Resolution 01 / Nein zur Erhöhung der Rezeptgebühren! Nein zur Erhöhung der Tagessätze in den Spitälern! Ja zur solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems!

Die Erhöhung der Rezeptgebühren sowie der Tagessätze in den Spitälern kann nur als „Krankenbestrafungssteuer“ bezeichnet werden und trifft einmal mehr vor allem einkommensschwachen Gruppen.
Um eine solidarische, sozial ausgewogene Finanzierung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Gesundheitssystems sicherzustellen sind derartige Beitragserhöhungen untauglich. Vielmehr gilt es, das überkommene Finanzierungssystem – nämlich die einseitige Abgabebelastung von Lohneinkommen bzw. Einkommen aus Selbständigentätigkeit – zu überdenken, und die Finanzierung der Gesundheitssysteme auf eine neue Basis zu stellen.
So sind derzeit Zinseinkommen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, bzw. Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen nicht nur oftmals gegenüber Lohneinkommen steuerlich begünstigt (keine steuerliche Progression bei Zinseinkommen), sondern auch aus der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme herausgenommen. Diese krasse Ungleichbehandlung unterschiedlicher, individueller Einkommensarten gilt es zumindest im Bereich der Sozialversicherungspflicht zu schließen und die Diskriminierung von Lohneinkommen gegenüber anderen Einkommensarten zu beenden. Ausserdem würden sich aus einer Ausweitung der Beitragsgrundlage finanzielle Spielräume für eine Entlastung der Lohneinkommen ergeben (z.B. Anhebung der Negativsteuer, Absenkung der lohnabhängigen Beiträge zur Sozialversicherung etc.).