Als 1920 das AlVG in Kraft gesetzt wurde, waren die Beiräte mit einem starken Mitwirkungsrecht ausgestattet. Sie konnten Sanktionen nach dem AlVG herabsetzen oder sogar tilgen. Nun – 85 Jahre später – ist dieses Mitwirkungsrecht zu einem reinen Anhörungsrecht verkommen. Somit erklärt sich auch die starke Steigerung von Strafen im Rahmen des AlVG, da rechtsunkundige Arbeitslose kaum mehr FürsprecherInnen hat.