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AUGE/UG zur laufenden Pensionsdiskussion …

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Die Frage der Alterssicherung wird von den „ExpertInnen“ also primär unter dem Finanzierungsvorbehalt, unter budgetären Vorgaben gesehen. Unabhängig davon, wie aussagekräftig und seriös denn Prognosen für die nächsten fast 50 Jahre (!) tatsächlich sein können. Die Schicksale von Menschen im Alter scheinen die „ExpertInnen“ weit weniger nahe zu als die Steuer- und Abgabenquote in diesem Land. Nicht im Fokus ist ausgerechnet jener Aspekt, um den es in der Pensionsdebatte tatsächlich gehen sollte: nämlich Menschen ein Altern in Würde und in sozialer Sicherheit zu ermöglichen. Es geht schlichtweg darum, dass auch 80jährige, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sich ihr Dach über den Kopf, ihr Essen, ihre Bekleidung, ihr Telefon ja und auch hin und wieder einen Urlaub leisten können.

 

Und da besteht tatsächlich Handlungsbedarf: Denn Pensionen in Österreich sind nach wie vor nicht armutsfest, über 300.000 Frauen haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch, rund 100.000 Frauen bekommen gar keine Pension. Frauenpensionen sind deutlich niedriger als Männerpensionen: niedrige Einkommen und Unterbrechungen in der Erwerbsphase – etwa aufgrund von Teilzeit, Kinderbetreuung und Pflege – finden in niedrigen Pensionen ihre Fortsetzung im „Sozialstaat“. Längere Ausbildungszeiten die längst kein gesichertes und gutes Einkommen mehr garantieren rächen sich schließlich bei der Durchrechnung mit niedrigeren Pensionsansprüchen. Innerhalb des „Pensionskuchens“ sind die Renten höchst ungleich verteilt: hier die Top-PensionsbezieherInnen wie „Pensionsexperten“ im Rang eines Universitätsprofessors, hier die ehemalige Pflegerin mit Mindestpension.

 

Auch innerhalb des Pensionssystems braucht es mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wir brauche Renten die gegen Altersarmut wirken und einen menschenwürdigen Lebensabend sichern. Öffentlich finanzierte Spitzenpensionen wie jene der „Pensionsexperten“ müssen dagegen der Vergangenheit angehören. Und es muss Schluss sein mit der Förderung privater Pensionsvorsorge. Vielmehr muss es Möglichkeiten geben, diese wieder ins öffentliche Pensionssystem rückzuführen. Wir fordern Pensionen mit Zukunft. Für Alle:

 

  • Eine eigenständige, erwerbsunabhängige, allgemeine Grundsicherung im Alter für Jede/n soll aus jenen Steuermitteln finanziert werden, die bislang ins Pensionssystem fließen, sowie durch einen moderaten eigenständigen, monatlichen Grundpensionsbeitrag über die Erwerbsphase hinweg. Diese Grundpension muss in einem ersten Schritt zumindest in Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (dzt. 813 Euro)  festgelegt sein, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientiert. Diese Grundpension ist das „erste Standbein“  eines reformierten, gerechteren Pensionssystems. Mit dieser Grundpension wären auch Verluste aufgrund längerer Ausbildungszeiten bzw. unterschiedlicher Erwerbsverläufe und Einkommenssituationen abgefedert. Allein diese Grundpension brächte bereits eine deutliche Aufwertung der Frauenpensionen. Die Grundpension soll unser Pensionssystem „armutsfest“ machen.

 

  • Darauf aufbauend muss es weiterhin eine „leistungsbezogene“, öffentliche, erwerbs- bzw. einkommensabhängige Sozialversicherungspension (wie bisher im Umlagesystem, d.h. die aktiv Beschäftigten finanzieren die laufenden Pensionen) als zweite Säule geben. Sie solle einen angemessenen Lebensstandard im Alter garantieren. Die Höhe der Gesamtpension (Grundpension und Versicherungspension) ist nach oben hin mit der höchsten ASVG-Pension (dzt. rund 3.000 Euro/brutto) gedeckelt. Darüber hinausgehende öffentliche Pensionen gäbe es keine mehr. Das würde zu einer gerechteren Verteilung im Pensionssystem führen. Wer einen zusätzlichen Pensionsanspruch ansparen kann bzw. will kann das etwa über eine einzuführende, öffentlich garantierte „Bundesschatzpension“ (staatliche Pensionskassa, veranlagt in Bundesschätze der Republik Österreich) tun.

