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Antrag 13 / Maßnahmenkatalog erarbeiten zur Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, rasch Maßnahmen zu erarbeiten, die die Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten ermöglichen.

Die sogenannte ‚Wegwerfkultur‘ bei normalerweise langlebigen Wirtschaftsgütern wächst in der Europäischen Union sehr schnell, insbesondere ist der enorme Zuwachs beim Elektromüll besorgniserregend. Das EU-Parlament hat deshalb schon im Jahr 2016 Maßnahmen zur Vermeidung von Elektromüll gefordert.

Jeder Mitgliedstaat kann jedoch im Vorfeld etwaiger EU-Maßnahmen eigene Schritte setzen, um den jährlich wachsenden Berg von elektronischem Schrott zu reduzieren. In Österreich häuft jede/r BewohnerIn jährlich allein 22,1 Kilo Elektroschrott an. Eine wesentliche Verlängerung der Nutzungsdauer der meisten Elektroprodukte durch Maßnahmen gegen Obsoleszenz oder deren Reparaturmöglichkeit bei einem Schaden würden nicht nur die Lebenshaltungskosten der KonsumentInnen senken, sondern könnten auch Umwelt-Ressourcen in erheblichem Umfang schonen.

Ein erster Schritt wäre die Verpflichtung der Herstellerfirmen zur Produktinformation über die voraussichtliche Lebensdauer ihrer angebotenen Produkte. Allein diese Maßnahme würde sicher zu geändertem Kaufverhalten führen.
In Schweden geht die Regierung den Weg, der Wegwerfkultur mit Steueranreizen bei „Reparatur statt Neukauf“ einen Anreiz zu bieten.

Auch hierzulande wäre es dringend notwendig mehrere Maßnahmenpakete mit unterschiedlichen Inhalten zur Stärkung der Reparaturfähigkeit und Langlebigkeit von Produkten zu entwickeln.

Antrag 12 / Digitale Grundbildung als Gegenmaßnahme zu Hass im Netz

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung, insbesonders den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Dr. Heinz Faßmann, auf, Schritte zu setzen, um die Lerninhalte in dem derzeit an Schulen startenden neuen Unterrichtsfach „Digitale Grundbildung“ um präventive Maßnahmen und Methoden gegen „Hass im Netz“ zu erweitern.

Eine der Schattenseite der Digitalisierung und eines der großen Problemfelder im Zusammenhang mit dem Internet sind stark zunehmende Hass-Äußerungen in Form von Hasspostings, Cyber-Mobbing und auch Fake News (siehe z.B. Rassismus-Report des Vereins Zara 2015, 2016). Hass und Beleidigungen können unter dem scheinbaren Schleier der Anonymität über das Internet verbreitet werden.

Es gibt bereits etliche facheinschlägige Beratungsstellen (z.B. „Rat auf Draht“, der Internet-Ombudsmann und die neu errichtete Beratungs- und Meldestelle „#GegenHassimNetz“), die sich dieses Problemfeldes annehmen.

Seit 2013 gibt es auch eine Kampagne des Europa-Rats mit den Titel „No Hate Speech Movement“; sie wird in Österreich durch das Bundesministerium für Familien und Jugend unterstützt.

Hasspostings können auch gesetzlich verfolgt werden – es gibt bereits mehrere anwendbare Straftatbestände:

• Verhetzung
• Üble Nachrede
• Beleidigung
• Verleumdung
• Kreditschädigung
• Gefährliche Drohung
• Nötigung
• Cyber-Mobbing-Paragraph
• Verstoß gegen das Verbotsgesetz

Eine aktuelle Studie der AK Steiermark zum Thema Cyber-Mobbing hat gezeigt, dass in Schulen Cyber-Mobbing ein sehr bekanntes Phänomen ist – 2/3 der befragten SchülerInnen kennen Cyber-Mobbing-Fälle in ihrem näheren Umfeld und über 70% wünschen sich ein Unterrichtsfach zum Thema „Medienverhalten“. ExpertInnen empfehlen präventive Maßnahmen gegen „Hass im Netz“ als allerwichtigste Gegenstrategie.

