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Antrag 09 – Verbindlichkeit schaffen – bundesweite Energieraumplanung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, Regelungen zur bundesweiten Energieraumplanung vorzulegen. Der Bund soll dabei Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, die Harmonisierung der Ausbauziele in den Bundesländern voranzutreiben und mit Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festzulegen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie die Öffentlichkeit in allen Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden kann.

Die aktuelle Energiekrise verlangt viele kurzfristige Lösungen. Doch zeigt sie uns auch gut auf, was in der Vergangenheit verabsäumt wurde, um eine nachhaltige Energiewende zu vollziehen. Denn um die Biodiversitäts- und Klimakrise zu bekämpfen, benötigt es sowohl eine Reduktion des Energieverbrauchs als auch einen Umbau des Energiesystems.

Für den Umbau des Energiesystems fehlt ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen! Das zeigt sich in vielen Projekten, die durch die unterschiedlichen Verfahren in den Bundesländern wesentlich langsamer umgesetzt werden, beispielsweise bei der Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken: Einige Bundesländer haben mit eigenen Energieraumplänen Flächen festgelegt und vorgeprüft, in anderen Bundesländern gibt es keine Energieraumplanung. Oft braucht es auch eine eigene Widmung der Gemeinde und eine Genehmigung des Landes. Viele Hürden, die oft dazu führen, dass Projekte durch falschen Informationsstand oder Argumentation abgelehnt oder verlangsamt werden oder erst sehr spät geeignete Alternativen gesucht werden. Um das zu verhindern, sind Aufklärung und frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei der Planung notwendig.

Für eine bundesweite Energieraumplanung fehlt die Verbindlichkeit bereits im Planungsstadium. Eine Verbindlichkeit, die notwendig ist, um die Wende von fossiler Energie hin zu erneuerbaren Energieträgern zu meistern. Eine Verbindlichkeit, die uns helfen wird, die Klimaziele zu erreichen.

Bundeskompetenzen für Raumordnung
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energieträger scheitert derzeit an einer koordinierten und ambitionierten Energieraumplanung der Länder, welche teilweise keine raumbezogenen Vorgaben zur Standorteignung setzen und entsprechende Flächen für erneuerbare Energieträger nicht ausweisen. Es braucht daher mutige politische Schritte und eine stärkere Verschränkung von Energiepolitik und Raumplanung. Der Bund muss Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.

Harmonisierung der Ausbauziele in Bundesländern

Die Ausbauziele des Bundes von 11 TWh für Photovoltaik und 10 TWh für Windkraft bis 2030 werden in den Energieraumplanungen der Bundesländer nicht abgebildet und müssen dringend harmonisiert werden. Hier könnte der Bund im Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festlegen, aber auch eine Einigung durch die Bundesländer im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) oder durch eine Art 15a B-VG Vereinbarung ist möglich.

Frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei Planung

Die Öffentlichkeit muss in alle Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden. Das ist gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich, um potenziellen Zielkonflikten entgegenzuwirken, Verständnis für den notwendigen Ausbau zu generieren und damit die Akzeptanz von Anlagen zu erhöhen. Auch hier braucht es einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Prozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Antrag 08 – Energieversorgung sichern!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert, dass auf europäischer Ebene der Energiecharta-Vertrag beendet wird.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, eine zentrale Koordinationsstelle zur Erfüllung der oben genannten Aufgaben einzurichten.

Ausgegliederte Unternehmen sind abhängig von öffentlichen Mitteln, beauftragt gewinnorientiert zu wirtschaften und gesetzlich verpflichtet zur Teilnahme an Börsen-, Aktien- oder Wertpapiermärkten. Zur Absicherung ihrer Liefermengen planen Energieversorgungsunternehmen 1–2 Jahre voraus, Kraftwerke mit konstanter Leistung bieten ihr Produktionsvolumen auch für 1–2 Jahre im Voraus an und zwar über Energiehandelsbörsen wie EEX – European Energy Exchange in Leipzig. Eine Preisgarantie für künftige Energieabnehmer*innen gibt es nicht, deshalb ist mit finanziellen Sicherheitsleistungen die Option auf Lieferungen bei schwankenden Preisen zu gewährleisten. Diese Problemstellung hat vor wenigen Wochen der Energieversorger Wien Energie deutlich aufgezeigt.

