2009

Antrag 6 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

GA, BM, BDFA, GLB: JA

FA: NEIN

FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer bundesweiten Grundsicherung als umfassendes System der sozialen Sicherung im Bedarfsfall zu beschließen.
Darunter ist zu verstehen:
– Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Grundsicherung auf Bundesebene von derzeit rund 920 Euro
– Einschleifregelungen bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug und Erwerbseinkommen

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Antrag 5 / Vermittlung in Leiharbeitsfirmen seitens des AMS nur auf freiwilliger Basis!

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration)

FA, GA, BM, BDFA, GLB: JA

FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK-Wien fordert den Gesetzgeber auf,
– das Arbeitslosenversicherungsgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Vermittlung durch das Arbeitsmarktservice an Arbeitskräfteüberlasser nur auf freiwilliger Basis erfolgen kann;
– eine Vermittlung seitens der Erwerbsarbeitslosen sanktionslos abgelehnt werden kann.

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Antrag 4 / Gesetzeskonformer Vollzug des Sozialhilferechts hinsichtlich der Berücksichtigung von PartnerInneneinkommen in der Sozialhilfe

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

GA, BM, BDFA, GLB: JA

FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die Landesregierung auf, sicherzustellen, dass der Vollzug des Sozialhilferechts in Zusammenhang mit Lebensgemeinschaften in einer Art und Weise erfolgt, wie sie der Judikatur der Verwaltungsgerichtshofes und der gesellschaftlichen Realität entspricht.

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Antrag 3 / Gesetzeskonformer Vollzug des Arbeitslosenversicherungsrechts hinsichtlich der Berücksichtigung von PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)

GA, BM, BDFA, GLB: JA

FSG, ÖAAB, FA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als oberste Aufsichtbehörde des Arbeitsmarktservice, auf, sicherzustellen, dass der Vollzug des Arbeitslosenversicherungsrechts in Zusammenhang mit Lebensgemeinschaften in einer Art und Weise erfolgt, wie sie der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entspricht.
Weiters fordert die Vollversammlung der AK Wien die seitens der AK Wien in den Verwaltungsrat des AMS und seinen Ausschüssen delegierten SozialpartnervertreterInnen auf, ihren Einfluss im Sinne des Antrags geltend zu machen.

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Antrag 2 / Abschaffung der Paragraphen 10 und 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz

zur 150. Vollversammlung der AK-Wien am 1. April 2009

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)

GA, BM, BDFA, GLB: JA

ÖAAB, FA: NEIN

FSG: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die AK Wien fordert daher die Bundesregierung auf, eine Initiative für die Streichung der Paragraphen 10 und 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu setzen!

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