Alle Beiträge von Walther Moser

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 5

Antrag 5

an die 4. Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Medikamente – künstlich knapp gehalten

Wie alle aus den Medien hören können, sind Medikamente gegen die Pandemie ein knappes Gut.

Diese Medikamente und Impfungen können Menschen vor schweren und tödlichen Erkrankungen schützen. Patente schützen die Interessen von Investoren.

Im Falle von Covid-Impfstoffen steht der Schutz der Patente dem Schutz der Weltbevölkerung während der Pandemie entgegen.

Würde es allen Ländern erlaubt, COVID-Impfstoffe nach ihren Möglichkeiten zu produzieren, dann wären COVID-Impfstoffe nicht so knapp.

Es würden weniger Menschen aufgrund von COVID-Erkrankungen sterben und die Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens könnten rascher aufgehoben werden.

Indien und Südafrika haben vor Monaten einen Vorschlag bei der Welthandelsorganisation WTO eingereicht, dass die Patentrechte für unentbehrliche Covid-19-Medikamente und -Impfungen während der Pandemie ausgesetzt werden. Diese beiden und viele weitere ärmere Länder würden gerne selbst Impfstoffe produzieren, um den Preis für die Impfdosen für sie leistbar zu machen und effektiver gegen die Pandemie vorgehen zu können.

Der Vorschlag zur effektiven Pandemiebekämpfung wurde in den Sitzung des zuständigen Gremiums (TRIPS-Rat) bei der WTO von reichen Ländern – darunter die EU unterstützt von Österreich – bisher blockiert.

Dazu kommt, dass die Impfungen in großen Teilen mit öffentlichen Geldern entwickelt wurden. In den bereits zugelassenen Impfstoffen stecken Milliarden Euro an öffentlichen Forschungsgeldern! Auch Österreich hat die Entwicklung mit vielen Millionen Euro gefördert.

Eine vorübergehende Freigabe der Patente ist in der aktuellen Ausnahmesituation dringend notwendig, um viele Menschenleben zu retten und die Pandemie rascher zu beenden.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, sich aktiv für die Aussetzung der Patente für Covid-19-Impfungen, -Medikamente und medizinischer Ausrüstung einzusetzen, um die Pandemie effektiver zu bekämpfen und Menschenleben weltweit zu retten.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, den 6. Mai 2021

Vollversammlung Mai 2021 – Antrag 6

Antrag 6

An die Vollversammlung vom 6. Mai 2021

der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Mitbestimmung für Betriebsräte im Universitätsrat!

Die umfangreichen Rechte der Mitwirkung und das Stimmrecht von Betriebsräten in Aufsichtsräten von Betrieben sind in § 110 ArbVG geregelt.

Analog dazu erfüllt der Universitätsrat die Aufgaben eines Aufsichtsrats an Universitäten. In den letzten Jahren hat der Universitätsrat im Zusammenwirken mit den beiden anderen universitären Leitungsorganen, Senat und Rektorat, zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Die Zusammensetzung des Universitätsrates ist derzeit jedoch nicht geeignet, die Interessensvertretung des Universitätspersonals adäquat zu gewährleisten. Daher ist es erforderlich, dass die Betriebsräte der Universitäten Vertreterinnen mit Sitz und Stimme in die Universitätsräte entsenden können. Nur so sind Kontrollfunktion, Interessensausgleich und Mitbestimmung für das Universitätspersonals möglich.

Vor allem Universitäten kommt eine besondere Vorbildfunktion in der Gesellschaft zu. Die weitergehende Stärkung der Betriebsräte durch das Stimmrecht im Universitätsrat und die damit verbundene weitergehende Demokratisierung der Universitäten wird daher auch die Universitäten und deren Reputation in der Gesellschaft weiter stärken.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die Bundesregierung auf, im Universitätsgesetz Sitz und Stimme für die Betriebsräte der Universitäten zu verankern.

Für die Fraktion der AUGE/UG

DI Sandra Hofmann Graz, am 6. Mai 2021

Vollversammlung Mai 2021 – Gemeinsame Resolution

GEMEINSAME RESOLUTION
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die
digitalisierte Arbeitswelt.

