Wien
Resolution 01 / Kein Zurückdrängen der Kollektivverträge – Keine Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Resolution wurde einstimmig angenommen
Antragsbehandlung im Ausschuss Allgemeine Sozial- und Inklusionspolitik, Arbeitsrecht und Rechtspolitik
Die AK Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien lehnt jeden Versuch branchenweite Kollektivverträge zu schwächen bzw. zurückzudrängen und Lohn- und Arbeitszeitverhandlungen zu „dezentralisieren“ – also auf die betriebliche Ebene zu verlagern – entschieden ab. Nur Kollektivverträge sind geeignet, allgemeingültige, überbetriebliche und branchenweite Mindeststandards herzustellen, die einen Wettlauf „nach unten“ zwischen Betrieben und ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll verhindern.
Die Einschränkung bzw. Zurückdrängung von Kollektivverträgen würde die Verhandlungsmacht der ArbeitnehmerInnen und ihren Gewerkschaften empfindlich schwächen und hätte einen massiven Druck auf Löhne, Arbeitszeitregelungen und Arbeitsbedingungen zur Folge.
Nur starke Kollektivverträge sind in der Lage einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herzustellen, das Machtungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapital auszugleichen und eine Spaltung der ArbeitnehmerInnenschaft zu verhindern.
Nur starke Kollektivverträge sind geeignet, eine solidarische Lohnpolitik sicherzustellen, welche die Kaufkraft von Löhnen und Gehältern erhält sowie einen gerechten Anteil am Wohlstands- und Produktivitätszuwachs für die ArbeitnehmerInnen garantiert.
Weiterlesen...Antrag 09 / Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
wurde Teil des Gemeinsamen Antrags 01 von aller Fraktionen außer FA
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK-Wien fordert, dass
- überall dort wo es für MitarbeiterInnen, die nach dem alten und neuen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschäftigt werden, notwendig wird Aufschulungen zu machen, um weiter im Beruf bleiben zu können, hat dies der Arbeitgeber in vollem Umfang zu finanzieren, das bedeutet auch, dass die Nachschulungen während der Arbeitszeit stattfinden müssen.
Antrag 08 / Lehre nach dem 18. Lebensjahr
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom, BDFA: ja
GA: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbehandlung im Ausschuss Jugendschutz und Lehrlingswesen
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass für über 18jährige, die eine Lehre beginnen, der Lohn eines/r Hilfsarbeiters/Hilfsarbeiterin zu bezahlen ist.
Antrag 07 / Quote in BRAK und SOZAK
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, GLB, Türkis: ja
FSG, GA, Persp., ARGE, Kom., BDFA: für Zuweisung
FA: nein
Antragsbehandlung im Vorstand
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Um dem Anspruch einer ausgewogenen Geschlechterverteilung gerecht zu werden, setzt sich die Arbeiterkammer Wien dafür ein, dass eine umfassende Evaluierung der Frauenquoten in den genannten Ausbildungen stattfindet und im Anschluss Maßnahmen gesetzt werden, die bei der Zusammensetzung der Teilnehmer_innen von Gewerkschaftsschule, BRAK und SOZAK zu einer anzustrebenden Frauenquote von 50% führen.
Antrag 06 / Ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgleichszulage
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 14. November 2016
Aufgrund erfolgreicher Intervention der AK für die Betroffenen zurückgezogen
Die 167. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die AK Wien fordert die Bundesregierung auf, Aufwandsersätze für tatsächliche Aufwendungen im Fall gemeinnütziger Tätigkeit von der Anrechnung auf die Ausgleichszulage der PensionistInnen auszunehmen.