Antrag 08 / Wahlrecht für Alle

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 23. November 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FSG: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 162. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen
Die Hauptversammlung der BAK fordert die Bundesregierung, im Besonderen das Bundesministerium für Inneres, auf, das Wahlrecht für ausländische MitbürgerInnen nach einem legalen Aufenthalt von 8 Jahren und einem Antrag auf Aufnahme ins Wahlregister zu beschließen.

In Österreich leben über eine Million Menschen, die vom aktiven Wahlrecht auf Bundesebene ausgeschlossen sind, da sie keinen österreichischen Pass besitzen. Diese ausländischen MitbürgerInnen zahlen Steuern, leisten ihren Teil zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind den gesetzlichen Regelungen und dem politischen Willen des Parlamentes unterworfen, genauso wie österreichische StaatsbürgerInnen – nur die Zusammensetzung des Parlamentes dürfen sie nicht mitbestimmen. Diese demokratiepolitische Verwerfung ist nicht mehr zeitgemäß und gehört dringend beendet.

Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft stellt für viele eine unüberwindbare Hürde dar, da die Anspruchsvoraussetzungen sehr restriktiv sind. Auch wenn die Integration gelungen ist, das Leumundszeugnis astrein, die Kosten für die Antragsstellung für sich und die Familienmitglieder angespart sind, kann die Einkommenssituation einen Strich durch die Rechnung machen. Eine Partizipationsmöglichkeit für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben rückt damit in weite Ferne.

Das Wahlrecht für MitbürgerInnen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (über das kommunale Wahlrecht für EU-BürgerInnen hinaus), muss dringend diskutiert werden. Vorstellbar wäre, dass nach einer legalen Aufenthaltsdauer von 8 Jahren und einem Ansuchen um Aufnahme ins Wahlregister, das Recht auf Beteiligung zur Nationalratswahl gegeben ist.

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