2004

Antrag 01 / Keine Ausgliederung der Sozial- und Gesundheitsdienste

Antrag 1 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 139. Vollversammlung der AK-Wien am 2. April 2004
Antrag zugewiesen (Auschuss Kommunalpolitik)

BDFA, GLB: Ja

FSG, ÖAAB, FA, GA, BMW: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

Die 139. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die Stadt Wien auf, von der Ausgliederung von Teilen des städtischen Gesundheits- und Sozialwesens – insbesondere von Teilen der Magistratsabteilungen 15 (Gesundheitswesen), der Magistratsabteilung 12 (Wien sozial) und Magistratsabteilung 47 (Betreuung zu Hause) – Abstand zu nehmen. Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Überführung bisher kommunaler Dienste in privatrechtliche Organisationsformen ab.

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Dringlichkeitsresolution / Stopp den Angriffen auf die gesetzlichen Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen und der StudentInnen!

Dringlichkeitsresolution der AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) an die 141. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
Resolution angenommen

FSG, GA, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB: Nein

FA, BM: für Zuweisung

 

Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung und den Nationalrat auf, die Selbstverwaltung der gesetzlichen Interessensvertretungen zu respektieren. Die Arbeiterkammer lehnt dementsprechend jeden Versuch – sei es seitens der Regierung oder seitens Angehöriger des Nationalrats – mittels Gesetzesinitiativen in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Interessensvertretungen einzugreifen, entschieden ab.

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Resolution 02 / EU-Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Bolkestein-Richtlinie)

Resolution 2 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004
Resolution zugewiesen (Auschuss EU/Internationales, Ausschuss Sozialpolitik)

BDFA, GLB: Ja

FA: Nein

FSG, ÖAAB, FA, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Auf Grund des horizontalen Ansatzes und der nicht abschätzbaren Folgen für öffentliche und soziale Dienstleistungen und deren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Auswirkungen bisheriger Liberalisierungen fordert die Arbeiterkammer daher:

  • Die konsequente Ablehnung dieses Richtlinien-Vorschlags zum jetzigen und auch zu späteren Zeitpunkten;
  • Die Ablehnung des Herkunftslandprinzips unter den jetzigen Voraussetzungen;
  • Einen Sonderstatus für öffentliche und soziale Dienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt unter der Prämisse der Transparenz und Nichtdiskriminierung.
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Resolution 01 / Nein zur Erhöhung der Rezeptgebühren! Nein zur Erhöhung der Tagessätze in den Spitälern! Ja zur solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems!

Resolution 1 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnenm zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004

Resolution zugewiesen (Ausschuss Sozialversicherung)

BDFA, GLB: Ja

FA: Nein

FSG, ÖAAB, FA, GA, BM: für Zuweisung

Antragsbearbeitung

 

Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Erhöhung der Rezeptgebühren von € 4,35 auf € 5,- (Ausnahme Generika) sowie die Erhöhung des Tagessatzes in den Spitälern von € 8.- auf € 10.- als unsozial ab.

Die Arbeiterkammer Wien fordert im Gegensatz dazu eine Verbreiterung der Beitragsgrundlage zur Finanzierung der öffentlichen Gesundheitssysteme auf alle Einkommensarten (z.B. Zinseinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung etc.)

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Antrag 05 / Bessere Anbindungen im Öffentlichen Verkehr

Antrag 5 der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 141. Vollversammlung der AK-Wien am 12. November 2004

Antrag angenommen

FSG, FA, GA, BM, BDFA, GLB: Ja

ÖAAB: für Zuweisung

 

Die 141. Vollversammlung der AK-Wien fordert:

  • Die Verknüpfung von Bus und Bahn muss in die Richtung verbessert werden, dass die Fahrpläne weiterhin verbindlich aufeinander abgestimmt werden, insbesondere mit den privaten Busunternehmen, und daraus resultierende im Fahrplan ausgewiesene Anschlüsse im geringen Verspätungsfall auch sichergestellt sind.
  • Als Sofortmassnahme sind BuslenkerInnen mit Firmen-Handys auszurüsten, um bei Unregelmäßigkeiten rechtzeitig die betroffenen EinsatzleiterInnen-Bus oder FahrdienstleiterInnen-Zug verständigen zu können und um selbst auch erreichbar zu sein.
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