Antrag 09 – Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose erhalten!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 2. Dezember 2021

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB: Zuweisumg
FSG, FA: nein

Die 171. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die Bundesarbeitskammer fordert den Gesetzgeber auf, Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezieher*innen weiterhin zu ermöglichen, bis zur Geringfügig-keitsgrenze einer Beschäftigung nachzugehen. Zuverdienstmöglichkeiten für Arbeitslose sollen weder abgeschafft noch eingeschränkt werden.

Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich grundsätzlich 55 Prozent der Netto-ersatzrate. Bei dieser niedrigen Nettoersatzrate ist eine geringfügige Beschäftigung für viele Menschen in der Arbeitslosigkeit oft die einzige Möglichkeit, nicht in Armut zu geraten. Solange Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht angehoben werden, wäre eine Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit eine Armuts-falle. Sie löst keine Probleme, sondern schafft zusätzliche soziale Härten. Ohne die Möglichkeit geringfügiger Beschäftigung ginge vielen Betroffenen ihr letztes Stand-bein im Arbeitsmarkt auch noch verloren, zudem kommen so viele Menschen wieder in Beschäftigung.