 

  • Ein transparentes, nachvollziehbares, leistungsorientiertes Pensionskonto (es wird also aufgewertet, verzinst und gibt Auskunft über den „Leistungsanspruch“ der besteht) soll Pensionsansprüche klar ersichtlich machen.

 

  • Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Soll das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche herangeführt werden, braucht es vor allem Arbeitsbedingungen, die ein längeres Arbeiten überhaupt erlauben (alternsgerechte Arbeitsplätze, berufliche Auszeiten zu Erholungszwecken in der Erwerbsphase, Arbeitszeitverkürzung, Humanisierung der Arbeitswelt …). Ein vorzeitiger Pensionsantritt aufgrund langer Versicherungsdauer muss weiterhin möglich sein. Wer mit seiner/ihrer Leistungsanspruch aus  der Sozialversicherungspension, der „zweiten Säule“ unseres Modells, (ohne Grundsicherung, die es erst mit dem gesetzlichen Antrittsalter gibt) sein/ihr Auskommen findet, soll ebenfalls früher in Pension gehen können.

 

  • Die steuerliche Förderung der privaten Pensionsvorsorge gehört abgeschafft. Vielmehr sollen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, die angesparte Beiträge im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge in das öffentliche Pensionssystem – entweder in das Umlagesystem oder eine einzurichtende staatliche Pensionskasse – überführen zu können:

 

– wer seine private Pensionsvorsorge in die Sozialversicherungspension überführt, erhöht damit im Rahmen der „freiwilligen Höherversicherung“ des Leistungsanspruch im Alter – bis maximal zur höchsten ASVG-Pension

– als Alternative sollen angesparten Pensionsgelder in eine – bereits oben erwähnte –  staatliche „Bundesschatzpension“ – eine Pensionskasse, die Gelder in Bundesschätze der Republik Österreich veranlagt –  überführt werden können. Für den/die SparerIn hat das den Vorteil, dass der Staat für das Angesparte garantiert. Für die Republik erhöht sich die Inlandsverschuldung – also die Verschuldung bei ihren StaatsbürgerInnen – was sie von Finanzmärkten und anderen institutionellen Anlegern unabhängiger macht. Die Bundesschatzpension soll selbstverständlich auch jenen zur Verfügung stehen, die eine alternative, finanzmarktunabhängige Sparform zur privaten Pensionsvorsorge suchen.

AUGE/UG, Paiha: „Klares Ja zu einem gesetzlichen Mindestlohn!“

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Gesetzlicher Mindestlohn nützt vor allem atypisch Beschäftigten und Frauen

 

Laut Statistik Austria arbeiten in Österreich rund 15% der Beschäftigten im Niedriglohnbereich. „Die tatsächlichen Einkommen der Niedriglohnbeschäftigten lagen in Österreich 2010 mit 7,59 Euro/Stunde deutlich unter der Niedriglohnschwelle von 8,52 Euro. Betroffen davon  waren und sind insbesondere atypisch Beschäftigte – von Teilzeit bis Leiharbeit, Frauen, Junge und MigrantInnen,“ so Paiha weiter. „Ein gesetzlicher Mindestlohn würde umgehend die Einkommen breiter ArbeitnehmerInnenschichten deutlich anheben und insbesondere auch die Einkommensdifferenzen zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten verkleinern. Wir wollen daher einen gesetzlichen Mindestlohn von  8,70 Euro/Stunde, der jährlich zu valorisieren ist. Damit wäre die Mindestlohnforderung des ÖGB erst einmal umgesetzt.“
Für „blanken Zynismus“ hält Paiha dagegen Argumente, ein Mindestlohn sei für die Wirtschaft nicht verkraftbar: „Ein Niedriglohnsektor ist weder sozial noch ökonomisch verträglich. Wer einen Niedriglohnsektor haben und damit insbesondere Frauen und atypisch Beschäftigten ihren Anteil am gemeinsam erarbeiteten Wohlstand vorenthalten will,  soll das offen sagen. Von Arbeit muss Mann und Frau leben können – das ist wohl das Mindeste!“ Löhne nur unter dem Kosten– und nicht auch unter dem Nachfrageaspekt zu sehen, sei zusätzlich ökonomisch ausgesprochen kurzsichtig.

