Antrag 07 – Solidarstaat fair sichern

der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 178 Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 09. November 2022

Die 178. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:

  • Die Arbeiterkammer Wien fordert somit in allen Wirtschaftsbereichen, in denen Geld verdient wird, Steuern auf Wertschöpfung, in der Höhe des jetzigen Spitzensteuersatzes der Lohnsteuer.
  • Die Arbeiterkammer Wien tritt im Gegenzug für eine sofortige Senkung der Lohnsteuer und damit für eine steuerliche Entlastung der arbeitenden Menschen ein.
  • Die Arbeiterkammer Wien macht sich für eine Umkehr des Spitzensteuersatzes stark. Arbeit wird mit maximal 27,5% bis zu Höchstbemessungsgrundlage besteuert, jede weitere Wertschöpfung mit 55%.

Menschen, die sich in Österreich heimisch fühlen und einer unselbstständigen Beschäftigung nachgehen, sind die Träger des Solidarstaates. Der größte Teil der Steuereinnahmen Österreichs stammt aus der Umsatzsteuer (ehemals Mehrwertsteuer) und der Lohnsteuer. Beide betrugen 2020 ca. jeweils ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen Österreichs.

Die Steuersätze für unselbstständig Beschäftigte und Lohneinkommen sind hoch, der Grenzsteuersatz liegt bei bis zu 55% des Einkommens. Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Aktiengewinne sind mit maximal 27,5% besteuert. Der maximale Steuersatz ist hier also halb so hoch wie jener für Arbeitseinkommen.
Dass die hohe Besteuerung von nichtselbstständiger Arbeit jedoch bereits anachronistisch ist, verdeutlicht der Umstand, dass Geld schon längst nicht mehr nur durch von Menschen verrichtete Arbeit lukriert wird. Denn in vielen Bereichen der Produktion wurde die Lohnarbeit durch die Einführung von automatisierten Systemen obsolet. Zu den Profiteuren des Sozialstaates gehören allerdings auch jene Personen, die ihre Einkommen aus Finanztransaktionen, automatisierten Produktionen, Aktiengewinnen etc. erzielen und keine Lohnsteuer zahlen.

Um die Finanzierung des Solidarstaates sicher zu stellen und die Senkung der Lohnsteuer zu ermöglichen, ist daher die Einführung neuer Steuern, wie jene auf Wertschöpfung, unerlässlich. Die Wertschöpfungssteuer soll in ihrer Höhe am Spitzensteuersatz der Lohnsteuer orientiert und nicht steuerbegünstigt sein sowie in allen Wirtschaftsbereichen erhoben werden. Die Einführung von Steuern auf Wertschöpfung wäre somit ein großer Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit.

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