Wien

Antrag 11 / Keine „gemeinnützige“ Zwangsarbeit für Langzeitarbeitslose

Antrag 11 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Arbeitsmarktangelegenheiten und Integration)

GA, BM, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB, FA: Nein

FSG: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die AK-Wien wendet sich gegen jede Verpflichtung zu „gemeinnütziger Arbeit“ für langzeitarbeitslose Menschen sowie gegen eine weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen im Arbeitslosenversicherungsrecht.

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Antrag 10 / Verbesserung der Sozialhilfe

Antrag 10 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November  2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

FSG, BM, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB, GA: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die AK-Wien fordert Bund und Land Wien auf, sofortige Verbesserung in der Sozialhilfe zu beschließen, bestehend aus

  • einer Geldleistung von Euro 800.— pro Erwachsenen (Kinder 30%) im Bedarfsfall und die Prüfung des Anspruchs sowie die allfällige Auszahlung binnen zwei Wochen nach Antragstellung
  • einem Rechtsanspruch auf Information, Beratung und Betreuung (soziale Dienstleistungen)
  • die Einführung einer AktivCard mit Zugangserleichterungen zu öffentlichen Dienstleistungen bzw. Tochtergesellschaften.
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Antrag 09 / Anpassung des §15 ALVG

Antrag 9 der AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

BDFA, GLB: Ja

FSG, ÖAAB, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 145. Vollversammlung der AK Wien beschließt, sich dafür einzusetzen, dass der §15 ALVG dahingehend zu ändern ist, dass Studium die Rahmenfrist unbefristet erstreckt, ähnlich der Rahmenfristerstreckung durch selbständige Tätigkeit.

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Antrag 08 / Soziale Absicherung für KünstlerInnen – Soziale Sicherheit für Alle ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit

Antrag 8 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 07.November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik)

ÖAAB, BDFA, GLB: Ja

FSG, FA, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert vom Gesetzgeber folgende Sofortmassnahmen zum KSVF-G (Künstlersozialversicherungsfonds-Gesetz):

  • die Aufhebung der Option, bereits geleistete Zuschüsse des Künstler­sozialversicherungsfonds bei Nicht-Erreichen der Mindesteinkommensgrenze zurückzufordern sowie
  • die Streichung der Mindesteinkommensgrenze aus künstlerischer Tätigkeit als Anspruchs­voraussetzung für einen Zuschuss aus dem Künstler­sozialversicherungs­fonds.
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Antrag 07 / Mindestlohn

Antrag 7 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen nzur 145. Vollversammlung der AK-Wien am 7. November 2006

Antrag zugewiesen (Ausschuss Sozialpolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik)

FA, GA, BM, BDFA: Ja

FSG, ÖAAB: für Zuweisung

GLB: Enthalten

Antragsbearbeitung

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien tritt für die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns von € 7,- brutto in der Stunde ein. Der gesetzliche Mindestlohn ist jährlich entsprechend der Entwicklung des gesellschaftlichen Reichtums zu valorisieren. Die Valorisierung hat zumindest die jährliche Inflationsverlust abzudecken.

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