2014
Antrag 05 / Keine Verschlechterung in der Arbeitslosenversicherung für Präsenzdiener etc.
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung Ausschuss ‚Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration Ausschuss ‚Arbeitsmarkangelegenheiten und Integration
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, dass § 18 Abs. 3. AlVG so rechtzeitig abgeändert wird, dass keine der Personengruppen, die von der im Juni 2014 geltenden Regelung begünstigt sind, Ansprüche hinsichtlich der Dauer des Arbeitslosengeldesbezugs verliert.
Antrag 04 / Keine Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag einstimmig angenommen
Antragsbehandlung Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt dafür ein, die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte von BetriebsrätInnen in Theaterunternehmen im Arbeitsverfassungsgesetz zu beenden.
Weiterlesen...Antrag 03 / Urlaubsanspruch bei Erwerbsarbeitslosigkeit
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, Persp., ARGE: für Zuweisung
Antragsbehandlung Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration
Die 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien tritt für eine Urlaubsmöglichkeit bei voller existenzieller Absicherung für erwerbsarbeitslose Menschen im Arbeitslosenversicherungsrecht ein unter Berücksichtigung folgender Mindestvoraussetzungen:
• Fünf Ferientage nach je drei Monaten Leistungsbezug;
• Entfall von Melde-, Kursbesuchs und ähnlichen Verpflichtungen an den Ferientagen;
• Freie Wahl der Ferientage durch die LeistungsbezieherInnen;
• Uneingeschränkter Leistungsbezug an Ferientagen;
• Möglichkeit des Sammelns von Ferientagen bis zum Gesamtausmaß von maximal 4 Wochen.
Antrag 02 / Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Oktober 2014
wurde gemeinsamer Antrag aller
Mit öffentlichen Investitionen gegen die Krise – „Goldene Finanzierungsregel“ auf europäischer Ebene einführen!
Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert einen grundlegenden Kurswechsel in der europäischen Fiskalpolitik und eine Abkehr von der Austeritätspolitik, die Europa nur noch tiefer in die Krise geführt hat. In einem ersten, dringlichen Schritt fordert die AK daher auf EU-Ebene die rasche Implementierung der „goldenen Regel“ in das fiskalische Regelwerk, um wieder budgetäre Handlungsspielräume für öffentliche Investitionen zu schaffen.
Diese „goldene Regel“ hat insbesondere zu beinhalten bzw. zu berücksichtigen:
• Die Herausrechnung öffentlicher Ausgaben mit investivem Charakter aus dem strukturellen Budgetdefizit und eine entsprechende Neudefinition mit dem Fokus auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit
• Die Berücksichtigung von öffentlichen Investitionen im Rahmen des Verfahrens zur Korrektur „übermäßiger“ Defizite durch Kommission und Rat.
• Die definitorische Herausnahme von Militärausgaben aus „öffentlichen Investitionen“
• Die definitorische Einbeziehung von Investitionszuschüssen an öffentliche Unternehmen in „öffentliche Investitionen“
• Die definitorische Einbeziehung von laufenden Ausgaben mit Investitionscharakter – etwa in soziale Dienste und Bildung – in „öffentliche Investitionen“
Weiterlesen...Antrag 01 / Keine Steuerreform auf Kosten von Beschäftigung und Sozialer Sicherheit
derAUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 163. Vollversammlung der ArbeiterkammerWien am 29. Oktober 2014
Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE: nein
FSG, Persp., Türkis : für Zuweisung
Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik
Die 163. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass im Rahmen der angekündigten Steuerreform eine ausreichende Gegenfinanzierung sichergestellt ist, die ausreichend Spielraum für konjunkturbelebende, beschäftigungswirksame und sozial wie ökologisch nachhaltig wirkende Maßnahmen lässt. Insbesondere müssen ausreichend Mittel für den Ausbau sozialer Dienste, für Investitionen in Bildung, für den Wohnbau sowie öffentliche Infrastruktur und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.
Die AK Wien fordert, eine überwiegend einnahmeseitige Gegenfinanzierung aus vermögensbezogenen Steuern. Um den Ansprüchen einer grundlegenden Steuerstrukturreform gerecht zu werden, fordert die AK neben der Umschichtung der Steuerbelastung von Arbeit hin zu Vermögen und Kapital zusätzlich die Stärkung ökologischer Elemente im Steuersystem, um den notwendigen sozial-ökologischen Umbau unseres Wirtschaftssystem voranzutreiben.
Die AK Wien lehnt gleichzeitig jede Form ausgabenseitiger Gegenfinanzierung die auf Kosten der sozialen Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, der öffentlichen Daseinsvorsorge und sozialen Dienste sowie der Beschäftigung im öffentlichen Dienst geht, entschieden ab. Ebenso strikt abzulehnen sind Privatisierungen als ebenso kurzfristige wie kurzsichtige Maßnahme zur vorübergehenden Gegenfinanzierung von Steuersenkungen.
Die AK Wien fordert als Maßnahmen zur Gegenfinanzierung daher insbesondere:
- Die Anhebung der Vermögensbesteuerung in Österreich auf EU 27 Niveau – von derzeit knapp 0,5 Prozent des BIP auf 2,1 Prozent durch Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer inklusive einer Erbersatzsteuer auf Privatstiftungen, einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie einer Reform der Grundbesteuerung.
- Die Streichung bzw. Reduktion umweltschädigender Steuerbegünstigungen und Subventionen sowie mehr Steuergerechtigkeit im Verkehr (z.B. Ausdehnung LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, Anpassung der MÖSt bei Diesel an Benzin, keine MÖSt-Befreiung von „Bio“-Sprit, Reformen bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwägen und „Fiskal“-LKW, Einführung von Flächenverbrauchssteuern und Verkehrserregerabgaben).
- Die deutliche Erhöhung des Aufkommens aus Unternehmenssteuern durch Reformen im Gewinnsteuerrecht (z.B. Abschaffung der Gruppenbesteuerung, Einschränkung der Abzugsfähigkeit Fremdkapitalzinsen)
- Die Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, insbesondere die Bekämpfung von „Profit Shifting“ und Mehrwertsteuerbetrug