2009

Antrag 1 / Verbesserung der Mitbestimmungsrechte im Universitätsgesetz

zur 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. November 2009

Antrag angenommen
FSG, GA, Perp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: JA
ÖAAB: NEIN
Antragsbearbeitung

Die 152. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert den Gesetzgeber auf, das Universitätsgesetz dahingehend einer Verbesserung zuzuführen, dass
– der/die Vorsitzende des Betriebsrates des allgemeinen Personals und der/die Vorsitzende des Betriebsrates des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals das uneingeschränkte Stimmrecht bei allen Tagesordnungspunkten des Universitätsrates erhalten.
– für alle Tagesordnungspunkte eine Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit ausreichend ist.

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Antrag 7 / Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des AKG und der AK-Wahlordnung

Antrag 7 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 151. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 24. Juni 2009.


Die 151. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Novellierung des Arbeiterkammergesetzes und der Arbeiterkammer-Wahlordnung beschließen. Diese soll durch alle in der Arbeiterkammer Wien vertretenen Fraktionen und wahlwerbenden Gruppen paritätische besetzt sein und von den entsprechenden ExpertInnen der Arbeiterkammer unterstützt werden.

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Antrag 6 / Arbeitstagung zur einer Sozialversicherungslösung für Mischformen aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 151.Vollversammlung der AK Wien am 24. Juni 2009.

 

Die 151. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer beschließt die Abhaltung einer öffentlichen Arbeitstagung zu diesem Thema, die noch im Jahr 2009 stattfinden soll und strebt in der Vorbereitung eine Zusammenarbeit mit dem Kulturrat Österreich an.

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Antrag 5 / Einführung einer bundesweiten Grundsicherung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 151. Vollversammlung der AK-Wien am 24. Juni 2009.

 

Die AK-Wien fordert die Bundesregierung auf, die Einführung einer bundesweiten Grundsicherung als umfassendes System der sozialen Sicherung im Bedarfsfall zu beschließen.
Darunter ist zu verstehen:

– Sockelung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie eine Grundsicherung auf Bundesebene von derzeit rund 920 Euro
– Einschleifregelungen bei gleichzeitigem Grundsicherungsbezug und Erwerbseinkommen

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Antrag 4 / Abschaffung der Paragraphen 10 und 11 Arbeitslosenversicherungsgesetz

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 151. Vollversammlung der AK-Wien am 24. Juni 2009.

Die AK Wien fordert daher die Bundesregierung auf, eine Initiative für die Streichung der Paragraphen 10 und 11 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu setzen!

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