Wien
Antrag 08 / Aufhebung der Deckelung bei der Weiterverrechnung der Einnahmen aus der Speicherabgabe
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG, ARGE, Persp., Türkis, GLB,, Kom., BDFA: ja
FA, GA: für Zuweisung
FSG, ÖAAB: nein
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Das UrheberInnenrecht ist dahingehend zu novellieren, dass die Bestimmung des §116 Abs 11 ersatzlos gestrichen wird.
Antrag 07 / Novellierung der Regelung zur Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung
ÖAAB, FA: nein
Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Voraussetzungen für begünstigte Einrichtungen nach § 4a, Abs.4, Art 4a des Einkommensteuergesetzes werden um den Punkt „Förderungen durch Gemeinden, Landeshauptstädte, Kulturprogramme der Europäischen Union“ erweitert. Der Gesetzgeber hat Sorge zu tragen, dass in jenen Fällen, in denen die Förderdaten nicht in die Transparenzdatenbank eingetragen werden, der Nachweis in anderer geeigneter Form erbracht werden kann.
Antrag 06 / Musikschulen
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, ÖAAB, FA, ARGE, GLB,, Kom., BDFA: ja
GA, Persp., Türkis: für Zuweisung
Antragsbearbeitung im Ausschuss Bildung und Kultur
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Im ArbeitnehmerInnen-Interesse der Intrumental- und GesangspädagogInnen, der Studierenden der Instrumental-/Gesangspädagogik und der Eltern schulpflichtiger Kinder fordert die AK:
- Prüfung des (infrastrukturellen) Potentials an (Ganztags)-Schulen, Musikschulen als solche zu integrieren.
- Integration der Musikschulen in das öffentliche Schulwesen. Aufnahme der Schulart „Musikschule“ in das SCHOG, somit Zuständigkeit des BMBF.
- Ein Bundesrahmengesetz bzw. bundeseinheitliche Rahmenbestimmungen für Musikschulen.
Antrag 05 / Sozialarbeit im Krankenhaus – zu wichtig um eingespart zu werden
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, Persp., ARGE, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FSG, FA, GA: für Zuweisung
Antragsbearbeitung im Ausschuss Sozialversicherung und Gesundheitspolitik
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die 166. Vollversammlung der AK Wien fordert klare Rahmenbedingungen und ein Konzept zur Verankerung der Tätigkeiten, die Spitalssozialarbeit wieder in vollem Umfang ermöglichen. Dazu braucht es:
- Aufklärung der Betroffenen über den Nutzen von Sozialarbeit. (Information und Beratung über soziale Unterstützungsmöglichkeiten und Einrichtungen, Beratung bei persönlichen Problemen, Beratungen in arbeitsrechtlichen und finanziellen Belangen, Unterstützung bei der Organisation von verschiedenen Nachbetreuungsmaßnahmen ect.)
- Die Krankenhaussozialarbeit soll in Analogie zu § 22 a(1) Wr. KAG im Bundeskrankenanstaltengesetz verankert werden
- Ein einfacher unbürokratischer Zugang zur Sozialarbeit muss möglich sein
- Umsetzung des Berufsgesetzes für Sozialarbeit
Antrag 04 / Ein klares NEIN zu einer Mehrbelastung in der Pflege
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 25. Mai 2016
Antrag mehrheitlich abgelehnt
ÖAAB, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
FA, ARGE: für Zuweisung
FSG: nein
Die 166. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die AK-Wien fordert daher deutlich bessere Arbeitsbedingungen im Pflegebereich. Dazu gehören
- Angemessene Gehaltssteigerungen (mehr Arbeit und Verantwortung – mehr Geld)
- Höhere Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge
- Sofortige Nachbesetzung freier Dienstposten
- „Feiertage reduzierende Sollzeit“ (in Analogie zu den Nachtdienstgutstunden)
- Personalaufstockung (Schwangerschaften und Krankenstände dürfen nicht permanent zu betrieblichen Ausnahmesituationen führen)
- Die Einbeziehung von MitarbeiterInnen bei der Dienstplangestaltung
- Die Einhaltung des Arbeitsrechts – die gängige Praxis, Personal nach Gutdünken nach Hause zu schicken, ist rechtlich unzulässig
- Eine rasche Evaluierung der konkreten Auswirkungen der GUK Novellierung