Im Rahmen der einnahmeseitigen Maßnahmen zur Konsolidierung des österreichischen Staatshaushaltes hat die österreichische Bundesregierung für die Jahre 2014 bis 2016 je 500 Mio. Euro (in Summe Euro 1,5 Mrd.) an zusätzlichem Steueraufkommen aus einer zumindest EU-weit eingeführten Finanztransaktionssteuer veranschlagt.
So begrüßens- und unterstützenswert eine zumindest EU-weit eingeführte Finanztransaktionssteuer selbstverständlich wäre – ein diskussionswürdiger, wenn auch unzureichender Vorschlag seitens der EU-Kommission liegt bereits vor – so unwahrscheinlich erscheint derzeit die Umsetzung, jedenfalls bis 2014. Zusätzlich mit hoher Unsicherheit behaftet wäre der Anteil Österreichs am Gesamtsteueraufkommen einer Finanztransaktionssteuer, da zumindest seitens der EU-Kommission angedacht ist, diese – zumindest weitgehend – als EU-Steuer zur Finanzierung des EU-Haushalts heranzuziehen. Das „Prinzip Hoffnung“, dass KritikerInnen des Konsolidierungspakets der Bundesregierung nicht zuletzt aufgrund der Budgetierung höchst unsicherer Einnahmen unterstellten, scheint zumindest bei der Finanztransaktionssteuer nicht mehr zu gelten. Damit droht nun allerdings ein wesentlicher Einnahmefaktor im Konsolidierungspaket weg zu fallen, was die Erschließung alternativer Einnahmequellen dringend notwendig macht, um ausgabeseitige Einsparungsmaßnahmen bzw. die Erhöhung von Massensteuern zu Konsolidierungszwecken zu verhindern. Dabei scheint es jedenfalls aus arbeitnehmerInnensicht dringend geboten, entsprechend dem lenkungs- und verteilungspolitischen Ansatz der Finanztransaktionssteuer dort Einnahmequellen zu erschließen, wo Krisenursachen und Krisenverursacher getroffen werden. Auf nationalstaatlicher Ebene bieten sich damit einmal mehr vermögensbezogene Steuern, als Äquivalent zur Finanztransaktionssteuer – als zweitbeste Lösung mit einem deutlich geringeren Aufkommen als eine EU-weite Finanztransaktionssteuer – jedenfalls eine reformierte Börsenumsatzsteuer an, die auch innerhalb eines kurzen Zeitraums umsetzbar ist und jedenfalls bis zur Verwirklichung einer Finanztransaktionssteuer beibehalten werden soll.