die auch in den Gewerkschaften ihre fixe Verankerung haben.

GEMEINSAM mit euch für eine linke, unabhängige und öko-soziale Arbeiterkammer! –  GEMEINSAM AUGE/UG

AK Wahl 2024: Ergebnisse aus dem Westen

Die Arbeiterkammerwahlen 2024 im Westen – also Vorarlberg, Tirol und Salzburg – sind abgeschlossen. Sie könnten erfreulicher für uns sein. Hier findet ihr die Ergebnisse.

Leider gingen die AK-Wahlen mit Prozent- und Mandatsverlusten für unsere Listen einher. Wir sind noch dabei zu analysieren, warum es so gekommen ist und veröffentlichen dann hier die Statement aus den Bundesländern.

AK Wahl in Vorarlberg
Bei der AK Wahl 2024 konnte die Fraktion Christlicher Gewerkschafter:innen (FCG-AK-Fraktion) die meisten Stimmen verzeichnen. Sie erhielt 42,43 Prozent der Stimmen, was einem Minus von 4,83 Prozentpunkten gegenüber der AK Wahl 2019 entspricht. Auf die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter:innen (FSG) entfielen 28,13 Prozent der Stimmen, ein Minus von 2,05 Prozentpunkten gegenüber 2019. Die Freiheitlichen Arbeitnehmer (FPÖ) kamen auf 14,43 Prozent (+6,57), die Fraktion Gemeinsam auf 4,62 Prozent (-1,42), die Neue Bewegung Zukunft (NBZ) auf 2,35 Prozent (+0,54), die Heimat aller Kulturen (HaK) auf 6,89 Prozent (+0,82) und der Gewerkschaftliche Linksblock (GLB) auf 1,14 Prozent (+0,37). Mit lediglich 1,14 Prozent erhält der GLB kein Mandat und zieht somit nicht in das neue AK Parlament ein.

Insgesamt wurden 47.314 Stimmen abgegeben, davon waren 583 ungültig, 46.731 gültig. Die vorläufige Wahlbeteiligung lag bei 34,26 Prozent. 

Vorläufiges Wahlergebnis

 

Wahlergebnisse aus Salzburg
Das Endergebnis der AK-Wahl in Salzburg steht fest: Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen mit AK-Präsident Peter Eder bleiben die stärkste Kraft im Salzburger Arbeitnehmer:innen-Parlament und werden in der kommenden Funktionsperiode erneut über eine 2/3-Mehrheit verfügen. Die ÖVP-Vertreter in der AK belegen wie schon 2019 Platz 2 vor den Freiheitlichen Arbeitnehmern. Auf Rang 4 bleiben die Alternativen/Grünen Gewerkschafter*innen. Der Gewerkschaftliche Linksblock schafft zum dritten Mal in Folge den Sprung ins Arbeitnehmer:innen-Parlament. Die erstmals angetretene Parteifreie Interessenvertretung zieht ebenfalls in die AK-Vollversammlung ein.

AK-Wahl 2024

 

Wahlergebnis der AK Tirol

Nach Auszählung der letzten Stimmen ergibt sich folgendes endgültige Ergebnis der Tiroler AK-Wahl 2024: Die Liste 1 von Präsident Erwin Zangerl aab-fcg erreichte 43 von 70 Mandaten und stellt damit weiterhin neben dem AK Präsidenten auch alle drei Vizepräsidenten. Die FSG erzielte 13 Mandate, die FPÖ 9 Mandate, die Liste Gemeinsam Grüne & AUGE/UG 3 Mandate. Neu in der AK Vollversammlung sind die Liste PFG – Deine Parteifreie Interessenvertretung sowie die Gewerkschaftliche Linke GL mit jeweils einem Mandat. Die Wahlbeteiligung stieg um knapp 5 % auf 38,5 %.
Die Liste Präsident Zangerl stellt weiterhin neben dem AK Präsidenten auch alle 3 Vizepräsidenten und weitere 4 Vorstandsmitglieder. Die FSG bleibt mit 2 Mitgliedern im Vorstand vertreten. Die FPÖ ist mit 1 Mandat vertreten. Neu vertreten in der AK Vollversammlung sind die Listen PFG – Deine Parteifreie Interessenvertretung  und Gewerkschaftliche Linke, GL. Nicht vertreten in der AK Vollversammlung ist die Kommunistische Liste. Sie verfehlte den Einzug.

Das vorläufige Wahlergebnis mit Stand Freitag, 9. Februar 2024.

Infos und Grafiken: AK

Presseaussendung zum Equal Pay Day: Wir sagen: Schluss mit ungleich! Wir fordern Brot UND Rosen!

Es braucht eine aktive Gleichstellungspolitik und eine Aufwertung der Frauenbranchen.

Wien (OTS) – Heute am 14. Februar 2024 ist nicht nur Valentinstag, sondern auch Equal-Pay-Day. Der Tag macht auf das ungleiche Einkommen zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Derzeit liegt der Gender-Pay-Gap bei 12,4 Prozent.
“Frauen arbeiten bis zum Valentinstag – das sind 45 Tage – statistisch gesehen gratis. Anders gesagt: Männer müssen erst heute zu arbeiten beginnen, um am Jahresende dasselbe Einkommen wie Frauen zu erhalten. Die Lohnschere schließt sich zu langsam. Das müssen wir ändern! Frauen brauchen aktive Gleichstellungspolitik und eine Aufwertung der Frauenbranchen. Dazu gehört mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt höhere Löhne”, fordert Karin Stanger, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige Gewerkschafter*innen.

