Antrag 1 / Mehr Geld für arbeitslose Menschen! Jetzt!

Begründung

Der deutliche Anstieg der Zahl arbeitsloser Menschen ist Grund genug, sich mit der Lebenssituation erwerbsarbeitsloser Menschen auseinanderzusetzen.
Der Publikation „Einkommen, Armut und Lebensbedingungen 2006“ der Statistik Austria ist zu entnehmen, dass der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in der Gruppe der arbeitslosen Menschen bei 33%, bei von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen sogar bei 40% liegt.
Ein Mensch, der in einem Jahr sechs Monate das durchschnittliche Arbeitslosengeld und sechs Monate die durchschnittliche Notstandshilfe erhalten hat, erreicht nur 75% der Armutsgefährdungsschwelle. Um die Armutsgefährdungsschwelle zu erreichen, müsste sein Einkommen um ein Drittel erhöht werden. Wer ein ganzes Jahr lang auf die durchschnittliche Notstandshilfe angewiesen ist, erreicht nur knapp 52% der Armutsgefährdungsschwelle. Dieses Einkommen müsste also verdoppelt werden, um vor Armut zu schützen.

Österreich hat eine der niedrigsten Arbeitslosenleistungen der EU

Österreich hat in der Arbeitslosenversicherung mit 55% eine der niedrigsten Nettoersatzraten Europas. Das bedeutet, dass erwerbsarbeitslose Menschen in Österreich bei Arbeitslosigkeit nur 55% dessen erhalten, was sie während ihrer Erwerbstätigkeit verdient haben.
Eine geringfügige Erhöhung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung ist im Regierungsprogramm vorgesehen, jedoch an Bedingungen geknüpft (Einführung der Mindestsicherung durch die Bundesländer, die jedoch von Kärnten blockiert und vom Sozialminister auf unbestimmte Zeit verschoben ist). Ebenso sieht die Regierungsvereinbarung geringfügige Verbesserungen bei der Berechnung der Notstandshilfe vor. Angesichts der unglaublich niedrigen Einkommen der Betroffenen ist dies jedoch bei Weitem nicht ausreichend, um die Armutsgefährdung bei arbeitslosen Menschen zu verringern.
Die niedrige Ersatzrate in der Arbeitslosenversicherung bekommt in der aktuellen Wirtschaftskrise noch eine zusätzliche Dimension: Das Arbeitslosengeld gilt auch als Bezugsgröße für die Kurzarbeitsentschädigung. Das niedrige Arbeitslosengeld wird somit auch für Menschen mit Job ein Problem!
Angesichts stark steigender Arbeitslosenzahlen werden in den nächsten Monaten immer mehr Menschen von diesem Problem betroffen sein. Die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung muss daher schnell und deutlich angehoben werden.

Österreich kennt keine Wertsicherung bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Wer in Österreich arbeitslos wird und in der Folge auf Notstandshilfe angewiesen ist, erhält immer den selben Betrag, selbst über Jahre hinweg. Die fehlende Wertsicherung dieser Bezüge hat dazu geführt, dass die durchschnittliche Notstandshilfe seit dem Jahr 2000 um mehr als acht Prozent an Kaufkraft verloren hat.
Eine Anpassung von Bezügen aus der Arbeitslosenversicherung zumindest im Ausmaß der Inflation ist daher unbedingt erforderlich!

Niedrige Freibeträge stürzen Familien in Existenzkrisen.

Die niedrigen Freibeträge zur Anrechnung auf das PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe stürzen Familien in Existenzprobleme. Auf Grund der Einkommensschere sind von der Kürzung der Notstandshilfe zu 90% Frauen betroffen.
Aus diesem Grund ist die Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe ersatzlos abzuschaffen.

Die Verbesserung der Lebenssituation von arbeitslosen Menschen ist gerade angesichts des drohenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit ein Gebot der Stunde. Eine Erhöhung der Nettoersatzrate sowie die Wiedereinführung einer Wertsicherung hilft nicht allein den betroffenen arbeitslosen Menschen, sondern ist auch ein Beitrag zur Überwindung der gegenwärtigen Krisensituation, da gerade Menschen mit niedrigen Einkommen zusätzliches Geld für den Konsum ausgeben.
Die Landtage von Wien und der Steiermark haben die Bundesregierung aufgefordert, die Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung entsprechend zu erhöhen. VertreterInnen aller politischen Parteien haben sich dieser Forderung angeschlossen Gegenüber der Tageszeitung Österreich fordert etwa die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller die Erhöhung der Nettoersatzrate mit der grundsätzlich richtigen Begründung: „Bisher erhält man im Regelfall nur 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens. Eine arbeitslose Alleinerzieherin hat weiter 100 Prozent der Kosten zu tragen“.

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