2012

Antrag 2 / Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012
Antrag zugewiesen
ÖAAB, GLB; Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Erweiterung des §98 Universitätsgesetzes wie folgt:

(4) Der Senat hat eine entscheidungsbevollmächtigte Berufungskommission einzusetzen. Die Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren stellen mehr als die Hälfte der Mitglieder und die Studierenden mindestens ein Mitglied.

NEU:

(5) Der Betriebsrat für das allgemeine Personal und der Betriebsrat für das wissenschaftliche bzw. künstlerische Personal entsenden je eine Person in die Berufungskommission.

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Antrag 1 / 50% Frauen unter den RektorInnen

zur 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 17. Oktober 2012

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, FA, Persp., BM: nein
ÖAAB, GA:
für Zuweisung


Die 158. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, §23b. Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass dieser Paragraph für männliche Rektoren nicht zur Anwendung kommt, solange nicht mindestens 50% der RektorInnen an Österreichs Universitäten weiblich sind. Für Rektorinnen ist der §23b. weiterhin zulässig und anwendbar.

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Dringlichkeitsantrag 2 / Bereitstellung von Fördermitteln bzw. deren Valorisierung zur Aufrechterhaltung des qualitativ hochwertigen Beratungs- Betreuungs- und Präventionsangebotes der Aids Hilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag angenommen
FSG, GA, Persp, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die politischen Verantwortlichen auf, für eine ausreichende Finanzierung und längst überfällige Valorisierung der Fördermittel für die Aids Hilfe Wien zu sorgen, um die qualitativ hochwertigen Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsangebote für die Bevölkerung aufrecht erhalten zu können.

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Dringlichkeitsantrag 1 / Keine Nivellierung bestehender besserer Arbeitsverträge nach unten mithilfe des §41a im BAGS-Kollektivvertrag! – wie am aktuellen Beispiel Aidshilfe Wien

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allgemeine Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
FA, Persp., GLB, Kom., BDAF: ja
FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, eine Nivellierung bestehender Verträge nach unten – insbesondere hinsichtlich des Einkommens – mithilfe des § 41 a des BAGS-Kollektivvertrages zu betreiben – sowohl in der Aids Hilfe Wien, als auch in allen anderen BAGS-KV zugehörigen Betrieben des Sozial-, Pflege- oder Gesundheitsbereichs!


Dies war sicher nicht die Absicht der KV-Parteien, als sie den betreffenden §41a im BAGS-KV als freiwillige Optierungsmöglichkeit für KollegInnen in betreffenden Betrieben geschaffen haben, widerspricht also dem Geist des KV!

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Antrag 16 / Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

zur 157. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien  am 25. April 2012

Antrag zugewiesen (Gemeinsamer Antrag, Ausschuss: Öffentlicher Dienst)

ÖAAB, FA, BM, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., Türkis: für Zuweisung


Die 157. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien spricht ihre grundsätzliche Ablehnung von Nulllohnrunden aus. Nulllohnrunden treffen insbesondere untere und mittlere Einkommensgruppen sozial hart – unter ihnen besonders viele weibliche Beschäftigte, junge sowie vielfach unter prekären Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen arbeitende.


Die Arbeiterkammer Wien fordert daher für 2013 und 2014 Verhandlungen für die Beschäftigten der öffentlichen Dienste des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der ausgegliederten Betriebe sowie eine Teuerungsabgeltung insbesondere für die Beschäftigten im unteren und mittleren Einkommensbereich. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten gilt es, Kaufkraft zu erhalten und die Konsumnachfrage zu stärken. Nulllohnrunden wirken hier kontraproduktiv.


Die Arbeiterkammer Wien lehnt weiters jeden Versuch ab, mit etwaigen Nulllohnrunden im öffentlichen Dienst ein Präjudiz für Lohn- und Gehaltsverhandlungen in anderen Branchen – insbesondere in solchen, welche von öffentlichen Mitteln abhängig sind bzw. für die öffentliche Hand Aufgaben erbringen – schaffen zu wollen. Ein Umlegung auf andere Branchen ist unzulässig.


Die Arbeiterkammer Wien fordert zusätzlich die Rücknahme des Aufnahmestopps im öffentlichen Dienst. Die AK Wien lehnt entsprechend geäußerte Überlegungen, einen generellen Aufnahmestopp auch auf Länder- und Gemeindeebenen umzusetzen, ab.

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