2013
Antrag 03 / Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013
Antrag mehrheitlich angenommen
FSG, FA, GA, Persp., BM, GLB, KOMIntern, BDFA: ja
ÖAAB, Türkis: für Zuweisung
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Gleichbehandlungsgesetz im Sinne der unten angeführten Punkte zu ändern:
- Zusätzliche Auswertungen von Gehältern mit Überstundenbestandteilen
- Zusätzliche Auswertungen der All-Inclusive-Verträge
- Zusätzliche Auswertungen von Teilzeitanstellungsverhältnissen
- Einkommensberichte sind verpflichtend Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten bzw. Gremien mit diesen Aufgaben – so vorhanden – zur Verfügung zu stellen
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Antrag 02 / Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013
Antrag zugewiesen (Ausschuss: Frauen und Familie)
GLB, KomIntern, BDFA: ja
ÖAAB: nein
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) in den bestehenden Punkten betreffend Einkommensbericht an das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) anzupassen und zukünftige Verbesserungen des GlBG auch im B-GlBG nachzuziehen.
Weiterlesen...Antrag 01 / Forderungen an die künftige Bundesregierung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 13. November 2013
Antrag mehrheitlich abgelehnt
GLB, Türkis, KomIntern, BDFA: ja
FSG, ÖAAB, FA,BM: nein
GA, Persp.: für Zuweisung
Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert die künftige Bundesregierung auf, in der kommenden Legislaturperiode zu folgenden Punkten Maßnahmen zu entwickeln, und ihnen Priorität in der Umsetzung einzuräumen:
Arbeit und soziale Sicherheit
-
Deutliche Anhebung der Nettoersatzrate auf EU-Durchschnitt, zumindest auf 70 % der Berechnungsgrundlage
-
Wegfall der Anrechnung des PartnerInneneinkommen bei der Notstandshilfe
-
Anhebung der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Höhe der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC
Antrag 11 / Ausreichend personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in den Wiener Krankenhäusern
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013
mehrheitlich zugewiesen
ÖAAB, FA, Persp., BM, GLB, Türkis, Lom., BDFA: ja
FSG, GA: für Zuweisung
Die 160. Vollversammlung der AK Wien möge daher beschließen:
Die Vollversammlung der AK Wien fordert die Gemeinde Wien auf hinsichtlich der Finanzierung und Organisation der Leistung „Sozialarbeit in den Krankenhäusern“ der Gemeinde Wien Einvernehmen und Klarheit über Zuständigkeit und Finanzierung herzustellen.
Weiters fordert die AK-Vollversammlung abseits der Klärung der Zuständigkeit die ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in den Krankenhäusern um die bedarfsgerechte Versorgung der Wiener Bevölkerung sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen für die SozialarbeiterInnen zu verbessern.
Weiterlesen...Resolution / Nachhaltige Aufwertung der sozialen und öffentlichen Bereiche
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 160. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 7. Mai 2013
mehrheitliche Annahme
FSG, GA, Persp., BM, GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Die Kammer für Arbeiter_innen und Angestellte Wien wird sich daher auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass Arbeit, die einen gesellschaftlichen Mehrwert erzeugt nicht nur die entsprechende ideelle Anerkennung erfährt, sondern auch entsprechend entlohnt wird.
Die Arbeiterkammer wird sich entsprechend dafür einsetzen, dass die öffentliche Hand ausreichend Mittel zur Verfügung stellt, in ihrem Einflussbereich eine am sozialen Nutzen orientierte Bezahlung sicherzustellen.
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