Begründung:
Wer in einem fremden Land und ohne Sprachkenntnisse keine unabhängige Rechtsberatung bekommt ist von seinen Rechten faktisch abgeschnitten.
In ganz Österreich wurden bestehende unabhängige Rechtsberatungsprojekte verschiedener NGOs, etwa des Integrationshauses, der Volkshilfe, Caritas und Diakonie, sukzessive seit dem vergangenen Jahr kalt gestellt. Finanzielle Mittel für den Bereich der Rechtsberatung erhalten offensichtlich schwerpunktmäßig nur mehr ministeriumstreue Einrichtungen, wie der Verein Menschenrechte Österreich, der sich bisher gerühmt hat, keine Rechtsberatung, sondern Rückkehrberatung anzubieten. Die Arbeit des Vereins, dessen fragwürdige Methoden immer wieder Kritik ausgesetzt sind und der keinerlei Erfahrung in der Rechtsberatung vorweisen kann, dient in erster Linie dazu, dass möglichst viele Menschen unser Land wieder verlassen. Die Notwendigkeit einer unabhängigen Rechtsberatung zeigt sich auch in der Asylstatistik: Heuer wurden 40% der Asylverfahren erst nach einer Beschwerde positiv entschieden.
Insbesondere angesichts der weiteren Verschärfungen des Asylrechts und damit steigendem Bedarf an unabhängiger Rechtsberatung ist es absolut inakzeptabel, dass das bestehende System der Rechtsberatung zerstört wird.
Auch Projekte, die therapeutische Betreuung von traumatisierten Flüchtlingen gewährleisten und Integrationsprojekte werden nicht mehr weiterfinanziert. Laut Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer verstößt Österreich mit dieser Vorgehensweise gegen die Asylrichtlinie der EU, die eine unabhängige Beratung von Flüchtlingen vorsieht.
„Seit der Aufklärung hat sich der Gedanke durchgesetzt, dass jeder Mensch Anspruch auf unabhängigen rechtlichen Beistand hat. In dem neuen System des Innenministeriums ist der Verteidiger gleichzeitig der Staatsanwalt. Denn der Verein, der die Rechtsberatung nun beinahe flächendeckend in ganz Österreich (Ausnahme Steiermark) durchführt, wird zu 100% durch das Innenministerium finanziert“, kritisiert Weidenholzer.