 

Gesetzliche Lohnuntergrenzen kein Widerspruch zu Kollektivverträgen

 

Dem vielfach vorgebrachten Argument, dass gesetzliche Mindestlöhne die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner unterlaufen würden, läßt Paiha nicht gelten: „Egal, ob bei Arbeitszeit, betrieblicher Mitbestimmung, Kündigungsfristen oder ArbeitnehmerInnenrechten – beinahe überall gibt es gesetzliche Regulierungen mit Höchst- und Mindestgrenzen, die von den Kollektivvertragsparteien im Rahmen von Verhandlungen noch ‚verbessert‘ werden können. Bislang ist – zumindest arbeitnehmerInnenseitig – noch niemand auf die Idee gekommen, diese Regelungen als ‚die Kollektivvertragshoheit unterlaufend‘ in Frage zu stellen. Warum sollte es daher nicht auch bei Löhnen und Gehältern gesetzliche Untergrenzen, über alle Branchen hinweg, auch für freie DienstnehmerInnen gültig, geben?“, fragt daher Paiha. Und abschließend: „Selbstverständlich sind die Sozialpartner – wie auch in anderen arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten – in die Mindestlohngesetzgebung sowie die jährliche Anpassung einzubinden. “

AUGE/UG, Paiha: „Arbeitszeit fairkürzen statt weiter flexibilisieren!“

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Paiha erinnert in diesem Zusammenhang an die in der Ära des SP-Kanzlers Gusenbauer beschlossene Arbeitszeitflexibilisierung, die „bei besonderem“ Arbeitsbedarf für bis zu 24 Wochen eine täglich bzw. wöchentliche Höchstarbeitszeit von 12 bzw. 60 Stunden ermöglicht. Zusätzlich wurden im Rahmen dieses Gesetzesbeschlusses eine kollektivvertragliche Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ermöglicht, die betriebliche Ebene bei individuellen Arbeitszeitvereinbarungen, die längere Arbeitszeiten zulassen, gestärkt. „Diese Flexibilisierung wurde von der Sozialdemokratie und den SP-GewerkschafterInnen anno dazumal als großer Erfolg gefeiert, wurde doch im Gegenzug dazu ein Mehrstundenzuschlag von 25 % für Teilzeitbeschäftigte ausverhandelt. Der Preis für dieses Ergebnis war allerdings hoch, Österreichs ArbeitnehmerInnen sind bei Arbeitszeiten in Europa hinsichtlich der Länge traurige Spitze, selbst in der Krise,“ kritisiert Paiha. So betrug 2011 – laut Eurostat –  die durchschnittliche Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter ArbeitnehmerInnen in Österreich 41,8 Wochenstunden, in Resteuropa dagegen 40,4 Wochenstunden. Nur In Großbritannien wird noch länger als in Österreich gearbeitet.

 

„Was es tatsächlich braucht, sind endlich deutliche Schritte in Richtung einer fairen Arbeitszeitverkürzung, um Arbeit – bezahlte wie unbezahlte – gerechter zu verteilen und die Arbeitswelt menschlicher zu gestalten. Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf individuelle berufliche Auszeiten, um Burn-Out vorzubeugen, für Weiterbildung, Pflege und Betreuung sowie eine allgemeine Verkürzung der täglichen, wöchentlichen und jährlichen Arbeitszeit bei vollem Einkommensausgleich für untere und mittlere Einkommensgruppen,“ fordert Paiha. „Das wäre ein klares Kontrastprogramm  und eine klare Ansage gegen die Forderungen von ÖVP und Industrie. Es gilt, endlich wieder Zeitsouveränität zurückzugewinnen und eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit herzustellen – damit die Arbeit nicht das Leben frisst,“ schließt Paiha.

