2016

Antrag 01 / Einführung Wertschöpfungsabgabe

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, GA, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
ÖAAB, FA, ARGE, Türkis: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Finanzpolitik

Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert Regierung und Gesetzgeber auf, Schritte zur Einführung einer „Wertschöpfungsabgabe“ zu setzen, um die bislang überwiegend über die Lohn- und Gehaltssumme erfolgte Finanzierung sozialstaatlicher, familienpolitischer und anderer öffentlicher Leistungen auch in Zukunft sicherzustellen.
Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit besonders betroffener Branchen hintanzuhalten, um negative Beschäftigungseffekte bestmöglich zu vermeiden.

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Resolution 01 / CETA stoppen, vorläufige Anwendung verhindern

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien 25. Mai 2016

wurde gemeinsame Resolution GEM03 von allen mitgetragen

Antragsbearbeitung im Ausschuss EU und Internationales

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien spricht sich entschieden gegen die vorläufige Anwendung des Europäisch/Kanadischen Freihandelsabkommen CETA aus. Die Vollversammlung der AK Wien fordert daher den Nationalrat auf, die Bundesregierung, insbesondere den zuständigen Wirtschaftsminister, durch eine Bindung (durch eine Stellungnahme gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union des Hauptausschusses des Nationalrates) dahingehend feszulegen.
Zusätzlich bekräftigt die Vollversammlung der AK Wien ihre ablehnende Haltung zum Freihandelsabkommen CETA und fordert die österreichischen EP-MandatarInnen, den Nationalrat sowie die Bundesregierung auf, dieser Position beizutreten und entsprechende Aktivitäten zu setzen. Insbesondere

  • sind Sonderklagsrechte für einzelne Gruppen, bzw. privilegierter Eigentumsschutz für ausländische InvestorInnen abzulehnen,
  • ist sicherzustellen, dass für eine Streitschlichtung im Zuge von Investitionen ordentliche Gerichte mit öffentlichen Verfahren, unabhängigen RichterInnen und Instanzenzug zuständig sind,
  • ist sicherzustellen, dass Rechte der Parlamente und BürgerInnen durch Streitschlichtungsverfahren nicht eingeschränkt werden,
  • ist sicherzustellen, dass SteuerzahlerInnen nicht für das Investitionsrisiko von Konzernen, dass sich im Laufe der Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern könnten, aufkommen,
  • ist sicherzustellen, dass das Vorsorgeprinzip in Europa nicht durch einen sogenannten „wissenschaftsbasierten Ansatz“ abgelöst wird.
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Antrag 08 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ARGE, Persp., Türkis, GLB,, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.

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Antrag 07 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.

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Antrag 06 / Musikschulen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung

Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur

Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:

  • Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
  • Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart „Musikschule“ in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
  • Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.
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