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AUGE/UG: „Nein zu immerwährendem Lohndruck – Nein zum Wettbewerbspakt!“

markus koza aktuell 2012

 

Lohnkürzungen und Angriff auf Kollektivverträge drohen


Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit stünden nämlich Lohnkürzungen und Angriffe auf Kollektivverträge ganz oben auf der Agenda der EU-Kommission. „Insbesondere die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission fordert immer wieder die Verlagerung von Lohnverhandlungen von der kollektivvertraglichen auf die betriebliche Ebene, eine geringere kollektivvertragliche Abdeckung und Bindung, Möglichkeiten der verschlechternden Abweichung von kollektivvertraglichen Regelungen und überhaupt die Zurückdrängung der Gewerkschaften in ihrem Kernbereich, der Lohnpolitik,“ so Alternativgewerkschafter Koza weiter.

 

Viele derartige Forderungen würden in die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission Eingang finden. „So fordert die EU-Kommission etwa Belgien und Luxemburg immer wieder auf, die automatische Inflationsanpassung der Mindestlöhne aufzugeben. Frankreich wird aufgefordert Lohnverhandlungen stärker zu dezentralisieren, von Schweden wird eine stärkere Lohnspreizung verlangt. Und das, obwohl die Lohnpolitik nicht in den Kompetenzbereich der Kommission fällt. Das, obwohl mit der Einmischung in die Lohnpolitik klar gegen die Grundrechtscharta verstoßen wird, die Tarifautonomie garantiert und zu der sich sämtliche EU-Institutionen bekennen,“ so Koza.

 

Kurswechsel in Europa statt ‚Troika für Alle‘!


Würden die Empfehlungen der Kommission umgesetzt, drohe ein massiver Druck auf Lohneinkommen, Einkommensverluste und eine weitere Verschärfung der Krise. „Derartige Angriffe auf die Masseneinkommen und damit verbundenen Lebensverhältnisse der ArbeitnehmerInnen sowie auf die  sozialen Grundrechte dürfen nicht hingenommen werden. Länder wie Griechenland, Portugal aber auch Spanien zeigen auf dramatische Weise, wohin derart massive Eingriffe in Löhne und Gehälter führen – in Armut, Arbeitslosigkeit, Hoffnungslosigkeit und noch tiefer in die Krise. Wir brauchen keine ‚Troika für Alle‘, sondern einen grundlegenden Kurswechsel in Europa. Mit Niedriglöhnen wird kein breiter Wohlstand, sondern nur breites Elend geschaffen.“

 

Anlässlich des heute tagenden EU-Hauptausschusses des Nationalrats fordert die AUGE/UG die Nationalratsabgeordneten auf, vom Bundeskanzler eine klare Absage an den Wettbewerbspakt einzufordern und sich im Rahmen des EU-Rats gegen den Pakt auszusprechen. Koza abschließend: „Im Regierungsprogramm werden auf EU-Ebene Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping, die Stärkung der Rechte der ArbeitnehmerInnen sowie europaweite soziale Mindeststandards gefordert. All das steht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Wettbewerbspaktes. Die logische Konsequenz daraus muss für die österreichische Bundesregierung die Ablehnung sein. Wir fordern daher: Herr Bundeskanzler, nehmen sie ihr Regierungsprogramm ernst – sagen sie Nein zum Wettbewerbspakt!“

Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB: „Eigenständiges Wissenschaftsministerium muss bleiben!“

Ulli 150 HP

 

Universitäten müssen Raum kritischen Denkens und Forschens bleiben


Die Vereinnahmung dieser Bereiche durch das Wissenschaftsministerium ist ein weiteres Zeichen für die Ökonomisierung von Wissenschaft und Bildung. „Es stellt sich die Frage, welcher Stellenwert gerade der Grundlagenforschung in Zukunft noch eingeräumt werden wird, wenn diese dem Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministers unterliegt“, ergänzt Ernst Eigenbauer, AUGE/UG-Arbeiterkammerrat und UG-Betriebsrat an der MedUni Wien. Auch dürfen die Universitäten nicht zu einer reinen Ausbildungsstätte werden, die zukünftige ArbeitnehmerInnen nach den Erfordernissen und Wünschen der Wirtschaft „produziert“, sondern müssen ein Raum des freien und kritischen Denkens und Forschens bleiben. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen unterstützen daher auch die Proteste der ÖH und der RektorInnen gegen die Ministerienzusammenlegung.