Seit 2 Monaten gibt es an ungefähr 170 Schulen in Österreich als Pilotprojekt die verbindliche Übung „Digitale Grundbildung“. Ab dem nächsten Schuljahr wird es dieses Schulfach in allen österreichischen Schulen für 10- bis 14-Jährige geben. Durch dieses neue Schulfach sollen Schülerinnen „zukunftsfit“ gemacht werden, so die bisherige Bildungsministerin Dr. Hammerschmied.

Als vorbeugende Maßnahmen gegen das Phänomen „Hass im Netz“ wäre es sinnvoll, im Rahmen des neu geschaffenen Unterrichtsfaches „Digitale Grundbildung“ nunmehr spezielle Unterrichtseinheiten vorzusehen, um

• Bewusstseinsbildung auszubauen und zu vertiefen
• Verantwortung bei Postings bewusst zu machen
• Folgen des Handelns in Sozialen Medien abzuschätzen
• gewaltfreie Kommunikation zu erlernen

Diese Themen sind im Lehrplan dieses Schulfaches derzeit nicht enthalten.

Antrag 11 / Direktvergabemöglichkeit durch die Vergaberechtsnovelle nutzen

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag einstimmig angenommen

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die ihnen gegebenen Möglichkeiten der Direktvergabe auch entsprechend zu nutzen.
Gleichzeitig wird die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Inhalte der Novelle bekannt machen.

Das Vergabegesetz sieht in seiner jüngsten Novellierung anstelle des Billigstbieter-Prinzips das Bestbieter-Prinzip vor. Dieses Prinzip soll künftig bei Ausschreibungen von personenbezogenen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, bei Bewachung und Reinigung sowie beim öffentlichen Straßenpersonenverkehr zur Anwendung kommen.

Für die Vergabe der Verkehrsdienstleistungen bedeutet dies, dass Städte, Länder und Gemeinden weiterhin die Wahlfreiheit haben, ob sie Eisenbahnverkehrsleistungen – egal ob Straßenbahnen, U-Bahnen oder Haupt-und Nebenbahnen – an die Unternehmen direkt vergeben oder ausschreiben. Nur so können faire Wettbewerbsbedingungen für die heimischen Bahnen gegenüber ausländischen Billiganbietern geschaffen werden.

Wir begrüßen den Beschluss der Vergaberechtsnovelle. Durch die Vergaberechtsnovelle besteht eine bessere Möglichkeit regionale Arbeitsplätze zu fördern. Die Novelle hat diese Spielräume sowohl für Bund als auch für die Länder geschaffen.

Antrag 10 / Presse-Vertriebsförderung an Qualitätskriterien binden

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB: ja
FSG, FA: für Zuweisung

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, ein Fördersystem für Medien einzurichten, das klare Qualitätskriterien für die Zuteilung von jeglichen Förderungen (dies schließt eine Vertriebsförderung mit ein) vorsieht.
Diese Qualitätskriterien sollten sein:

  • Das teilnehmende Medium muss Mitglied des Presserats sein,
  • Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten für MitarbeiterInnen/KorrespondentInnen müssen gegeben sein,
  • sowie generell gute arbeitsrechtlich abgesicherte Arbeitsbedingungen.

Österreichische Tages- und Wochenzeitungen können sich gemäß dem sogenannten Presseförderungsgesetza aus dem Jahr 2004 um Förderungen bewerben. Diese Förderungen verteilen sich auf „Vertriebsförderung“, „Besondere Förderung“ sowie „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“.

Insgesamt wurde im Jahr 2017 ein Betrag in Höhe von 2.097.900,- Euro aufgeteilt auf 11 Tageszeitungen an Vertriebsförderung ausgeschüttet(1). Die Vertriebsförderung sieht in der derzeitigen Form allerdings keinerlei Kriterien vor, die sich an die journalistische Qualität der antragstellenden Zeitung richtet. Qualitätsjournalismus stellt jedoch einen enorm wichtigen Beitrag zur Demokratie dar. Um ein solches Demokratieverständnis aufrecht zu erhalten ist es wichtig in Medien zu investieren, deren MitarbeiterInnen sich einem qualitativen journalistischen Auftrag verpflichtet sehen.

