Antrag 01 – CoV-Bonus für alle Mitarbeiter*innen im Bildungsbereich!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. Juni 2022

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG, ÖÄÄB, FA: für Zuweisung

Die 172. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung und die Bildungsdirektionen in den Ländern auf, die CoV-Boni in Höhe von 500 Euro an alle Mitarbeiter*innen an Pflichtschulen, an AHS und BHS auszahlen.

Bereits letztes Jahr bekamen Schuldirektor*innen einen CoV-Bonus in der Höhe von 600 Euro zugesprochen.
Auch dieses Jahr ist wieder ein entsprechender Bonus (500 Euro) für die Schuldirektor*innen vorgesehen. Dieser ist jedoch exklusiv den Schuldirektor*innen vorbehalten, nicht jedoch den anderen Mitarbeiter*innen, die seit Beginn der Pandemie eine große Mehrfachbelastung aushalten müssen. Einerseits galt und gilt es den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und für erkrankte Kolleg*innen einzuspringen, andererseits galt und gilt es die jeweiligen – sich ändernden – Regelungen einzuhalten und umzusetzen. Gleichzeitig sollte die Wissensvermittlung an die Schüler*innen dabei nicht zu kurz kommen und voller Einsatz gezeigt werden.
Dass ein CoV-Bonus nur für Schuldirektor*innen vorgesehen ist, zeigt, dass wir in
Österreich immer noch starke hierarchische Strukturen vorliegen haben, in denen jene, die bereits besser gestellt sind noch zusätzlich bevorteilt werden.

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