Antrag 04 – Sofortige Anhebung der Nettoersatzrate

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 26. November 2020

Antrag mehrheitlich abgelehnt

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:

Die 169. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Nettoersatzrate mit sofortiger Wirkung und bis zumindest dem Ende der hohen Arbeitslosigkeit aufgrund der Covid-19 Pandemie auf 80% zu erhöhen.

Bei Verringerung der Arbeitslosenzahlen und einer damit möglicherweise
verbundenen Reduktion der Nettoersatzrate hat eine Evaluierung gemeinsam mit den Sozialpartnern, insbesondere AK und ÖGB, stattzufinden.

Die momentane Lage am Arbeitsmarkt mit bereits erfolgten Kündigungen in sehr hohem Ausmaß und mit bevorstehenden langfristig hohen Arbeitslosenzahlen erfordert eine sofortige Anhebung der Nettoersatzrate auf 80%.

Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie lassen weiterhin einen hohen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Österreich erwarten. Viele Arbeitnehmer*innen mussten bereits während der abgelaufenen und noch bestehenden Kurzarbeitsmodelle ihre finanziellen Reserven verbrauchen, wenn überhaupt vorhanden, um ihre dringendsten Bedürfnisse wie beispielsweise Wohnen, Ernährung, Betreuung und Ersatzbeschaffungen abzudecken.

Häufig betrifft Kurzarbeit und/oder Arbeitslosigkeit in Familien die Einkommen beider Elternteile. Besonders schwer haben es dabei Alleinerzieher*innen.

Die Lage am Arbeitsmarkt erschwert den Zugang zu neuen Arbeitsverhältnissen sehr deutlich, somit ist für die betroffenen Menschen oder Familiensysteme in der bestehenden gesetzlichen Lage, mit einer Nettoersatzrate von 55%, eine langfristige Existenzgefährdung gegeben.

Dies führt zu Armut, auch Kinderarmut und weiteren Problemen, wie etwa Unvermögen für Miete der eigenen Unterkunft aufzukommen, was schlimmstenfalls in Delogierung und Wohnungslosigkeit endet.
Soziale Auswirkungen mit hohen Folgekosten sind als sicher anzunehmen, ebenso ergeben sich hohe Verluste bei der Beitragsgrundlage für eine künftige Pension, dies schließt den Kreis zur Altersarmut.

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