Antrag 17 / Ausweitung Negativsteuer

Die Arbeiterkammer Wien fordert in diesem Sinne die Erhöhung der Negativsteuer auf mindestens Euro 450/Jahr sowie die möglichst rasche Umsetzung der automatischen ArbeitnehmerInnenveranlagung, damit auch tatsächlich all jene, die Anspruch auf eine Negativsteuer haben, diese auch bekommen.

 

Im Rahmen der Steuertarifreform wurde zwar die Bemessungsgrundlage, ab der die Lohnsteuerpflicht beginnt, auf 11.000 Euro/Jahr geschoben – alle ArbeitnehmerInnen, die allerdings auch bislang aufgrund ihres niedrigen Einkommens nicht lohnsteuerpflichtig waren, gehen allerdings leer aus.

Die Nichtberücksichtigung dieser Gruppe im Zuge der Steuertarifreform – etwa durch eine Ausweitung der Negativsteuer – ist sowohl aus verteilungs- als auch aus wirtschaftspolitischen Gründen abzulehnen:

– aus verteilungspolitischen Gründen, weil vor allem die große Gruppe jener unselbständig Beschäftigten (2006: 986.000 ArbeitnehmerInnen) die weniger als Euro 10.000/Jahr verdienen – unter ihnen viele teilzeitbeschäftigte Frauen – besonders armutsgefährdet sind und jede Entlastungsmaßnahme der Armutsgefährdung entgegenwirken würden

– aus wirtschaftspolitischen Gründen, weil die Konsumneigung bei einkommensschwachen Gruppen besonders hoch ist, d.h. jeder zusätzliche Euro nachfrage- und damit beschäftigungswirksam wird.

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