Paiha, AUGE/UG: „Soziale Rechte sind Menschenrechte!“

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Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen öffnen


So fordert der UN-Ausschuss in seinen aktuellen Empfehlungen vom 29. November etwa die Republik Österreich auf, den Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen zu öffnen, um die ökonomische Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zu fördern. „Hier sind Regierung und Gesetzgeber längst gefordert, diesen unzumutbaren Mißstand, der die Betroffenen zum Nichtstun und zu Armut verdammt, zu beenden. AsylwerberInnen müssen endlich für die Dauer ihres Verfahrens einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, die dahingehenden Empfehlungen der UN sind umgehend umzusetzen.“

 

Gleiches Geld für gleiche Arbeit


In einer weiteren Empfehlung fordert der Ausschuss mehr Engagement bei der Bekämpfung der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen. Insbesondere kritisieren die UN die Überrepräsentanz von Frauen in schlecht bezahlten Teilzeitjobs sowie die Einkommensdiskriminierung von Frauen bei gleicher Tätigkeit. Die Vereinten Nationen fordern vermehrte Anstrengungen, Vollzeitjobs für Frauen zu schaffen sowie Maßnahmen gegen die Einkommensungleichheit: „Es ist ausgesprochen begrüßenswert, dass auch seitens der UN der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie eine Erhöhung der Frauenquote in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Entscheidungsgremien gefordert wird. Mit der kolportierten Umschichtung von Mitteln für die Ganztagsschule in Richtung Familienbeihilfe droht die Bundesregierung genau den gegenteiligen Weg einzuschlagen, der von der Bundesregierung angedachte Aufnahmestopp im öffentlichen Dienst geht wiederum zulasten von Fraueneinkommen. Denn gerade im öffentlichen Dienst besteht noch annähernd Einkommensgleichheit und gibt es Aufstiegschancen für Frauen,“ kritisiert Paiha. Die Alternativgewerkschafterin fordert im Zusammenhang mit den UN-Empfehlungen einen gesetzlichen Mindestlohn, eine umfassende Arbeitszeitverkürzung sowie einen Einkommenschutz bei Teilzeit – etwa über Mindestarbeitszeiten.

 

Kritik an Arbeitsmarktmaßnahmen und zu niedriger Mindestsicherung


Zusätzlich fordert der UN-Ausschuss eine Anhebung der Mindestsicherung auf die tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Kritik kommt auch an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen: Diese dürften nicht gegen das Grundrecht der freien Berufswahl verstoßen. „Die UN spricht in diesem Punkt die seitens der AUGE/UG immer wieder kritisierte Sperre des Arbeitslosengeldes an. Die AUGE/UG fordert im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich eine Abkehr von Zwangsmaßnahmen und -kursen in Richtung Freiwilligkeit, da diese zielführender ist. Erfreulich auch, dass die UN den Dialog zwischen Arbeitsmarkteinrichtungen und betroffenen Arbeitslosen fordert. Eine unabhängige Arbeitslosenanwaltschaft wäre ein erster Schritt, die Rechte arbeitssuchender Menschen zu stärken,“ schließt Paiha.

 

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