Der Presserat, der sich nach eigenen Angaben „als moderne Selbstregulierungseinrichtung im Pressebereich, die der redaktionellen Qualitätssicherung sowie der Gewährleistung der Pressefreiheit dient“, sieht, hat mit seinem sogenannten „Ehrenkodex“ eine Grundlage für die publizistische Arbeit aufgestellt. „Dieser beinhaltet Regeln für die tägliche Arbeit der Journalisten, die die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen.“

(1) Quelle: https://www.rtr.at/de/ppf/VertPF2017

Antrag 09 / Sicherheitspaket: Totale Videoüberwachung für alle?

der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

zur 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. Juni 2018

Antrag mehrheitlich angenommen
FSG: ja
ÖAAB: für Zuweisung
FA: nein

Antragsbehandlung im Vorstand

Die 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, die Gesetzesvorhaben ihres Sicherheitspakets in allen Belangen zu überdenken.
Insbesondere gilt dies für die Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung, da sie unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte der österreichischen Bevölkerung enthalten.
Die bisher bekannten Änderungsvorhaben sind die Vorbereitungen zu einem totalitären Überwachungsstaat und sind auf das entschiedenste abzulehnen!

Um das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu befriedigen, versucht die Bundesregierung die Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden stark auszuweiten. Das im Februar 2018 vorgestellte „Sicherheitspaket“ beinhaltet Änderungen der Strafprozess- und Straßenverkehrsordnung, des Staatsanwaltschafts-, Telekommunikations- und des Sicherheits-polizeigesetzes. Mit diesen Änderungen sind zahlreiche Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung verbunden.

Als eine der vielen vorgesehenen Maßnahmen soll hier nur auf die geplante Ausweitung der Videoüberwachungsmöglichkeiten eingegangen werden. Zusätzlich zur bereits bestehenden Videoüberwachung sind eine Herausgabepflicht von Videomaterial sowie die Möglichkeit des Direktzugriffs und des Echtzeitstreamings bei Live-Kameras vorgesehen:
Videomaterial von privaten oder öffentlichen Aufzeichnungen soll auf Verlangen unverzüglich den Sicherheitsbehörden zu übergeben sein. Vorgesehen ist eine Aufbewahrungsfrist von personenbezogenem Bildmaterial von zwei Wochen. Diese auf Vorrat gesammelten personenbezogenen Bilddaten unterliegen keinem gerichtlichen Rechtsschutz.
Außerdem dürfen Sicherheitsbehörden laut Gesetzesentwurf auf Überwachungskameras (per Livestream) zugreifen, wenn das technisch möglich ist.

Diese Maßnahme ermöglicht eine flächendeckende, unterschiedslose und verdachtsunabhängige Überwachung des öffentlichen Raumes ohne vorherige richterliche Bewilligung.
Weiters ist im Gesetzesentwurf beim Straßenverkehr eine systematische Erfassung der Fahrzeugkennzeichen, der Fahrzeugfarbe, der Fahrzeugmarke, der Fahrzeugtype und von Informationen zur Person des Fahrzeuglenkers (über Gesichtserkennungssoftware) vorgesehen. Aufgrund dieser personenbezogenen Verkehrsdaten können sehr einfach Bewegungsprofile von VerkehrsteilnehmerInnen erstellt werden. Damit wird eine flächendeckende, unterschiedslose und verdachtsunabhängige Vollüberwachung der österreichischen Straßen ermöglicht.
Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass verstärkte Videoüberwachung des öffentlichen Raumes keine tatsächliche Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung bringt. Videoüberwachung beeinflusst nur das subjektive Sicherheitsgefühl, verursacht aber hohe Kosten und ist ein erheblicher Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte.