2017

Resolution 1 / Keine Arbeitszeitflexibilisierung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen!

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
GA, Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA, ARGE: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik

Die 168. Vollversammlung der AK-Wien möge beschließen:

Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch, unter dem Titel ‚Arbeitszeitflexibilisierung‘ Löhne zu kürzen, Arbeitszeiten auszuweiten und die gewerkschaftliche und betriebsrätliche Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen auszuhebeln klar und unmissverständlich ab.

Zentrales Gestaltungsinstrument in Fragen der Arbeitszeitgestaltung muss der Kollektivvertrag bleiben. Eine Verbetrieblichung der Arbeitszeitpolitik würde die Konkurrenzsituation der ArbeitnehmerInnen einer Branche untereinander verstärken, den Druck auf Flexibilisierungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten erhöhen, einen Wettlauf von Mindeststandards nach unten in Gang setzen und die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen insgesamt schwächen.

Die Arbeiterkammer fordert vielmehr eine Arbeitszeitpolitik im Sinne der ArbeitnehmerInnen, die sich an den Bedarfs- und Lebenslagen der unselbständig Beschäftigten orientiert. Die Arbeiterkammer Wien wird sich daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Verhandlungen rund um eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten dafür einsetzen, dass

  • Arbeitszeiten planbar sind und bleiben und Bedürfnislagen der ArbeitnehmerInnen gegenüber betrieblichen Notwendigkeiten Vorzug zu geben ist
  • Maßnahmen gegen ausufernde Arbeitszeiten, die zu Lasten von Erholung und Gesundheit, Privatleben und notwendiges (zivil-)gesellschaftliches Engagement gehen, gesetzt werden – wie z.B. eine Verteuerung von Überstunden sowie die Beschränkung von Überstunden und Mehrarbeit auf gesetzlichem Wege
  • ein Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Arbeitszeiten in spezifischen Lebenslagen (Weiterbildung, Kinderbetreuung, Pflege, Burn-Out-Prävention) wie etwa das Recht auf Teilzeit mit Rückkehrrecht zu Vollzeit bzw. zeitlich begrenzte berufliche Auszeiten umgesetzt wird
  • die Wochenendruhe als arbeitsrechtliche Norm erhalten bleibt und nicht weiter aufgeweicht wird
  • Schritte in Richtung einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung auf täglicher, wöchentlicher und jährliche Ebene statt einer Ausweitung täglicher und wöchentlicher Normal- und Höchstarbeitszeiten gesetzt werden, um eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeiten insbesondere zwischen Männern und Frauen und Erwerbstätigen und Erwerbsarbeitslosen sicherzustellen.
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Antrag 06 / Alternativen zur Lobauautobahn

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
GA, Persp., ARGE, GLB : ja
Kom, BDFA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB, FA, GA: nein

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien tritt dafür ein, dass …

  • Die Bundesregierung als Eigentümer der Asfinag-AG alle weiteren Aktivitäten zur Umsetzung des Projekts Lobauautobahn stoppt.
  • Die Bundesregierung als Eigentümerin der ÖBB den Ausbau der Schnellbahnverbindungen in Wien und ins Wiener Umland verstärkt vorantreibt, um den PendlerInnen attraktive Angebote zu machen, auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.
  • Die Stadt Wien ihrerseits den Öffentlichen Verkehr jenseits der Donau (21. und 22. Bezirk) massiv und rasch ausbaut (insb. tangentiale Straßenbahnlinien).
  • Die Stadt Wien durch die Einführung einer flächendeckenden und kleinräumigen Parkraumbewirtschaftung in ganz Wien die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs für PendlerInnen verringert und gleichzeitig attraktive Angebote für alle PendlerInnen mit öffentlichen Verkehrsmitteln schafft.
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Antrag 05 / Subvention für das Südwind Magazin

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ARGE, GLB, Kom, BDFA : ja
GA, Persp.: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich dafür ein, dass die Austrian Development Agency ihre Entscheidung der Streichung der Subvention für das Südwind Magazin revidiert. Weiters strebt die AK Wien zukünftig einen Kooperationsvertrag mit Südwind an, um die Zusammenarbeit auf eine stabilere Finanzierungsbasis zu stellen bzw. um die Kontinuität der Zusammenarbeit abzubilden.

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Antrag 04 / Verbot von Gratiszeitungsentnahmeboxen

der AUGE/UG –
Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., ARGE, GLB, Kom: ja
FSG, GA, BDFA: für Zuweisung
FA, ARGE: nein

Antragsbehandlung im Ausschuss Kommunal- und Regionalpolitik

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für ein Verbot der Gratiszeitungsentnahmeboxen im öffentlichen Raum Wiens sowie in den Stationen der Wiener Linien ein.

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Antrag 03 / Änderung des § 424 ASVG Pflichten und Haftung der VersicherungsvertreterInnen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017

Antrag mehrheitlich abgelehnt
Persp., GLB, Kom, BDFA: ja
FA, GA, ARGE: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein

Die 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien möge sich dafür einsetzen, dass im § 424 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter) folgender Satz gestrichen wird:
„Sie sind zur Amtsverschwiegenheit, sowie zu gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

Und durch folgenden Satz ersetzt werden:
„Sie sind zur gewissenhaften Ausübung ihres Amtes verpflichtet.“

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