Antrag 09 – Verbindlichkeit schaffen – bundesweite Energieraumplanung

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, Regelungen zur bundesweiten Energieraumplanung vorzulegen. Der Bund soll dabei Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, die Harmonisierung der Ausbauziele in den Bundesländern voranzutreiben und mit Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festzulegen.
  • Die Arbeiterkammer Wien fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, wie die Öffentlichkeit in allen Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden kann.

Die aktuelle Energiekrise verlangt viele kurzfristige Lösungen. Doch zeigt sie uns auch gut auf, was in der Vergangenheit verabsäumt wurde, um eine nachhaltige Energiewende zu vollziehen. Denn um die Biodiversitäts- und Klimakrise zu bekämpfen, benötigt es sowohl eine Reduktion des Energieverbrauchs als auch einen Umbau des Energiesystems.

Für den Umbau des Energiesystems fehlt ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen! Das zeigt sich in vielen Projekten, die durch die unterschiedlichen Verfahren in den Bundesländern wesentlich langsamer umgesetzt werden, beispielsweise bei der Errichtung von Windparks oder Sonnenkraftwerken: Einige Bundesländer haben mit eigenen Energieraumplänen Flächen festgelegt und vorgeprüft, in anderen Bundesländern gibt es keine Energieraumplanung. Oft braucht es auch eine eigene Widmung der Gemeinde und eine Genehmigung des Landes. Viele Hürden, die oft dazu führen, dass Projekte durch falschen Informationsstand oder Argumentation abgelehnt oder verlangsamt werden oder erst sehr spät geeignete Alternativen gesucht werden. Um das zu verhindern, sind Aufklärung und frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei der Planung notwendig.

Für eine bundesweite Energieraumplanung fehlt die Verbindlichkeit bereits im Planungsstadium. Eine Verbindlichkeit, die notwendig ist, um die Wende von fossiler Energie hin zu erneuerbaren Energieträgern zu meistern. Eine Verbindlichkeit, die uns helfen wird, die Klimaziele zu erreichen.

Bundeskompetenzen für Raumordnung
Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energieträger scheitert derzeit an einer koordinierten und ambitionierten Energieraumplanung der Länder, welche teilweise keine raumbezogenen Vorgaben zur Standorteignung setzen und entsprechende Flächen für erneuerbare Energieträger nicht ausweisen. Es braucht daher mutige politische Schritte und eine stärkere Verschränkung von Energiepolitik und Raumplanung. Der Bund muss Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und -gesetzen zu befolgen haben. Das kann durch die Aufnahme der Raumordnung in der Grundsatzgesetzgebung des Bundes nach Art 12 B-VG erfolgen.

Harmonisierung der Ausbauziele in Bundesländern

Die Ausbauziele des Bundes von 11 TWh für Photovoltaik und 10 TWh für Windkraft bis 2030 werden in den Energieraumplanungen der Bundesländer nicht abgebildet und müssen dringend harmonisiert werden. Hier könnte der Bund im Rahmen der Grundsatzgesetzgebung Ausbauziele für die Bundesländer festlegen, aber auch eine Einigung durch die Bundesländer im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) oder durch eine Art 15a B-VG Vereinbarung ist möglich.

Frühzeitige Öffentlichkeitseinbindung bei Planung

Die Öffentlichkeit muss in alle Energieraumplanungen frühzeitig, umfassend und auf nachvollziehbare Weise eingebunden werden. Das ist gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien wesentlich, um potenziellen Zielkonflikten entgegenzuwirken, Verständnis für den notwendigen Ausbau zu generieren und damit die Akzeptanz von Anlagen zu erhöhen. Auch hier braucht es einheitliche Vorgaben zur Ausgestaltung des Prozesses und der Öffentlichkeitsbeteiligung.

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