Die von der AK Steiermark in Auftrag gegebene Studie „Die über 40-jährigen Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer und ihr digitaler Arbeitsalltag“ zeigt, wie sich im Speziellen die  Corona-Krise auf den Arbeitsalltag älterer Arbeitnehmerinnen ausgewirkt hat. Das neue Virus Covid-19 hat nicht nur die Digitalisierung beschleunigt, sondern auch bei älteren Arbeitnehmerinnen Verunsicherung im Beruf und in ihrem Arbeitsleben hervorgerufen.

64 % der Befragten geben an, dass sich ihr Arbeitsalltag grundlegend verändert hätte. Mehr PC-Arbeit, automatisierte Abläufe und digitalisierte Prozesse sind die Hauptnennungen. Damit verbunden veränderte sich auch die Teamarbeit, als negative Folgen werden eine höhere Fluktuation, „jede/r schaue nur auf sich“ und weniger persönliche Kontakte genannt.

Im Zuge der Corona-Krise waren mehr als 40 % der Befragten im Homeoffice, mehr als 20 % geben an, dass während der Corona-Zeit sowohl im privaten als auch beruflichen Umfeld Denunzierungen stattgefunden hätten und sie von einem Zunehmen in der Zukunft ausgingen. 40 % der Befragten empfinden die Belastungen im Arbeitsalltag als hoch bzw. sehr hoch: diese Belastungen schlagen sich im beruflichen, privaten als auch im gesundheitlichen Bereich nieder. Stress, Schlafstörungen, Müdigkeit bis hin zu Depressionen werden als Auswirkungen genannt.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf,

  • Unterstützungsangebote für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im digital-technologischen Bereich anzubieten (z. B. Weiter-bildungsmaßnahmen mit altersgerechter Didaktik),
  • Schulungen und Fortbildungen im Bereich Resilienz, Achtsamkeit und Zivilcourage zu forcieren,
  • sozial gestaffelte Förderungen für Weiterbildungen im digitalen Kompetenzbereich anzubieten,
  • Teambuildingsmaßnahmen und Mentoring-Programme zu fördern.

Graz, 29. April 2021

Für die FSG, Alexander Lechner e.h
Für den OAAB-FCG,  Günther Ruprecht e.h
Für die FA-FPÖ,  Mag. Harald Korschelt e.h.
Für die AUGE/UG, DI Sandra Hofmann e.h
Für den GLB-KPÖ, Kurt Luttenberger e.h.

AUGE-Steiermark-Landesversammlung am 07. April 2021

Tagesordnung Landesversammlung

AUGE/UG Stmk
07. April 2021 / 17:30 Uhr / Online

Der Vorstand der AUGE Steiermark lädt ein zur AUGE-Steiermark-Landesversammlung 2021.

Wegen Corona-Regelungen und Beschränkungen physischer Treffen findet die Landesversammlung online statt, am 07. April 2021 ab 17:30 Uhr.

Die Teilnehmer*innen melden sich an der Landesversammlung bitte per Email an: stmk@auge.or.at

Die Teilnehmer*innen erhalten den Zugang zur virtuellen Landesversammlung per Email.

Alle Wahlen werden mit Online Verfahren, bzw. telefonisch durchgeführt. Wir bitten darum, auch telefonisch während der Landesversammlung erreichbar zu sein.

  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beschluss des Antrags zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung
    a. Beschluss des Antrags
    b. Beschluss des Antrages, siehe unten
  3. Inhaltlicher Rechenschaftsbericht Mai 2019 bis März 2021
  4. Finanzieller Rechenschaftsbericht 2019 und 2020
  5. Genehmigung des Rechnungsabschlusses und des Berichtes der Landeskontrollgruppe
  6. Entlastung der Mitglieder des Landesvorstandes
  7. Wahl des Landesvorstands
    a. Wahl LandesvorsitzendeR
    b. Wahl LandesvorsitzendeR Stellevertreter*in
    c. Wahl Finanzreferent*in
    d. Wahl FinanzreferentIn Stellevertreter*in
    e. Wahl Landeskontrollgruppe
  8. Deligierte für Gremien
    a. Bestätigung Delegierte für Gremien auf Bundesebene
    b. Bestätigung Delegierte für Landes-UG-Gremien
    c. Bestätigung Delegierte für Landesgewerkschaftsgremien
  9. Allfälliges

Antrag zum Ablauf der virtuellen Generalversammlung:

Basis der Landesversammlung sind die Statuten der AUGE, die Geschäftsordnung der AUGE und die Verordnung des Justizministeriums BGBl II Nr 140/2020 idF BGBl II Nr 616/2020.

