2018
Resolution 01 / Kein Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung
der AUGE/UG – Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen
zur 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 26. April 2018
Antrag mehrheitlich angenommen:
FSG, GA, Persp., GLB, Türkis, Kom., BDFA: ja
ÖAAB, FA: nein
Antragsbehandlung im Ausschuss Umwelt und Energie
Die 170. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien lehnt die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts“ als Staatsziel in der Verfassung entschieden ab.
Mit dem Staatsziel „wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ droht sich nicht nur das Ungleichgewicht zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen noch stärker zulasten des Umweltschutzes zu verschieben. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass die Verankerung des „wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung als willkommenes Hebel zum Abbau sozialer Rechte und kollektiver Sicherungssysteme dienen könnte.
Statt den „Wirtschaftsstandort“ verfassungsrechtlich abzusichern gilt es, die längst überfällige verfassungsmäßige Verankerung sozialer Grundrechte als Gegengewicht zu wirtschaftlichen Grundrechten in der Verfassung zu verankern.
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