2011

Antrag 8 / Unabhängig Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung und MindestsicherungsbezieherInnen

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag zugewiesen (Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien schließt sich der Forderung der Wiener Armutsnetzwerks an und fordert den Wiener Landtag auf, eine unabhängige Ombudsstelle für Fragen der Mindestsicherung, MindestsicherungsbezieherInnen und Menschen an den Schnittstellen zwischen Mindestsicherung und anderen sozialen Transferleistungen, einzurichten. Diese soll nach Vorbild der Behindertenanwaltschaft oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft weisungsfrei sein und unabhängig vom Magistrat Wien organisiert sein. Weiters soll diese Ombudsstelle unabhängige Rechtsberatung für Betroffene sicherstellen.

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Antrag 7 / Befristete Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse – Umsetzung und Anwendung der EU-Richtlinie

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: für Zuweisung

 

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert:

Die Bestimmungen der befristeten Beschäftigung im Dienstrecht (auch die Bestimmung über die immer wieder kehrende befristete Beschäftigung in Sonderverträgen) und in Spezialgesetzen wie der Dienstvorschrift für Aushilfs- und Saisonbedienstete der Stadt Wien sind hinsichtlich des geltenden EU-Rechts und der betreffenden EU-Richtlinie mit Unterstützung von Arbeiterkammer bzw. EU- und ArbeitsrechtsexpertInnen zu überprüfen.

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Antrag 6 / Ausgliederung und Privatisierung – Keine Zustimmung der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag abgelehnt


Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher:

Keine Zustimmung der Arbeiterkammer zu wie immer gearteten Auslagerungen von kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge, Ausgliederungen und/oder Privatisierungen sowie keine Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben der Daseinsvorsorge an andere Rechtsträger durch ihre FunktionärInnen und VertreterInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften wie Gemeinderäten, Landtagen und Nationalrat.

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Antrag 5 / Verbot von Leih- bzw. Zeitarbeit in der Gemeinde Wien – Erlaubnis nur mit ausdrücklich gesonderter Vereinbarung!

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag zugewiesen (Ausschuss Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes)
FA, GA, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

 Antragsbearbeitung

 

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Öffentlichen Dienstgeber und insbesondere die Gemeinden Wien auf, die Verwendung von Leih- bzw. Zeitarbeit, insbesondere auch in ihren Betrieben, Unternehmungen und ausgegliederten Unternehmen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts, sowie in Betrieben und Unternehmen, die sich im Miteigentum der Gemeinde Wien befinden, grundsätzlich zu untersagen.

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Antrag 4 / Umwandlung der privatisierten Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Gemeinde Wien in den ausgegliederten und ausgelagerten Vereinen, Unternehmen, Fonds und Anstalten öffentlichen Rechts

zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011

Antrag mehrheitlich zugewiesen (Ausschuss Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes)
GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, die privatrechtlich Beschäftigten in ein direktes Dienstverhältnis zur Gebietskörperschaft aufzunehmen, um insbesondere hinsichtlich der dienstrechtlichen Bestimmungen (z.B. in Bezug auf Kündigungen) gleiche Bedingungen auf der Basis der Dienstverhältnisse zum öffentlichen Dienstgeber herzustellen. Die Zuweisungsgesetze der Bundesländer geben den Dienstgeber, ohne rechtliche Änderung der Organisationsform die Möglichkeit, diese Maßnahme umzusetzen.

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