2014
Antrag 10 / Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit als Thema des 6. Internationalen Dallinger-Symposium
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: nein
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, Türkis: für Zuweisung
Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die Wiener AK-Vollversammlung beauftragt die Bildungsabteilung damit, das 6. Dallinger-Symposiums unter den Themenschwerpunkt „Soziale, bedarfsgerechte und transparente Vergabe öffentlicher Mittel für Förderung, Inklusion und Chancengleichheit“ (Arbeitstitel) zu stellen.
Dabei sollen insbesondere
• Internationale und nationale Forschungsergebnisse und praktische Erfahrungen mit dem Sozialindex vorgestellt,
• Zusammenhänge mit anderen ungelösten Aufgaben der österreichischen Bildungs- und Bildungsbudgetpolitik hergestellt und
• Schlussfolgerungen für österreichische Bildungsreformen gezogen werden.
Die AK unterstützt damit den vom BMBF eingeleiteten neuen Reformansatz einer sozial indizierten Ressourcenzuteilung aller Kinder und Jugendlichen durch grundlegende Strukturreformen im Bildungsbereich und fördert die für eine grundlegende soziale und demokratische Schulreform notwendige Gesamtschau auf miteinander zusammenhängende und voneinander abhängige Problemlagen, wie sie der Nationalen Bildungsbericht 2012, insbesondere im Kapitel „Chancengleichheit und garantiertes Bildungsminimum in Österreich“ dokumentiert.
Antrag 09 / Geschlechtergerecht formulierte Anträge
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, GA: nein
FSG, ÖAAB, Persp.: für Zuweisung
Antragsbehandlung Ausschuss Frauen- und Familienpolitik
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Anträge zur Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien werden nur dann akzeptiert, wenn sie geschlechtergerecht formuliert sind (ob mit Binnen-I, ausgeschriebene Verwendung beider Geschlechter oder einer entsprechenden Formulierung).
Antrag 08 / Die künftige Zusammenarbeit von Medizin und Pflege im KAV muss fair und solidarisch geregelt werden!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
GA: für Zuweisung
Antragsbehandlung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Um die optimale Implementierung dieses Projektes zu ermöglichen, unterstützt die 163. Arbeiterkammer-vollversammlung folgende Forderungen im Interesse der ArbeitnehmerInnen und setzt sich für eine nachhaltige Klärung ein:
• Die Neuordnung der Tätigkeiten bzw. eine Kompetenzerweiterung verlangt nach einer Neuberechnung des PatientInnen/Pflegeschlüssels. Hierbei wird an eine Umfrage des IFES im Rahmen der Gesundheitskampagne „Zeit für Menschlichkeit“ von 2012 erinnert, welche die massive Überbelastung der Pflegepersonen zeigte und dringenden Handlungsbedarf empfohlen hatte.
• Die notwendige Personalaufstockung im Zuge der neugeregelten Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss noch vor der Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Die notwendigen Berechnungen haben ab sofort in Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen zu erfolgen!
• Die veränderten Tätigkeiten und übernommenen Verantwortungen müssen in eine zeitgemäße und faire Besoldung einfließen.
• Aus- bzw. Fortbildungen für neu zu übernehmende Tätigkeiten müssen zeitgerecht und flächendeckend durchgeführt werden.
• Das neu zu definierende Ausmaß der Versicherung für MitarbeiterInnen ist im Zuge der neu geregelten Zusammenarbeit vor der Einführung der Maßnahmen anzupassen. Die Haftungsfragen sind auf die veränderten Arbeitsschritte umzulegen und vertraglich anzupassen.
• Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsprophylaxe sollen seitens des KAV für die MitarbeiterInnen erweitert werden, um weitere Be- und Überlastungen bei dienstlich vorgeschriebener Mehrtätigkeit zu verhindern.
• Das Vertrauen in das Wiener Gesundheitssystem und ihre MitarbeiterInnen darf nicht durch „Nacht- und Nebelaktionen“ und schnelle, willkürliches Managementmaßnahmen negativ beeinflusst werden. Die Neuregelung der Zusammenarbeit von Medizin und Pflege muss auf gegenseitiger Wertschätzung und respektvollen Umgang miteinander basieren. Nur so kann das Gesundheitssystem im operativen Bereich nachhaltig verbessert und zukunftssicher gestaltet werden.
Antrag 07 / Zugang zu Pflegegeld nicht erschweren
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung udn Gesundheitspolitik
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien lehnt die von der Bundesregierung angestrebte Erschwerung des Zugangs zu den Pflegegeldstufen eins und zwei ab und fordert die Bundesregierung auf, für einen Ausbau des Angebots qualitätsvoller und professioneller mobiler Dienste zu sorgen und den Anreiz für pflegebedürftige Menschen, diese in Anspruch zu nehmen, zu erhöhen.
Antrag 06 / Rücknahme der Verschlechterung für behinderte Menschen beim Rehabilitationsgeld
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB: für Zuweisung
Antragsbearbeitung Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK-Wien tritt dafür ein, die Untergrenze beim Rehabilitationsgeld in der Höhe der Ausgleichszulage für alle Betroffenengruppen wieder gesetzlich festzuschreiben.