Die Vorteile einer freien Anbieterwahl in einem liberalisierten Energiemarkt sind für Stromkonsument*innen derzeit nicht gegeben, weil der Wettbewerb unter Lieferant*innen vollkommen zum Erliegen gekommen ist. Die Großhandelspreise steigen weiter und Strompreiserhöhungen sind aufgrund der liberalen Ausgestaltung vieler Lieferverträge ohne politische Eingriffe vorprogrammiert.

Auf EU-Ebene muss daher in unmittelbarer Zukunft die Abkoppelung der Strom- von den Gaspreisen gelingen und das Merit-Order-Prinzip, das vorgibt, dass das teuerste Kraftwerk am Markt den Preis für Energie bestimmt, ist aufzugeben. Das schränkt einerseits die hohen Windfall-Profits (Marktlagen- bzw. Zufallsgewinne) von Billigstromerzeugenden ein, bringt aber andererseits den Energiemarkt wieder auf den Boden der Realität zurück. Mit einer Entkoppelung der Energiepreisgestaltung von Finanzmarktvorgaben und einer Aufhebung des Zwanges zum Börsenhandel kann es gelingen, Strompreise wieder an die tatsächlichen Erzeugungskosten anzupassen, und das Modell des Abschlusses von soliden Verträgen zwischen Energieerzeugern und -versorgern wird Standard. Der ursprünglichen Idee, auf dem freien Energiemarkt einen Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien zu bieten, kämen wir so als EU aber auch national wieder näher. Die EU-Staaten müssen gemeinsam den New Green Deal umsetzen! Dazu wird es notwendig sein, den Energiecharta-Vertrag (ECV) zu beenden. Dieses multilaterale Abkommen über Handel und Investitionen im Energiebereich schützt Investitionen in fossile Energieträger und enthält Sonderklagerechte für Konzerne, behindert so die Klimawende massiv und widerspricht den Zielen aus dem Pariser Klimaabkommen. Österreich kann – so wie Italien schon 2016 – auch als einzelnes Land aus dem ECV aussteigen.

In Österreich muss eine zentrale, bundesweit zuständige Koordinationsstelle für die Energieversorgung eingerichtet werden. Die Aufgaben dieser Koordinationsstelle sollten insbesondere umfassen:
• die Überwachung des österreichischen Energiemarktes,
• eine transparente und für alle leistbare Energiepreisgestaltung,
• die gerechte Umverteilung von Windfall-Profits (= Übergewinnen) vor deren endgültiger Abschaffung,
• die Koordination und den raschen Ausbau von klimasicheren Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem gesamten Bundesgebiet unter aktiver Einbindung und fairer Beteiligung der Zivilgesellschaft,
• die Herstellung von flächendeckender Netzwerkanbindung und den Ausbau klimawirksamer Infrastruktur vom Haushalt bis zum Großbetrieb,
• die Entwicklung von Speicherkraftwerken zur Folgenutzung von Batterien und anderen energietechnisch verwertbaren Abfällen sowie die Unterstützung bei der Errichtung von Stromspeichern in Haushalten, die Photovoltaikanlagen anschaffen,
• den Ausbau von Kreislaufwirtschaft in allen Produktions- und Dienstleistungsbereichen und in Produktverwertungsketten,
• die Einrichtung von unabhängigen und mobilen Energieberatungsstellen, die Informationen bereitstellen für Einzelpersonen, Haus- und Dorfgemeinschaften sowie für Betriebe und Unternehmen,
• die Organisation und Begleitung eines wirksamen Ausstiegs aus fossilen Energien,
• die Einrichtung von Energie- und Klimahilfsfonds, die die dringend notwendige Klimawende in Österreich unterstützend begleiten.

