Die AUGE/UG ist derzeit mit einem Vertreter in der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer – dem österreichweiten Arbeitnehmer*innenparlament – vertreten. Dieser wird von der AUGE/UG Wien beschickt. Hier gestaltet die AUGE/UG Programme, Positionen und inhaltliche Forderungen der Bundesarbeitskammer mit – durch die Mitarbeit an gemeinsamen Anträgen und Resolutionen. Oder durch eigene Initiativen, die bei Annahme in Positionen und Forderungen der AK einfließen.
Antrag 08 / Keine Ausgliederung der Publikumsdienste in den Theatern!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag einstimmig angenommen
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie die Stadt Wien auf, dafür Sorge zu tragen, dass Kultureinrichtungen, die von der öffentlichen Hand finanziert und in deren Entscheidungs- oder Kontrollgremien VertreterInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder der Stadt Wien entsendet werden, bestehende Verträge mit Firmen zur Durchführung des Publikumsdienstes die Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu lösen und alle Möglichkeiten zu prüfen, den Publikumsdienst wieder in die Personalhoheit der jeweiligen Kulturinstitutionen einzugliedern.
Antrag 09 / Die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB/FCG, FA: ja
FSG: für Zuweisung
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Arbeiterkammer unterstützt die Petition von Global2000 gegen die Einführung von weiteren Subventionen für die Atomwirtschaft, und fordert die Mitglieder der Europäischen Kommission, die Einführung von Subventionen für die Atomenergie zu verhindern.
Weiters fordert die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer die österreichische Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um diese Subventionen auf EU Ebene zu verhindern.
Antrag 10 / Unser Saatgut ist in Gefahr – Freiheit für die Vielfalt!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag einstimmig angenommen
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, sich für die Vielfalt einzusetzen! Wir wollen bunte Vielfalt statt genormter Einfalt. Insbesonders fordern wir:
- Die Vielfalt an landwirtschaftlicher Kulturpflanzen zu schützen und fördern.
- Keine verpflichtende Sortenzulassung und Zertifizierung für samenfestes Saat- und Pflanzgut, das nicht durch geistiges Eigentumsrecht (IPR) geschützt ist.
- Demokratie und bäuerliche Rechte schützen und fördern.
- Der Austausch von Saat- und Pflanzgut zwischen Bauern, sowie zwischen Bauern und anderen Interessierten darf nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
- Der Anwendungsbereich der Verordnung muss sich auf das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut zum Zweck der kommerziellen Nutzung und oberhalb bestimmter Mengen (Art. 8 (2) EG-VO 1765/92) beschränken.
Antrag 11 / Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG: nein
ÖAAB/FCG, FA: für Zuweisung
Die 154 Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Universitätsgesetz 2002 dahingehend zu ändern, dass die Zusammensetzung der Senate wie folgt geregelt wird:
Gehören dem Senat achtzehn Mitglieder an:
- Acht Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind; (11 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
- Vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs-, Kunst- und Lehrbetrieb einschließlich der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung; (6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
- Vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden;(6 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
- Zwei Vertreter_innen des allgemeinen Universitätspersonals (3 Vertreter_innen bei 26 Senatsmitgliedern)
Antrag 12 / Ja zu einem gesetzlichen Mindestlohn!
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 21. November 2013
Antrag mehrheitlich abgelehnt
FSG: nein
ÖAAB/FCG: ja und nein
FA: ja
Die 154. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer möge beschließen:
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Mindestlohn von umgerechnet 1.500 Euro/Monat bei Vollzeit zu beschließen.