2011

Antrag 9 / Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Arbeitslosenversicherung

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag zugewiesen (Ausschuss f. Arbeitsmarktangelegenheiten u. Integration)
GA, BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp.: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung daher zu folgenden Maßnahmen zur Existenzsicherung in der Arbeitslosenversicherung auf:

  • Signifikante Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung auf zumindest den EU-Durchschnitt von 70% bei gleichzeitiger Einführung eines Mindestsockels in Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
  • Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs auf zumindest 39 Wochen
  • Streichung der Anrechnung des PartnerInnen-Einkommens in der Notstandshilfe
  • Automatische Valorisierung der Notstandshilfe entlang der Inflationsrate
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Antrag 8 / Recht auf soziale Rechte für alle – Verbesserung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag zugewiesen ( Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)
ÖAAB, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

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Antrag 7 / Übergangsregelung nach Abschaffung der Pensionsregelung für Witwen mit mindestens vier Kindern

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag zugewiesen ( Ausschuss f. Sozialversicherung u. Gesundheitspolitik)
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, Persp., BM: für Zuweisung

 Antragsbearbeitung

 

Die Vollversammlung der AK Wien beschliesst daher:

Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, die übergangslose Abschaffung der Pensionsmöglichkeit nach § 254 Abs. 2 ASVG mit 1.1.2011 so abzuändern, dass ein verfassungskonformes Auslaufen der Regelung möglich ist und Menschen, die mit einer Pensionierung auf Grund dieser Bestimmung im Jahr 2011 rechnen konnten, diese auch in Anspruch nehmen können.

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Antrag 6 / Übergangsregelung der Witwe(r)npension bei Eingetragene PartnerInnen

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag angenommen
FSG, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA, Persp., BM: für Zuweisung

 

Die Vollversammlung der AK Wien möge beschließen:

Die AK Wien tritt für die Schaffung von Übergangsbestimmung im ASVG ein, mit der es überlebenden eingetragenen PartnerInnen nach dem Tod ihrer PartnerInnen ermöglicht wird, das Bestehen einer faktischen der Eingetragenen PartnerInnenschaft ähnlichen Lebensgemeinschaft vor Schaffung der Möglichkeit einer gesetzlichen, Eingetragenen Partnerschaft glaubhaft zu machen.

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Antrag 5 / Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

zur 155. Vollversammlung der AK-Wien am 11. Mai 2011

Antrag angenommen
FSG, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA: für Zuweisung

 

Die Vollversammlung der AK Wien beschließt daher:

Die AK Wien tritt für eine Verbesserung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes hinsichtlich folgender Punkte ein:

Die Strafbestimmung gegen Unterentlohnung ist so zu verändern, dass nicht nur Entlohnung unter dem Grundlohn, sondern unter dem gesamten, nach der österreichischen Rechtsordnung zustehenden Entgelt unter Strafe gestellt ist.

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