2016
Antrag 06 / Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Aufgrund erfolgreicher Intervention der AK für die Betroffenen zurückgezogen
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, Aufwandsersätze für tatsächliche Aufwendungen im Fall gemeinnütziger Tätigkeit von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage der PensionistInnen auszunehmen.
Antrag 05 / Rezeptgebührenobergrenze
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA, Persp., ARGE: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbehandlung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass die Regelung zur Rezeptgebührenobergrenze so adaptiert wird, dass
- auch bei allen Menschen mit niedrigen Einkommen das tatsächliche Einkommen zur Feststellung der Rezeptgebührenobergrenze herangezogen wird
- den Trägern der Krankenversicherung die vollen Kosten der Rezeptgebührenobergrenze aus dem Budget ersetzt werden
Antrag 04 / Deutschkurse beim AMS
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, regelmäßig vom AMS vermittelte Ausbildungen wie etwa Sprachkurse, häufige in Anspruch genommene Berufsausbildungen bzw. Ausbildungsmodule wie etwa zu Computerkurse etc. im Rahmen des AMS von entsprechend ausgebildetem Personal unter Einhaltung von Qualitätsstandards und Formalisierung der Abschlüsse selbst durchzuführen.
Antrag 03 / Arbeitsmarktintegration
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA: nein
ÖAAB, GA, ARGE, Türkis: für Zuweisung
Antragsbehandlung im Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Intergration
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt für die Schaffung eines Angebots zur sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Inklusion von Menschen in Problemlagen ein.
Dieses Angebot hat anzusetzen:
- Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Mindestsicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Mindestsicherung
- Unmittelbar nach der ersten Kontaktaufnahme mit einer für die Arbeitslosenversicherung zuständigen Einrichtung und der Stellung eines Antrags auf Leistungen des AMS
- Unmittelbar nach der Aufnahme in die Grundversorgung.
Ziel der Beratung und Betreuung ist die nachhaltige Inklusion auf dem Arbeitsmarkt in einer Weise, die hinsichtlich Einkommenshöhe und Einkommensdauer sicherstellt, dass die Betroffenen in der Folge nicht mehr auf Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sein werden.
Dazu notwendig ist:
- Die Erfassung individueller Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der Probleme, Ursachen und Umstände, die eine Inklusion behindern (etwa fehlende Sprachkenntnisse, fehlende beruflich einsetzbare Ausbildung, gesundheitliche Probleme etc.).
- Der Zugang zu Deutschkursen, Ausbildung und Qualifikation
- Die Schaffung von Inklusionsangeboten bestehend aus Sprachkursen, Berufsausbildung und zeitlich begrenzter entlohnter Praktika
- Die Öffnung des Arbeitsmarktes für AsylwerberInnen nach sechs Monaten des Asylverfahrens
- Der Zugang zum Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Kollektivverträge
Antrag 02 / Mindestsicherung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA, ARGE: nein
Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …
- die Mindestsicherung als einheitliches Sicherungssystem mit einem einheitlichen Richtsatz für anspruchsberechtigten Menschen erhalten bleibt
- Menschen, die auf Mindestsicherung angewiesen sind, jene Unterstützung und vor allem jenen Zugang zu Ausbildung und Qualifikation erhalten, der notwendig ist, um in absehbarer Zukunft nachhaltig ein selbstbestimmtes Leben ohne Abhängigkeit von der Mindestsicherung führen zu können.
Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch ab, in der Mindestsicherung mehrere Klassen von Menschen in Notlagen zu schaffen. Sie spricht sich gegen jeden Versuch aus, eine verfassungswidrige Obergrenze zu Lasten von Kindern oder eine nicht existenzsichernde Mindestsicherung light zu schaffen.
Die AK Wien erklärt öffentlich, dass sie Menschen, die zukünftig von einer verfassungswidrigen Obergrenze in der Mindestsicherung oder einer gegen das internationale Recht verstoßende „Mindestsicherung light“ betroffen sind, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche bis zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen wird.