ÖVP muss sich bei Lohntransparenz endlich bewegen!

Lohngleichheit braucht Transparenz. Frauen müssen wissen, ob ihr Arbeitgeber sie gleich behandelt und gleich wertschätzt. Und sie müssen sich zur Wehr setzen können, wenn dem nicht so ist. Gleichzeitig braucht es präventive Maßnahmen, damit die strukturelle Ungleichbehandlung erst gar nicht entstehen kann. Wie zum Beispiel verpflichtende Einkommensberichte für alle Unternehmen. Auch ein gesetzliches Verbot, gleiche Arbeit ungleich zu bezahlen, wäre ein großer Schritt.

“In Österreich ist noch viel zu tun! Wir fordern die ÖVP auf, sich bei der Lohntransparenz endlich zu bewegen. Die Bundesregierung muss die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz umzusetzen – unter Einbeziehung der Sozialpartner”, so Martin Gstöttner stellvertretender Bundessprecher der AUGE/UG.

Strukturelle Ungleichheit bekämpfen!

“Im Jahr 2024 sollte es selbstverständlich sein, dass Sorge-Arbeit – also unbezahlte Arbeit – partnerschaftlich geteilt wird. Mit modernen Elternkarenz- und Elternteilzeit-Modellen müssen rechtliche Rahmen geschaffen werden, um dabei zu helfen, traditionelle Geschlechterrollen aufzubrechen. Der Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, flächendeckenden und kostenlosen Kinderbildungsplatz ab dem ersten Lebensjahr sollte in Österreich daher garantiert werden. Zudem fordern wir eine Arbeitszeitverkürzung auf eine 30-Stunden-Woche – das wird ebenfalls dazu beitragen, die strukturelle Ungleichheit zu bekämpfen”, so Karin Stanger und Martin Gstöttner abschließend.

Jänner: AK Wahlkampfstart in Salzburg, Tirol und Vorarlberg

Im Jahr 2024 erwartet Österreich ein wahres Superwahljahr: Neben den Landtagswahlen in Vorarlberg und der Steiermark sowie der EU-Wahl wird vor allem die Nationalratswahl das Land für die kommenden Jahre prägen. Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Salzburg und Innsbruck zur Wahlurne gebeten. Im Frühjahr sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgerufen, an den Arbeiterkammer-Wahlen teilzunehmen. Es starten im Jänner Salzburg, Tirol und Vorarlberg.

 

AK-Wahl in Vorarlberg – 26.1. – 8.2

 
Gelebte Gleichberechtigung: Sechs Frauen und vier Männer bilden das bunte Kandidat:innen-Team für „GEMEINSAM – Alternative, Grüne und Unabhängige“, für die Arbeiterkammer-Wahlen 2024.

„Wir machen Gleichberechtigung nicht nur sichtbar, sondern setzen sie auch konsequent um“, verkündet Fraktionsvorsitzender Sadettin Demir  bei der Listenwahl im Hotel Messmer in Bregenz. „In der vergangenen Legislaturperiode arbeitete die Grüne und Unabhängige Liste in allen Ausschüssen mit. Im Integrationsausschuss übernahmen wir sogar den Vorsitz“, führt Demir aus. GEMEINSAM konnte wichtige Zukunftsthemen wie Integration, Frauen und Nachhaltigkeit somit tatkräftig vorantreiben.

Ziel ist das fünfte Mandat
„Unser Ziel ist das fünfte Mandat zu gewinnen“, motiviert Spitzenkandidatin Sandra Reich die Anwesenden sich aktiv am Wahlkampf zu beteiligen. Aus ihrer Arbeit mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Benachteiligungen, die sie immer wieder beobachte, ziehe Reich ihre Motivation für die kommenden Wahlen.

Auf ihrer Webseite und Social Media findet ihr alle Infos:

GEMEINSAM setzt den Startschuss für den AK-Wahlkampf

https://www.facebook.com/gemeinsam

 

 

 

AK-Wahl in Salzburg – 26.1. – 8.2.

Am Montag feierten – die AUGE/UG – die Alternativen, Unabhängigen und Grünen Gewerkschafter*innen Salzburg – gemeinsam ihren Wahlkampfauftakt zur Arbeiterkammerwahl, im OFF Theater (Eichstraße 5, 5020 Salzburg).
Mit dabei: Essen & Getränke und musikalische Untermalung von Woodys Folk House!
Die Wahl kann kommen! 🙂

 

AK-Wahl in Tirol 29.1. – 8.2.

 
In einer Pressekonferenz letzte Woche haben die Grünen in der AK Tirol und AUGE/UG  ihre Themen den Medienvertreter:innen präsentiert. Vor allem haben sie auf die ungerechte Verteilung von Einkommen, Arbeitszeit und Care-Arbeit gesprochen.
Am Bild: Sarah Schett und Dani Weissbacher
Zur Webseite:
https://www.grueneak.tirol/

Hier der Artikel dazu im Kurier: