Antrag 2 / Finanzielle Absicherung der Krankenkasse

Begründung

Mehrere österreichische Gebietskrankenkassen sind in einer ökonomisch prekären Lage, die in den nächsten Monaten zu einer Einschränkung ihrer Zahlungsfähigkeit und damit zu wesentlichen Verschlechterungen für die Versicherten führen kann. Es ist daher dafür Sorge zu tragen, dass die Krankenkassen auch wirklich jene Mittel erhalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind.

„Vorschläge“ wie etwa jener des ehemaligen ÖVP-Klubobmanns Schüssel in der Nationalratssitzung vom 9. Juli 2008, der über die freie Wahl der Versicherungsträgers das Prinzip der Pflichtversicherung untergraben möchte, sind aufs Schärfste zurückzuweisen*. Ebenso zurückzuweisen sind alle Versuche, Kostenbeiträge und Selbstbehalte auszuweiten oder einen allgemeinen prozentuellen Kostenbeitrag für alle Leistungen der Krankenversicherung zu schaffen.

 

* Wolfgang Schüssel in der NR-Sitzung vom 9. Juli 2008: „Es gibt 22 Krankenversicherungsträger. Warum trauen wir uns da nicht etwas mehr an Wahlmöglichkeiten zu? Warum trauen wir dem Versicherten nicht zu, dass er zwischen verschiedenen Modellen wählen kann, dass sehr wohl die Basissicherheit für alle da ist, aber dass man darüber hinaus bei den Angeboten etwas differenzieren kann, Risikoabsicherung, bessere Leistungen et cetera?“
aus: Stenografische Protokolle des Nationalrats, 67. Sitzung der XXIII. GP, Seite 39

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