Motivation: Da in den oben genannten Dokumenten nicht alle Details für eine virtuelle Abstimmung enthalten sind, muss der exakte Ablauf, der von der Geschäftsordnung als „virtuelle Versammlung“ abweicht, beschlossen werden.

Ablauf:
• Alle Teilnehmer*innen an der Versammlung müssen erfasst und ihre Stimmberechtigung bestätigt sein.
• Die Stimmabgabe erfolgt personalisiert per Chat oder per Aufruf des Namens.
• Es müssen zwei Wahlvorstände gewählt werden, die anhand der Teilnehmer*innen-Liste die personalisierte Stimmabgabe entgegennehmen und das Endresultat verkünden.

Vollversammlung Oktober 2020 – Antrag 1

Antrag 1

An die 3. Vollversammlung vom 29. Oktober 2020
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark

Öffentliche Beschaffung von Elektronik zur Durchsetzung fairerer Arbeitsbedingungen nutzen

Im Zuge der Herstellung und Entsorgung von Smartphones, Computern und ähnlicher Elektronikartikeln kommt es regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen und massiven Umweltschäden. Die Produktion von Elektronikgeräten, wie Notebooks und Handys, findet meist in Billiglohnländern (großteils in Asien) statt. Menschenrechtsorganisationen berichten von katastrophalen Arbeitsbedingungen. Durch das hohe Arbeitstempo sind ArbeiterInnen gezwungen, trotz giftiger Chemikalien ohne Schutzkleidung zu arbeiten, wodurch erhebliche Gesundheitsschäden entstehen.

ArbeitnehmerInnen in China können ihr Recht auf Vereinigungsfreiheit und auf die Organisation unabhängiger Gewerkschaften nicht ausüben.

Aufgrund des nicht existenzsichernden Einkommens sind die ArbeiterInnen in der Elektronik-Fertigung in China gezwungen, ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß an Überstunden zu leisten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit liegt oft bei über 70 Stunden.

Markenfirmen übernehmen für diese Missstände von selbst keine Verantwortung. Apple hat beispielsweise seine Gewinne von 2011 bis 2016 verdoppelt, während in der selben Zeit das durchschnittliche Einkommen (ohne Überstunden) in der chinesischen Elektronikindustrie nur um 11% gewachsen ist.

Öffentliche Einrichtungen konsumieren einen großen Teil (ca. ein Drittel) der Elektronikproduktion und haben dadurch die Möglichkeit, auf die Produktionsbedingungen Einfluss auszuüben.

Im Elektronikbereich haben sich aufgrund der Komplexität der Produkte keine Siegel etabliert, welche beim Einkauf Orientierung auf die Einhaltung von fairen Arbeitsbedingungen geben. Jedoch können öffentliche Beschaffer mit entsprechenden Ausschreibungskriterien für fairere Verhältnisse in diesem Sektor sorgen. Das Land Steiermark hat als öffentlicher Beschaffer die Möglichkeit, seiner Verantwortung zum Schutz der Arbeitsrechte und zur Sicherheit der ArbeiterInnen in der Elektronikindustrie gerecht zu werden. Mit Electronics Watch steht eine gemeinnützige Organisation zur Verfügung, welche Ausschreibungskriterien und Beratungsleistungen für öffentliche Einrichtungen anbietet, um einen positiven Einfluss auf die geschilderten Umstände zu nehmen.

Die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte fordert die steirische Landesregierung auf, dass das Land Steiermark bei der Beschaffung von elektronischen Geräten ethische Kriterien vorschreibt. Diese Kriterien sollen das Ziel haben, dass bei der Produktion der Geräte zumindest die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization eingehalten werden.

Für die Fraktion der AUGE/UG

e.h. Sandra Hofmann

Fraktionsvorsitzende Graz, den 22.10.2020