 

Eigenes Wissenschaftsministerium muss bleiben

 

„Die nahe Zukunft wird uns weiterhin vor große und schwierige Herausforderungen stellen; um diese als Gesellschaft bewältigen zu können, braucht es gerade auch Universitäten – die unabhängig von Zurufen und Einflüssen diverser Interessensgruppen – Ideen und Innovationen entwickeln und sich mit differenzierten Ansätzen und Meinungen diesen Herausforderungen stellen“ , ist sich Stein sicher. Die Wissenschaft gemeinsam mit der Wirtschaft in einem Ministerium zu vereinen, ist ein Zeichen dafür, dass solche Universitäten nicht gewünscht sind und ein fatales Zeichen für die Zukunft. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern von der Bundesregierung, ein Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beizubehalten. „Die Nationalratsabgeordneten rufen wir auf, der Zusammenlegung der Ministerien für Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen des neuen Ministeriengesetzes nicht zuzustimmen.“

Paiha, AUGE/UG: „Soziale Rechte sind Menschenrechte!“

paiha 160

 

Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen öffnen


So fordert der UN-Ausschuss in seinen aktuellen Empfehlungen vom 29. November etwa die Republik Österreich auf, den Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu öffnen, um die ökonomische Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zu fördern. „Hier sind Regierung und Gesetzgeber längst gefordert, diesen unzumutbaren Mißstand, der die Betroffenen zum Nichtstun und zu Armut verdammt, zu beenden. AsylwerberInnen müssen endlich für die Dauer ihres Verfahrens einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, die dahingehenden Empfehlungen der UN sind umgehend umzusetzen.“

 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit


In einer weiteren Empfehlung fordert der Ausschuss mehr Engagement bei der Bekämpfung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Insbesondere kritisieren die UN die Überrepräsentanz von Frauen in schlecht bezahlten Teilzeitjobs sowie die Einkommensdiskriminierung von Frauen bei gleicher Tätigkeit. Die Vereinten Nationen fordern vermehrte Anstrengungen, Vollzeitjobs für Frauen zu schaffen sowie Maßnahmen gegen die Einkommensungleichheit: „Es ist ausgesprochen begrüßenswert, dass auch seitens der UN der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie eine Erhöhung der Frauenquote in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Entscheidungsgremien gefordert wird. Mit der kolportierten Umschichtung von Mitteln für die Ganztagsschule in Richtung Familienbeihilfe droht die Bundesregierung genau den gegenteiligen Weg einzuschlagen, der von der Bundesregierung angedachte Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst geht wiederum zulasten von Fraueneinkommen. Denn gerade im öffentlichen Dienst besteht noch annähernd Einkommensgleichheit und gibt es Aufstiegschancen für Frauen,“ kritisiert Paiha. Die Alternativgewerkschafterin fordert im Zusammenhang mit den UN-Empfehlungen einen gesetzlichen Mindestlohn, eine umfassende Arbeitszeitverkürzung sowie einen Einkommenschutz bei Teilzeit – etwa über Mindestarbeitszeiten.

 

Kritik an Arbeitsmarktmaßnahmen und zu niedriger Mindestsicherung


Zusätzlich fordert der UN-Ausschuss eine Anhebung der Mindestsicherung auf die tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Kritik kommt auch an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen: Diese dürften nicht gegen das Grundrecht der freien Berufswahl verstoßen. „Die UN spricht in diesem Punkt die seitens der AUGE/UG immer wieder kritisierte Sperre des Arbeitslosengeldes an. Die AUGE/UG fordert im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich eine Abkehr von Zwangsmaßnahmen und -kursen in Richtung Freiwilligkeit, da diese zielführender ist. Erfreulich auch, dass die UN den Dialog zwischen Arbeitsmarkteinrichtungen und betroffenen Arbeitslosen fordert. Eine unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft wäre ein erster Schritt, die Rechte arbeitssuchender Menschen zu stärken,“ schließt Paiha.

 

Weitere Informationen: UNO stellt schwere Mängel fest

AUGE/UG zur Budgetkrise: Lücken, von denen niemand spricht …

 

Kostet die Republik Österreich zwischen 5 und 6 Mrd. Euro pro Jahr. Von 2014 bis 2018 sind das also zwischen 25 und 30 Mrd. Euro. Was wäre also „budgetschonender“, als eine Wirtschaftspolitik, die „gute“ Arbeit schafft, statt Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung, von der weder Frau noch Mann leben können?

