2013

Antrag 10 / Übernahme statt Fremdvergabe! Keine weiteren Privatisierungen und Einsparungen mittels Fremdvergabe im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV)

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Schluss mit der Privatisierungspolitik im KAV: keine weiteren Ausschreibungen und private Vergabe von Leistungen des KAV an Fremd- bzw. Leiharbeitsfirmen

  • Keine Leiharbeit mehr im gesamten KAV: Übernahme der via Fremdfirmen im KAV beschäftigten LeiharbeiterInnen in ein Dienstverhältnis zur Stadt Wien

  • Keine weiteren Einsparungen von Dienstposten im KAV – egal in welchen Bereichen und Berufsgruppen

  • Keine Umgehung von Dienst- und Arbeitsrechten durch Fremdvergabe, Leiharbeit und Privatisierungen

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert überdies das Land Wien als Gesetzgeber auf, das Wiener Personalvertretungsgesetz derart zu verändern, dass die jeweils für die entsprechende Dienststelle zuständige Personalvertretung auch die volle Vertretungskompetenz für bei der Stadt Wien direkt oder durch Fremdvergabe an Auftragsunternehmen der Stadt Wien indirekt überlassenen Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnen erhält, wenn diese in die Organisation der Dienststellen, Betriebe oder Unternehmungen der Stadt Wien – beispielsweise im KAV – direkt eingebunden sind.

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Antrag 9 / Mitbestimmungsrecht nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich zugewiesen
Kom., BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für die Reformierung des Fachhochschulgesetzes 2012 (FHStG 2012) zur Veränderung des Kollegiums wie folgt aus:
Dem Kollegium gehören neben der Leiterin oder dem Leiter des Kollegiums und ihrer oder seiner Stellvertretung sechs Leiterinnen oder Leiter der jeweils eingerichteten Fachhochschul-Studiengänge, vier Vertreterinnen oder Vertreter des hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals, vier Vertreterinnen oder Vertreter des nebenberuflichen Lehr- und Forschungspersonals sowie sechs Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden der Fachhochschul-Studiengänge an.

 

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Antrag 8 / Dienstverträge nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich abgelehnt
Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, GA, Persp., BM, GLB, Türkis: für Zuweisung


Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Wiener Arbeiterkammer fordert daher eine Änderung des § 7 FHStG wie folgt:

(1) Das Lehr- und Forschungspersonal an Fachhochschulen besteht aus hauptberuflich und nebenberuflich tätigen Personen.

(2) Nebenberufliche Lehrkräfte sind Personen, die

  1. ausschließlich in der Lehre tätig sind und

  2. keine allgemeinen administrativen Tätigkeiten außerhalb ihrer Lehrverpflichtung übernehmen und

  3. auch anderen Erwerbstätigkeiten neben ihrer Lehrtätigkeit nachgehen können.

(3) Nebenberufliche Lehrkräfte gemäß Abs. 2 können sich nur von qualifizierten KollegInnen aus dem Kreis der haupt- und/oder nebenberuflich Lehrenden desselben Studienganges und nach vorheriger Genehmigung der Studiengangsleitung vertreten lassen.

(4) Die Bestimmungen des ArbVG gelten auch für alle nebenberuflichen Lehrkräfte unabhängig vom Umfang ihrer Lehrverpflichtung.

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Antrag 7 / Anpassung des UG 2002 an den § 11 Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, GA, Persp., MB, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA: nein

Antragsbearbeitung


Die 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber auf, das Universitätsgesetz 2002 an das geltende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz anzupassen: Alle einschlägigen Bestimmungen sind dahingehend abzuändern, dass von einer Unterrepräsentation von Frauen ausgegangen wird, wenn deren Anteil weniger als 50% beträgt.

 

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Antrag 6 / Für eine weisungsfreie Sozialanwaltschaft im Interesse der Menschen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013

 

mehrheitlich abgewiesen
GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: nein
FA, GA, BM: für Zuweisung

 

Die 160. Vollversammlung der AK Wien tritt für die Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft ein, bei der Menschen

 

  • Auskünfte hinsichtlich aller ihnen zustehenden Sozial-, Beratungs- und Betreuungsleistungen unabhängig der zuständigen Institution oder Körperschaft in Erfahrung bringen können;

  • die zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistungen notwendigen Formalitäten erledigen und so entsprechende Anträge und Verlangen einbringen und

  • im Fall von Verfahren in Sozialrechtsfragen rechtsfreundliche Unterstützung erhalten können.

 

Die Sozialanwaltschaft ist als eigene, weisungsfrei Stelle nach Muster der Volksanwaltschaft einzurichten und hat zumindest eine Stelle in jedem Bezirk zu unterhalten.

 

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