Ein wesentlicher Aspekt der Privatisierung im Rahmen von Ausgliederungen ist die Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse. Nach einer Ausgliederung (auch im Rahmen einer PPP) werden die Beschäftigten nicht mehr als BeamtInnen oder Vertragsbedienstete, sondern als privatrechtlich Beschäftigte aufgenommen. Diese Privatisierung der Beschäftigungsverhältnisse führt zu einer Ungleichbehandlung und im Regelfall zu einer Absenkung des Niveaus im Dienstrecht und in der Besoldung. Gleichzeitig geben sich die Gebietskörperschaften Spezialgesetze für die Arbeitskräfteüberlassung der Bediensteten der Gebietskörperschaften.
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