 

Dazu braucht es allerdings Investitionen statt eines weiteren Sparpaketes. Investitionen in Soziale Dienste, in Bildung, in Klimaschutzmaßnahmen, in öffentliche Verkehrsmittel, erneuerbare Energien, in den sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystems. Das schafft nachhaltiges, sozial und ökologisch verträgliches Beschäftigungswachstum – und damit Steuern, Einnahmen und weniger Ausgaben für Arbeitslosigkeit.

 

Die Mittel dazu gibt, bzw. gäbe es. Und sie könnten auch verhältnismäßig rasch aufgestellt werden: durch die Wiedereinführung von vermögensbezogenen Steuern wie einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, durch eine stärkere Besteuerung von Spitzeneinkommen, durch eine Börsenumsatzsteuer, eine Reform der Grundsteuer, eine Kürzung der steuerlichen Förderung von privater Pensionsvorsorge, durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen und, und, und.  Milliarden wären so lukrierbar – Milliarden die für den Kampf gegen Arbeitslosigkeit aufgewandt werden können. Derartige Investitionen finanzieren sich zu einem Gutteil tatsächlich selbst.

 

Sparpakete dagegen verschärfen die Krise, erhöhen Arbeitslosigkeit und Armut und können den Schuldenstand sogar noch erhöhen. Das hat die Vergangenheit, aber auch besonders tragische Beispiele wie Griechenland und Portugal gezeigt. Es braucht Investitionen aus der Krise. Es braucht Beschäftigung, eine sozial und ökologisch verträgliche wirtschaftliche Entwicklung  und Steuergerechtigkeit. Dann stellt sich die Konsolidierung von selbst ein …

 

Mehr zum Thema auf unserem BLOG Verteilungsgerechtigkeit: Budget – von Lücken und Büßern

AUGE/UG zur laufenden Pensionsdiskussion …

seniorin

 

Die Frage der Alterssicherung wird von den „ExpertInnen“ also primär unter dem Finanzierungsvorbehalt, unter budgetären Vorgaben gesehen. Unabhängig davon, wie aussagekräftig und seriös denn Prognosen für die nächsten fast 50 Jahre (!) tatsächlich sein können. Die Schicksale von Menschen im Alter scheinen die „ExpertInnen“ weit weniger nahe zu als die Steuer- und Abgabenquote in diesem Land. Nicht im Fokus ist ausgerechnet jener Aspekt, um den es in der Pensionsdebatte tatsächlich gehen sollte: nämlich Menschen ein Altern in Würde und in sozialer Sicherheit zu ermöglichen. Es geht schlichtweg darum, dass auch 80jährige, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sich ihr Dach über den Kopf, ihr Essen, ihre Bekleidung, ihr Telefon ja und auch hin und wieder einen Urlaub leisten können.

 

Und da besteht tatsächlich Handlungsbedarf: Denn Pensionen in Österreich sind nach wie vor nicht armutsfest, über 300.000 Frauen haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch, rund 100.000 Frauen bekommen gar keine Pension. Frauenpensionen sind deutlich niedriger als Männerpensionen: niedrige Einkommen und Unterbrechungen in der Erwerbsphase – etwa aufgrund von Teilzeit, Kinderbetreuung und Pflege – finden in niedrigen Pensionen ihre Fortsetzung im „Sozialstaat“. Längere Ausbildungszeiten die längst kein gesichertes und gutes Einkommen mehr garantieren rächen sich schließlich bei der Durchrechnung mit niedrigeren Pensionsansprüchen. Innerhalb des „Pensionskuchens“ sind die Renten höchst ungleich verteilt: hier die Top-PensionsbezieherInnen wie „Pensionsexperten“ im Rang eines Universitätsprofessors, hier die ehemalige Pflegerin mit Mindestpension.