Antrag 07 – Solidarstaat fair sichern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert somit in allen Wirtschaftsbereichen, in denen Geld verdient wird, Steuern auf Wertschöpfung, in der Höhe des jetzigen Spitzensteuersatzes der Lohnsteuer.
  • Die Arbeiterkammer Wien tritt im Gegenzug für eine sofortige Senkung der Lohnsteuer und damit für eine steuerliche Entlastung der arbeitenden Menschen ein.
  • Die Arbeiterkammer Wien macht sich für eine Umkehr des Spitzensteuersatzes stark. Arbeit wird mit maximal 27,5% bis zu Höchstbemessungsgrundlage besteuert, jede weitere Wertschöpfung mit 55%.

Menschen, die sich in Österreich heimisch fühlen und einer unselbstständigen Beschäftigung nachgehen, sind die Träger des Solidarstaates. Der größte Teil der Steuereinnahmen Österreichs stammt aus der Umsatzsteuer (ehemals Mehrwertsteuer) und der Lohnsteuer. Beide betrugen 2020 ca. jeweils ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen Österreichs.

Die Steuersätze für unselbstständig Beschäftigte und Lohneinkommen sind hoch, der Grenzsteuersatz liegt bei bis zu 55% des Einkommens. Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Aktiengewinne sind mit maximal 27,5% besteuert. Der maximale Steuersatz ist hier also halb so hoch wie jener für Arbeitseinkommen.
Dass die hohe Besteuerung von nichtselbstständiger Arbeit jedoch bereits anachronistisch ist, verdeutlicht der Umstand, dass Geld schon längst nicht mehr nur durch von Menschen verrichtete Arbeit lukriert wird. Denn in vielen Bereichen der Produktion wurde die Lohnarbeit durch die Einführung von automatisierten Systemen obsolet. Zu den Profiteuren des Sozialstaates gehören allerdings auch jene Personen, die ihre Einkommen aus Finanztransaktionen, automatisierten Produktionen, Aktiengewinnen etc. erzielen und keine Lohnsteuer zahlen.

Um die Finanzierung des Solidarstaates sicher zu stellen und die Senkung der Lohnsteuer zu ermöglichen, ist daher die Einführung neuer Steuern, wie jene auf Wertschöpfung, unerlässlich. Die Wertschöpfungssteuer soll in ihrer Höhe am Spitzensteuersatz der Lohnsteuer orientiert und nicht steuerbegünstigt sein sowie in allen Wirtschaftsbereichen erhoben werden. Die Einführung von Steuern auf Wertschöpfung wäre somit ein großer Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit.

Antrag 06 – Pflegereform

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien setzt sich für eine Ausdehnung der Gehaltszuschüsse auf alle Bereiche des Sozial- und Gesundheitssystems ein – Gesundheit, Soziales und Pflege.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel, der sowohl quantitativ als auch qualitativ die Basis für eine umfassenden Pflegereform sein soll. Pflege darf nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss als ein Teil des Gesundheits- und Sozialbereichs gesehen werden.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert Ausbildungen in all diesen Bereichen gleichermaßen zu fördern und tritt damit der Problematik des Auseinanderdriftens der unterschiedlichen Berufsgruppen entgegen.

