2013

Antrag 08 / Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Bildung und Kultur)
GA, Persp., GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Senate wie folgt geändert wird:

Gehören dem Senat achtzehn Mitglieder an:

Acht Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind; (11 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb einschließlich der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung; (6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden;(6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

Zwei Vertreter_innen des allgemeinen Universitätspersonals (3 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)

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Antrag 07 / Studierende sozial besser absichern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Vorstand)
GLB, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die AK-Vollversammlung fordert die Bundesregierung sowie den Gesetzgeber auf insbesondere folgende Maßnahmen zu einer besseren sozialen Absicherung von Studierenden zu setzen:

 

  • Die studentischen Selbstversicherung muss unabhängig von der Einhaltung der Mindeststudienzeit ermöglicht werden.
  • Die Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe und zur Familienbeihilfe sollen auf 10.000 Euro brutto jährlich vereinheitlicht werden. Die Möglichkeit der Kürzung von Studienbeihilfe/Familienbehilfe bei Überschreitung der 10.000 Euro-Grenze soll zwar weiterhin möglich sein, die Rückzahlung bereits bezogener Familienbeihilfe soll allerdings als unverhältnismäßige Härte wegfallen.
  • Die Studienbeihilfe ist zu valorisieren, der Bezug der Studienbeihilfe an die Studiensituation der unterschiedlichen Studierendengruppen anzupassen. Insbesondere sind Toleranzsemester auszuweiten.
  • Auch Pflichtpraktika müssen entgolten werden. Dazu sind in Kollektivverträgen entsprechende Regelungen zu treffen, wobei als absolute Untergrenze die aktuelle Höhe der Mindestsicherung eingezogen werden muss. Sollte auf KV-Wege keine Regelung möglich sein, hat der Gesetzgeber eine entsprechende Einkommensuntergrenze festzulegen.
  • Die AK fordert zusätzlich ein leistbares StudentInnenticket für öffentliche Verkehrsmittel (unabhängig vom Alter) sowie den gezielten Ausbau von leistbaren Studierendenwohnheimen sowie Obergrenzen bei Benützungsentgelten für Studierendenwohnheimen.
  • Die Altersgrenze zum Bezug der Familienbeihilfe ist auf 28 Jahre zu erhöhen. Zusätzlich fordert die AK einen Wegfall der Wechselfrist von zwei Semestern da zum Bezug der Familienbeihilfe ohnehin ein Leistungsnachweis erbracht werden muss.
  • Der offene und freie Hochschulzugang, wie auch die Öffnung des Arbeitsmarkts muss für Studierende unabhängig ihrer Herkunft möglich sein. Wer hier studiert, muss einer legalen Arbeit nachgehen dürfen.
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Antrag 06 / Erhalt bzw. Verbesserung der sozialen Standards im Sozialbereich!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, KOMIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher nicht zuletzt vor dem Hintergrund aktuell stattfindender Koalitionsverhandlungen, dass

 

  • mehr Geld in den Sozialbereich fließt. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Vielmehr müssen mehr Mittel für den Sozial- und Gesundheitsbereich bereitgestellte werden, damit dieser seine gesellschafts- wie wirtschaftspolitisch so wichtige Funktion entsprechend ausfüllen kann. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit insbesondere hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass KV-Erhöhungen seitens der öffentlichen Fördergeber abgedeckt werden
  • Arbeitsbedingungen dahingehend verbessert werden, dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickelt und Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht.
  • Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet sind, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige, nicht „entmenschlichte“ Hilfestellung leisten zu können.

 

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Antrag 05 / PensionistInnenpensionsbeiträge

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Sozialversicherung und Gesundheitswesen)
GA, Persp., GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, BM, Türkis: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein,

dass die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung von pensionsbeziehenden Erwerbstätigen hinsichtlich der Wirkung der von ihnen und für sie entrichteten Pensionsbeiträge beendet wird und den Betroffenen die entrichteten Beiträge auf den Pensionsanspruch nach den gleichen Regeln angerechnet wird, wie alle anderen Pflichtbeiträge von und für nach dem ASVG versicherten ArbeitnehmerInnen.

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Antrag 04 / Mindestsicherung verbessern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November

 

Antrag zugewiesen (Ausschuss: Allg. Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA, Persp., BM: für Zuweisung

 

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert daher:

 

  • Erleichterung des Zugangs zur Mindestsicherung über Schaffung eines echten one-stop-shops;

  • Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft zur Verbesserung des Rechtszugangs betroffener Menschen;

  • Sicherstellung, dass der Mindestsicherungsregress ausschließlich auf Eltern für minderjährige Kinder beschränkt ist

  • Abschaffung des Schonvermögens;

 

  • Ausweitung der Regelung zur Förderung der beruflichen Integration durch Verbesserung und Ausweitung der Anrechnungsbestimmung für Erwerbseinkommen nach Art. 14 Abs. 5 des Vertrages über die bundesweite Mindestsicherung auf alle MindestsicherungsbezieherInnen mit niedrigem Erwerbseinkommen;

 

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