 

Auch innerhalb des Pensionssystems braucht es mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wir brauche Renten die gegen Altersarmut wirken und einen menschenwürdigen Lebensabend sichern. Öffentlich finanzierte Spitzenpensionen wie jene der „Pensionsexperten“ müssen dagegen der Vergangenheit angehören. Und es muss Schluss sein mit der Förderung privater Pensionsvorsorge. Vielmehr muss es Möglichkeiten geben, diese wieder ins öffentliche Pensionssystem rückzuführen. Wir fordern Pensionen mit Zukunft. Für Alle:

 

  • Eine eigenständige, erwerbsunabhängige, allgemeine Grundsicherung im Alter für Jede/n soll aus jenen Steuermitteln finanziert werden, die bislang ins Pensionssystem fließen, sowie durch einen moderaten eigenständigen, monatlichen Grundpensionsbeitrag über die Erwerbsphase hinweg. Diese Grundpension muss in einem ersten Schritt zumindest in Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (dzt. 813 Euro)  festgelegt sein, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientiert. Diese Grundpension ist das „erste Standbein“  eines reformierten, gerechteren Pensionssystems. Mit dieser Grundpension wären auch Verluste aufgrund längerer Ausbildungszeiten bzw. unterschiedlicher Erwerbsverläufe und Einkommenssituationen abgefedert. Allein diese Grundpension brächte bereits eine deutliche Aufwertung der Frauenpensionen. Die Grundpension soll unser Pensionssystem „armutsfest“ machen.

 

  • Darauf aufbauend muss es weiterhin eine „leistungsbezogene“, öffentliche, erwerbs- bzw. einkommensabhängige Sozialversicherungspension (wie bisher im Umlagesystem, d.h. die aktiv Beschäftigten finanzieren die laufenden Pensionen) als zweite Säule geben. Sie solle einen angemessenen Lebensstandard im Alter garantieren. Die Höhe der Gesamtpension (Grundpension und Versicherungspension) ist nach oben hin mit der höchsten ASVG-Pension (dzt. rund 3.000 Euro/brutto) gedeckelt. Darüber hinausgehende öffentliche Pensionen gäbe es keine mehr. Das würde zu einer gerechteren Verteilung im Pensionssystem führen. Wer einen zusätzlichen Pensionsanspruch ansparen kann bzw. will kann das etwa über eine einzuführende, öffentlich garantierte „Bundesschatzpension“ (staatliche Pensionskassa, veranlagt in Bundesschätze der Republik Österreich) tun.

 

  • Ein transparentes, nachvollziehbares, leistungsorientiertes Pensionskonto (es wird also aufgewertet, verzinst und gibt Auskunft über den „Leistungsanspruch“ der besteht) soll Pensionsansprüche klar ersichtlich machen.

 

  • Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Soll das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche herangeführt werden, braucht es vor allem Arbeitsbedingungen, die ein längeres Arbeiten überhaupt erlauben (alternsgerechte Arbeitsplätze, berufliche Auszeiten zu Erholungszwecken in der Erwerbsphase, Arbeitszeitverkürzung, Humanisierung der Arbeitswelt …). Ein vorzeitiger Pensionsantritt aufgrund langer Versicherungsdauer muss weiterhin möglich sein. Wer mit seiner/ihrer Leistungsanspruch aus  der Sozialversicherungspension, der „zweiten Säule“ unseres Modells, (ohne Grundsicherung, die es erst mit dem gesetzlichen Antrittsalter gibt) sein/ihr Auskommen findet, soll ebenfalls früher in Pension gehen können.

 

  • Die steuerliche Förderung der privaten Pensionsvorsorge gehört abgeschafft. Vielmehr sollen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, die angesparte Beiträge im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge in das öffentliche Pensionssystem – entweder in das Umlagesystem oder eine einzurichtende staatliche Pensionskasse – überführen zu können:

 

– wer seine private Pensionsvorsorge in die Sozialversicherungspension überführt, erhöht damit im Rahmen der „freiwilligen Höherversicherung“ des Leistungsanspruch im Alter – bis maximal zur höchsten ASVG-Pension

– als Alternative sollen angesparten Pensionsgelder in eine – bereits oben erwähnte –  staatliche „Bundesschatzpension“ – eine Pensionskasse, die Gelder in Bundesschätze der Republik Österreich veranlagt –  überführt werden können. Für den/die SparerIn hat das den Vorteil, dass der Staat für das Angesparte garantiert. Für die Republik erhöht sich die Inlandsverschuldung – also die Verschuldung bei ihren StaatsbürgerInnen – was sie von Finanzmärkten und anderen institutionellen Anlegern unabhängiger macht. Die Bundesschatzpension soll selbstverständlich auch jenen zur Verfügung stehen, die eine alternative, finanzmarktunabhängige Sparform zur privaten Pensionsvorsorge suchen.