Antrag 10 / GUK Novelle – fragwürdige Aufwertung von Pflege

 

Die Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuK) sieht sogenannte Kompetenzerweiterungen vor, etwa die Verabreichung von Zytostatika, Kontrastmitteln oder Vollblutkonserven. Erweiterte Kompetenzen bedeuten naturgemäß erweiterte Verantwortlichkeiten. Menschen in gehobenen Positionen begründen ihre überdurchschnittlichen Gehälter üblicherweise mit großer Verantwortung.

Wenn es sich um einen „Frauenjob“ handelt, funktioniert diese Logik plötzlich nicht mehr: Mit dem neuen GuK soll Pflege in ihrer Fachlichkeit reduziert und damit billiger gemacht werden. Die Tätigkeiten, die bislang vom diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal verrichtet wurden, werden künftig von der sogenannten Pflegefachassistenz übernommen werden. Einsparungspotential: ein Jahr Fachausbildung inklusive reduzierte Entlohnung, adäquate Gehaltsanpassungen werden nicht einmal andiskutiert. Und Pflege soll künftig die Tätigkeiten der TurnusärztInnen übernehmen, um den ÄrztInnenmangel hierzulande zu  kaschieren.

Natürlich wird für diese Tätigkeiten nicht mehr ganz so viel diplomiertes Pflegepersonal benötigt wie bislang – „Aufwertung von Pflege“ heißt es von den politisch Verantwortlichen dazu. Und das vor dem Hintergrund  von einem Gender Pay Gap von 36 (hinter Burundi, Bulgarien oder Malawai). Eine Politik, die die Interessen und Anliegen von Frauen wahrnimmt und unterstützt ist das definitiv nicht.

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