Auch wenn mit der Pflegereform 2022 wichtige Schritte zur Verbesserung der Situation eingeleitet wurden, gibt es dennoch nach wie vor in vielen Bereichen massiven Reformbedarf. Geplant ist es die Einkommensstruktur für den Pflegebereich und die Sozialbetreuungsberufe inklusive den Heimhilfen zu verbessern. Nicht berücksichtigt wurde jedoch die Tatsache, dass das Sozial- und Gesundheitswesen ein dicht vernetztes System mit verschiedensten Dienstleistungen im intra- und extramuralen Bereich ist. Therapeutische Angebote beispielsweise zielen mit ihren Präventionsangeboten darauf ab, Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und damit den Bedarf von Akut- und Langzeitpflege zu reduzieren. Kolleg*innen in diesem Bereich sind wie der Pflegebereich von einer extremen Arbeitsverdichtung und einer geringen Entlohnung betroffen. Deshalb braucht es auch hier eine Attraktivierung der unterschiedlichen Berufe. Ein gut funktionierendes Gesundheitssystem braucht das Wechselspiel der verschiedenen Berufsgruppen. Essentiell dafür ist ein Personalschlüssel, der sowohl qualitativ als auch quantitativ Pflege, Betreuung und soziale Unterstützung gewährleistet. Das heißt der Mensch mit einem Unterstützungsbedarf bekommt diese von der Berufsgruppe, die aufgrund der entsprechenden Ausbildung bestmöglich in der Lage ist zu helfen und das in der entsprechenden Quantität. Das erspart unnötiges Leid und letztendlich auch höhere Kosten durch Fehlbehandlungen.

Antrag 05 – Gleicher Gehaltsbonus für alle im Behindertenbereich tätigen Arbeitnehmer*innen!

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den gleichen Gehaltsbonus 2022 und 2023 für alle im Behindertenbereich tätigen Arbeitnehmer*innen!

Der erste Teil des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (Pflegereform) soll nun, nach der Entscheidung, die im Zuge der Sitzung der Landessozialreferent*innen mit dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Johannes Rauch, getroffen wurde, noch bis Ende 2022 umgesetzt werden. Laufende Gehaltszuschüsse sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

Ursprünglich waren von der Pflegereform nur die Arbeitnehmer*innen betroffen, die einschlägige Pflegausbildungen vorzuweisen haben. Nach zahlreichen politischen Stellungnahmen der Gewerkschaften und der Arbeitgeber*innen aus dem Behindertenbereich zum Gesetzesentwurf wurde der Behindertenbereich doch und zwar in folgender Form in dieses Gesetz aufgenommen:

Nur die Arbeitnehmer*innen aus dem Behindertenbetreuungsbereich, die Ausbildungen aus dem „neuen“ Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz (2008) absolviert haben (Fachsozialbetreuer*innen [FSB], diplomierte Fachsozialbetreuer*innen [DFSB], sollen analog dem Pflegebereich den Gehaltsbonus 2022 und 2023 erhalten.

Tatsache ist aber, dass nur ca. 45% der Arbeitnehmer*innen, die im Behindertenbetreuungsbereich tätig sind, diese Ausbildungsabschlüsse nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz vorweisen können.
Die restlichen 55% der Arbeitnehmer*innen, welche exakt dieselben pflegerischen, betreuenden, begleitenden Tätigkeiten im Behindertenbetreuungsbereich durchführen und andere Ausbildungen vorweisen, werden in diesem Gesetz nicht berücksichtigt.

Folgende Berufsausbildungen sind unter diesen 55% subsumiert: Behindertenbetreuer*innen und diplomierte Behindertenbetreuer*innen nach alter Ausbildungsordnung (vor 2008), Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen (DSA, BA [FH], MA [FH]), Pädagog*innen (alte und neue Studienordnung), Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen.
Genau dieser multiprofessionelle Einsatz von Arbeitnehmer*innen im Behindertenbetreuungsbereich hat dazu geführt, dass die Einstufung im SWÖ-KV vorwiegend tätigkeitsbezogen und nicht ausbildungsbezogen vorgenommen wird.

Die Ausbildungskapazitäten nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz sind nicht ausreichend, um den großen Bedarf an professionellen Kräften im Wiener Behindertenbereich (ca. 5500–6000 Arbeitnehmer*innen) abdecken zu.
Wenn das Gesetz wie vorgesehen umgesetzt wird, werden nicht nur die Spaltung der Belegschaften, sondern auch ein weiterer Attraktivitätsverlust des gesamten Behindertenbetreuungsbereichs spürbare Folgen davon sein. Auch im Behindertenbetreuungsbereich ist seit Herbst 2020 der Personalmangel deutlich spürbar, der zu einer steigenden Belastung der in den Einrichtungen verbliebenen Belegschaften geführt hat.