2015

Antrag 08 / Verbesserung der Transparenz der Vollversammlung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, FA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: nein

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um die Akzeptanz bzw. Relevanz der Vollversammlung zu erhöhen, sollten, analog dem Vorbild des österreichischen Parlaments, zum einen die Sitzungen der Vollversammlung in einem Livestream übertragen werden, zum zweiten sämtliche eingebrachten Anträge zusammen mit den dazugehörigen Abstimmungsergebnissen auf der Homepage der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien veröffentlicht werden.

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Antrag 06 / Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige Erstausbildung statt Ausbildungspflicht

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB, GA, Persp., ARGE, GLB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert: Die Bundesregierung möge von ihrem Vorhaben einer Ausbildungspflicht in der im Regierungsprogramm angekündigten Form Abstand nehmen. Stattdessen sind die strukturellen Herausforderungen sowohl in der schulischen als auch in der betrieblichen Ausbildung anzugehen.

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Antrag 05 / Verbesserung der bedarfsorientierten Mindestsicherung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
FSG, GA : für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechttspolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung und öffentliche Diffamierung von Menschen, die auf Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung angewiesen sind. Im Zuge der Verhandlungen zur Neufassung der Vereinbarung nach Art. 15a B-VG betreffend die bedarfsorientierte Mindestsicherung tritt die Vollversammlung der AK Wien dafür ein, zumindest folgende Verbesserungen umzusetzen:

  • Die vierzehnmalige Auszahlung der bedarfsorientierten Mindestsicherung analog zur Ausgleichszulage
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Beratung und Betreuung
  • Die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf bestimmte Leistungen, die derzeit ohne Rechtsanspruch als Hilfe in besonderen Lebenslagen ausbezahlt werden, darunter die Kostenbeiträge für medizinische Hilfsmittel sowie verschiedene Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit
  • Rechtssicherheit hinsichtlich jener Beträge und Leistungen, die nicht vom Bezug der Mindestsicherung abgezogen werden können (darunter etwa die erhöhte Familienbeihilfe, aber auch Leistungen der Wohnbeihilfe etc)
  • Anspruch auf Abdeckung der vollen Wohnkosten
  • Rechtsanspruch auf Ausbildung und Qualifikation
  • Schaffung einer einheitlichen Förderung der Erwerbstätigkeit, die alle erwerbstätigen BMS-BezieherInnen erfasst und sicherstellt, dass erarbeitetes Einkommen nicht zu 100% den BMS-Anspruch reduziert.
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Antrag 04 / Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich zugewiesen
FA, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
FSG, ÖAAB: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Allgemeine Sozialpolitik, Inklusionspolitik, Arbeitsrecht ung Rechtspolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien tritt daher für eine Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei einer Kündigung durch den Dienstgeber ein und fordert:

  • Keine Kündigung nach einem Arbeitsunfall
  • Inhaltliche Begründung einer Kündigung gegenüber dem/der DienstnehmerIn und dem Betriebsrat
  • Erhöhung der Kündigungsfristen (insbesondere für ältere ArbeitnehmerInnen)
  • Erschwerte Kündigung im Krankheitsfall
  • Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitrahmens
  • Konsultation des Betriebsrates mit einer eingehenden Klärung der Situation
  • Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses muss der Betriebsrat im Vorfeld informiert werden
  • Genereller Anspruch auf Postensuchtage, da es  bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses schwer ist nachzuweisen, dass die Initiative vom Dienstgeber ausgegangen ist
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Antrag 03 / Für eine langfristige Finanzierung von Pflege durch vermögensbezogene Steuern, insbesondere aus einer reformierten Erbschaftssteuer

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 29. Mai 2015

 

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., ARGE, GLB, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehanldung im Ausschuss Finanzpolitik

 

Die 164. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert

  • Einführung vermögensbezogener Steuern – insbesondere einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer – zur solidarischen Finanzierung von Pflegeleistungen
  • Pflege muss als Kernkompetenz des Staates verstanden werden
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