Unabhängige GewerkschafterInnen: „Solidarität mit Streikenden in Griechenland und Protesten in der Türkei!“

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EU-weite Austeritätspolitik führt zu Entdemokratisierung


Dass die EU-weit betriebene Austeritätspolitik ein autoritäres Staats- und Wirtschaftsverständnis befördere, zeigt allerdings nicht erst der aktuelle Fall des griechischen Fernsehens. „Im Rahmen der Troika-Auflagen gegenüber Griechenland ist es zu einer massiven Entmachtung und Entrechtung der freien Gewerkschaften sowie der ArbeitnehmerInnen gekommen,“ so Koza. So wurden etwa bei Lohnverhandlungen die betriebliche gegenüber der Branchenebene gestärkt, die Verhandlungsmacht von Gewerkschaften deutlich geschwächt und Kollektivverträge außer Kraft gesetzt. Arbeitsrechte – etwa bei Kündigung, Entlastung, Arbeitszeiten und Löhnen – sind empfindlich beschnitten worden.“ Soziale und demokratische Grundrechte werden im Zeichen der ‚Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit‘ ausgehebelt und wirtschaftlichen Interessen gegebenenfalls mit staatlicher Gewalt durchgesetzt. „Das ist dann ‚marktkonforme‘ Demokratie a la Merkel. Das Verständnis von Staat und Wirtschaft wird EU-weit mit der Vertiefung der Krise immer autoritärer. Widerstand gegen derartige Entwicklungen wird mit einer neuen Qualität staatlicher Repression begegnet,“ erinnert Koza an die jüngsten Vorfälle im Rahmen der Proteste der ‚Occupy‘-Bewegung in Frankfurt.

 

 Solidarität mit Protestbewegung in der Türkei


Solidarisch zeigt sich die UG auch mit der Protestbewegung in der Türkei. „Angesichts brutaler staatlicher Gewalt und massiver Kriminalisierungsversuche gegenüber der türkischen Protestbewegung, in der auch zahlreiche GewerkschafterInnen aktiv sind,  braucht es eine breite Solidarisierung mit den demokratischen Kräften in der Türkei. Die Repression  – mit tausenden Verletzten und hunderten Verhafteten, darunter AnwältInnen und JournalistInnen –  hat ein Ausmaß erreicht, das selbst niedrigsten Menschenrechts- und Demokratiestandards spottet, “ so Koza. „Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, Protest bei der türkischen Regierung einzulegen und auch auf europäischer Ebene gegenüber dem EU-Beitrittskandidaten entsprechende Initiativen zu setzen. Jetzt darf jedenfalls nicht zur Tagesordnung übergegangen werden.“

 

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern ein sofortiges Ende polizeilicher Gewalt in der Türkei, die Freilassung der Gefangenen, sowie die sofortige Wiederherstellung demokratischer Grundrechte – insbesondere der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie eine unabhängige Untersuchung zu den Polizeiexzessen inklusive Konsequenzen für die Verantwortlichen.

Paiha, AUGE/UG: „Wer ein Europa mit Zukunft will, muss für ein ‚anderes Europa‘ kämpfen!“

Wettbewerbspakt brächte ‚immerwährenden‘ Lohndruck und Sozialabbau

Ausgesprochen erfreut über die Entwicklung der Initiative ‚Europa geht anders‘ zeigt sich Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen und eine der ErstunterzeichnerInnen: rund 7.000 UnterzeichnerInnen haben bislang den Aufruf für ein soziales und demokratisches Europa unterschrieben. Paiha, AUGE/UG: „Wer ein Europa mit Zukunft will, muss für ein ‚anderes Europa‘ kämpfen!“ weiterlesen