Die Frage der Alterssicherung wird von den „ExpertInnen“ also primär unter dem Finanzierungsvorbehalt, unter budgetären Vorgaben gesehen. Unabhängig davon, wie aussagekräftig und seriös denn Prognosen für die nächsten fast 50 Jahre (!) tatsächlich sein können. Die Schicksale von Menschen im Alter scheinen die „ExpertInnen“ weit weniger nahe zu als die Steuer- und Abgabenquote in diesem Land. Nicht im Fokus ist ausgerechnet jener Aspekt, um den es in der Pensionsdebatte tatsächlich gehen sollte: nämlich Menschen ein Altern in Würde und in sozialer Sicherheit zu ermöglichen. Es geht schlichtweg darum, dass auch 80jährige, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sich ihr Dach über den Kopf, ihr Essen, ihre Bekleidung, ihr Telefon ja und auch hin und wieder einen Urlaub leisten können.
Und da besteht tatsächlich Handlungsbedarf: Denn Pensionen in Österreich sind nach wie vor nicht armutsfest, über 300.000 Frauen haben keinen eigenständigen Pensionsanspruch, rund 100.000 Frauen bekommen gar keine Pension. Frauenpensionen sind deutlich niedriger als Männerpensionen: niedrige Einkommen und Unterbrechungen in der Erwerbsphase – etwa aufgrund von Teilzeit, Kinderbetreuung und Pflege – finden in niedrigen Pensionen ihre Fortsetzung im „Sozialstaat“. Längere Ausbildungszeiten die längst kein gesichertes und gutes Einkommen mehr garantieren rächen sich schließlich bei der Durchrechnung mit niedrigeren Pensionsansprüchen. Innerhalb des „Pensionskuchens“ sind die Renten höchst ungleich verteilt: hier die Top-PensionsbezieherInnen wie „Pensionsexperten“ im Rang eines Universitätsprofessors, hier die ehemalige Pflegerin mit Mindestpension.
Auch innerhalb des Pensionssystems braucht es mehr Verteilungsgerechtigkeit. Wir brauche Renten die gegen Altersarmut wirken und einen menschenwürdigen Lebensabend sichern. Öffentlich finanzierte Spitzenpensionen wie jene der „Pensionsexperten“ müssen dagegen der Vergangenheit angehören. Und es muss Schluss sein mit der Förderung privater Pensionsvorsorge. Vielmehr muss es Möglichkeiten geben, diese wieder ins öffentliche Pensionssystem rückzuführen. Wir fordern Pensionen mit Zukunft. Für Alle:
- Eine eigenständige, erwerbsunabhängige, allgemeine Grundsicherung im Alter für Jede/n soll aus jenen Steuermitteln finanziert werden, die bislang ins Pensionssystem fließen, sowie durch einen moderaten eigenständigen, monatlichen Grundpensionsbeitrag über die Erwerbsphase hinweg. Diese Grundpension muss in einem ersten Schritt zumindest in Höhe des geltenden Ausgleichszulagenrichtsatzes (dzt. 813 Euro) festgelegt sein, der sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientiert. Diese Grundpension ist das „erste Standbein“ eines reformierten, gerechteren Pensionssystems. Mit dieser Grundpension wären auch Verluste aufgrund längerer Ausbildungszeiten bzw. unterschiedlicher Erwerbsverläufe und Einkommenssituationen abgefedert. Allein diese Grundpension brächte bereits eine deutliche Aufwertung der Frauenpensionen. Die Grundpension soll unser Pensionssystem „armutsfest“ machen.
- Darauf aufbauend muss es weiterhin eine „leistungsbezogene“, öffentliche, erwerbs- bzw. einkommensabhängige Sozialversicherungspension (wie bisher im Umlagesystem, d.h. die aktiv Beschäftigten finanzieren die laufenden Pensionen) als zweite Säule geben. Sie solle einen angemessenen Lebensstandard im Alter garantieren. Die Höhe der Gesamtpension (Grundpension und Versicherungspension) ist nach oben hin mit der höchsten ASVG-Pension (dzt. rund 3.000 Euro/brutto) gedeckelt. Darüber hinausgehende öffentliche Pensionen gäbe es keine mehr. Das würde zu einer gerechteren Verteilung im Pensionssystem führen. Wer einen zusätzlichen Pensionsanspruch ansparen kann bzw. will kann das etwa über eine einzuführende, öffentlich garantierte „Bundesschatzpension“ (staatliche Pensionskassa, veranlagt in Bundesschätze der Republik Österreich) tun.
- Ein transparentes, nachvollziehbares, leistungsorientiertes Pensionskonto (es wird also aufgewertet, verzinst und gibt Auskunft über den „Leistungsanspruch“ der besteht) soll Pensionsansprüche klar ersichtlich machen.
- Keine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Soll das tatsächliche Pensionsantrittsalter näher an das gesetzliche herangeführt werden, braucht es vor allem Arbeitsbedingungen, die ein längeres Arbeiten überhaupt erlauben (alternsgerechte Arbeitsplätze, berufliche Auszeiten zu Erholungszwecken in der Erwerbsphase, Arbeitszeitverkürzung, Humanisierung der Arbeitswelt …). Ein vorzeitiger Pensionsantritt aufgrund langer Versicherungsdauer muss weiterhin möglich sein. Wer mit seiner/ihrer Leistungsanspruch aus der Sozialversicherungspension, der „zweiten Säule“ unseres Modells, (ohne Grundsicherung, die es erst mit dem gesetzlichen Antrittsalter gibt) sein/ihr Auskommen findet, soll ebenfalls früher in Pension gehen können.
- Die steuerliche Förderung der privaten Pensionsvorsorge gehört abgeschafft. Vielmehr sollen rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, die angesparte Beiträge im Rahmen der privaten Pensionsvorsorge in das öffentliche Pensionssystem – entweder in das Umlagesystem oder eine einzurichtende staatliche Pensionskasse – überführen zu können:
– wer seine private Pensionsvorsorge in die Sozialversicherungspension überführt, erhöht damit im Rahmen der „freiwilligen Höherversicherung“ des Leistungsanspruch im Alter – bis maximal zur höchsten ASVG-Pension
– als Alternative sollen angesparten Pensionsgelder in eine – bereits oben erwähnte – staatliche „Bundesschatzpension“ – eine Pensionskasse, die Gelder in Bundesschätze der Republik Österreich veranlagt – überführt werden können. Für den/die SparerIn hat das den Vorteil, dass der Staat für das Angesparte garantiert. Für die Republik erhöht sich die Inlandsverschuldung – also die Verschuldung bei ihren StaatsbürgerInnen – was sie von Finanzmärkten und anderen institutionellen Anlegern unabhängiger macht. Die Bundesschatzpension soll selbstverständlich auch jenen zur Verfügung stehen, die eine alternative, finanzmarktunabhängige Sparform zur privaten Pensionsvorsorge suchen.